Wie viele Balkonkraftwerke sind pro Haushalt erlaubt?

Foto des Autors

By James

Die Installation von Balkonkraftwerken als Mini-Photovoltaikanlagen ist in Deutschland immer beliebter. Doch wie viele dieser kleinen Solaranlagen darf man eigentlich pro Haushalt überhaupt aufstellen?

In diesem Artikel erklären wir die gesetzlichen Regelungen zu Balkonkraftwerken in Deutschland. Wir beantworten die Frage, ob und unter welchen Bedingungen mehrere Mini-PV-Anlagen pro Hausanschluss erlaubt sind. Außerdem gehen wir darauf ein, ob sich der Betrieb von mehreren Balkonkraftwerken lohnt oder ob man lieber nur eines installieren sollte.

Ziel ist es, einen umfassenden Überblick darüber zu geben, was beim Aufstellen von Balkonkraftwerken zu beachten ist und ob die Installation mehrerer Anlagen sinnvoll sein kann.

Wie viele Balkonkraftwerke sind pro Haushalt erlaubt?

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, auch Mini-PV-Anlage genannt, ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden montiert werden kann.

Im Gegensatz zu großen Solaranlagen auf dem Dach handelt es sich um kleine Module mit einer Leistung von typischerweise 300 bis 600 Watt. Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus ein oder zwei Solarmodulen sowie einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Module in Wechselstrom für den Haushalt umwandelt.

Die Funktionsweise ist simpel: Über die Solarmodule wird Sonnenenergie in elektrischen Strom umgewandelt. Dieser Gleichstrom wird über Kabel zum Wechselrichter geleitet, wo er in Wechselstrom gewandelt wird. So kann der Strom direkt im Haushalt genutzt werden. Überschüssiger Solarstrom wird automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Balkonkraftwerke ermöglichen es Mietern und Hausbesitzern, selbst Solarstrom zu erzeugen und die eigene Stromrechnung zu senken. Sie sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs selbst zu decken.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie viele und welche Balkonkraftwerke pro Haushalt betrieben werden dürfen. Die wichtigste Regelung ist die sogenannte 600-Watt-Grenze pro Stromzähler. Das bedeutet, dass die maximale Leistung aller Balkonkraftwerke zusammengenommen 600 Watt nicht überschreiten darf.

Diese Regelung gilt pro Stromzähler und Haushalt. Es spielt keine Rolle, auf wie viele Balkone oder Außenflächen die Module verteilt sind. Entscheidend ist die Gesamtleistung, die in die Steckdose eingespeist wird. Überschreitet man die 600 Watt, handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein Balkonkraftwerk, sondern um eine kleine Solaranlage. Dies erfordert eine aufwendige Installation durch Fachpersonal sowie eine Anmeldung beim Netzbetreiber.

Die 600-Watt-Grenze soll sicherstellen, dass Laien Balkonkraftwerke gefahrlos installieren und betreiben können, ohne das Stromnetz zu beeinträchtigen. Solange man im Rahmen dieser Vorgabe bleibt, ist kein Elektriker oder Sachverständiger erforderlich. Die Module lassen sich einfach per Stecker anschließen.

Nur 1 BKW pro Stromkreis

Laut den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland darf pro Stromkreis nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Mini-Photovoltaikanlage direkt an eine Steckdose oder einen Lichtschalter angeschlossen werden muss.

Auch interessante Lektüre:  Balkonkraftwerke 2000 Watt erlaubt ab 2024 - ist das echt?

Mehrere Balkonkraftwerke sind jedoch möglich, wenn diese über unterschiedliche Stromkreise betrieben werden. Hierfür müssen die Geräte an verschiedenen Steckdosen oder Schaltern installiert werden, die nicht demselben Stromkreis angehören. Wichtig ist, dass in der Summe die 600 Watt Grenze pro Zähler nicht überschritten wird.

Durch den Betrieb über unterschiedliche Stromkreise lassen sich mehrere Balkonkraftwerke effizient nutzen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und höhere Jahreserträge zu erzielen.

Mehrere Balkonkraftwerke sind möglich

Solange die gesetzliche 600-Watt-Grenze pro Stromzähler eingehalten wird, ist es erlaubt, mehr als ein Balkonkraftwerk pro Haushalt zu betreiben. Die Mini-Photovoltaikanlagen dürfen zusammen eine Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten.

Das bedeutet, dass theoretisch beliebig viele Balkonkraftwerke installiert werden können, solange ihre addierte Gesamtleistung unterhalb dieser Grenze bleibt. In der Praxis macht es jedoch meist keinen Sinn, mehr als 2-3 Module pro Haushalt zu installieren. Wichtiger als die Anzahl ist, dass die Module optimal ausgerichtet sind und die erzeugte Solarenergie auch tatsächlich selbst verbraucht wird.

Die 600-Watt-Grenze stellt sicher, dass Balkonkraftwerke unbürokratisch betrieben werden können. Eine Anmeldung oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Erst bei einer Gesamtleistung über 600 Watt gelten die Modulanlagen als Gewerbeanlagen, was weitere Auflagen mit sich bringt.

Über 600 Watt

Wenn die Gesamtleistung aller Balkonkraftwerke 600 Watt überschreitet, gelten strengere Vorschriften. In diesem Fall ist eine professionelle Installation durch einen Elektrofachbetrieb erforderlich.

Der Betrieb von Anlagen über 600 Watt gilt als Gewerbe und muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Zudem sind weitere Auflagen wie ein externer Stromzähler zu beachten. Über 600 Watt handelt es sich um eine kleine Stromerzeugungsanlage, die andere Bestimmungen erfüllen muss.

Die 600-Watt-Grenze bezieht sich auf die installierte Leistung aller Module zusammen und nicht auf die Maximalleistung. Wichtig ist, dass die Module niemals mehr als 600 Watt gleichzeitig ins Netz einspeisen. Ansonsten drohen Abregelung, Bußgelder oder die Stilllegung der Anlage.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich für Privathaushalte, die Module so zu dimensionieren, dass die 600 Watt Grenze eingehalten wird. So lässt sich der bürokratische Aufwand vermeiden. Eine professionelle Installation und Anmeldung als Stromerzeuger ist erst ab einer Gesamtleistung über 600 Watt erforderlich.

Mehr BKWs = mehr Ertrag

Die Installation mehrerer Balkonkraftwerke in einem Haushalt führt zu einer höheren Jahresstromproduktion. Jedes zusätzliche Modul erzeugt Strom, der selbst genutzt oder ins Netz eingespeist werden kann.

Ein einzelnes 600-Watt-Modul kann bis zu 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Werden beispielsweise 3 Module à 200 Watt installiert, steigt die mögliche Jahreserzeugung auf bis zu 1800 Kilowattstunden.

Durch die Kombination der Module lassen sich die täglichen Erträge glätten. Bei schwachem Sonnenschein kann ein Modul weiter Strom liefern, während die anderen weniger Produktion haben. Insgesamt führt dies über das Jahr betrachtet zu einer höheren Energieausbeute.

Mehrere kleinere Module sind zudem flexibler montierbar und ermöglichen eine optimale Ausrichtung zur Sonne. Die Investition in weitere BKWs rentiert sich daher meist nach wenigen Jahren durch die Ersparnis bei den Stromkosten.

Einspeisung überschüssigen Stroms

Ein wichtiger Aspekt beim Betrieb von Balkonkraftwerken ist die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom. Wenn die Mini-PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als im Haushalt gerade verbraucht wird, wird dieser automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Auch interessante Lektüre:  Was ist ein 400W Solarpanel?

Die Einspeisung erfolgt unentgeltlich, d.h. der Haushalt erhält keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom. Der überschüssige Strom kommt somit der Allgemeinheit zugute.

Aus diesem Grund lohnt es sich, das eigene Verbrauchsverhalten an die Erzeugung des Balkonkraftwerks anzupassen. Je mehr Solarstrom direkt selbst verbraucht wird, desto höher ist die Ersparnis auf der eigenen Stromrechnung. Wird hingegen viel überschüssiger Strom eingespeist, verschenkt man diesen gewissermaßen.

Mit einem sinnvollen Verbrauchsmanagement lässt sich die Eigenverbrauchsquote maximieren. Möglichkeiten sind beispielsweise das Verschieben von Wasch- und Spülmaschinengängen oder das gezielte Laden von Elektrofahrzeugen zu Sonnenstunden.

Verbrauch anpassen

Wenn Sie mehrere Balkonkraftwerke betreiben, ist es wichtig, Ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Die Mini-Solaranlagen produzieren Strom auch dann, wenn Sie ihn gerade nicht benötigen. Wenn Sie diesen Überschuss nicht direkt selbst verbrauchen, wird er kostenlos ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Sie verschenken also gewissermaßen den Solarstrom, den Sie nicht direkt nutzen. Optimieren Sie daher Ihren Eigenverbrauch, indem Sie Geräte und Haushaltsmaschinen gezielt dann betreiben, wenn die Sonne scheint. Verschieben Sie zum Beispiel Wäsche waschen oder Geschirrspüler laufen lassen auf die Mittagszeit.

Achten Sie auch darauf, möglichst wenig Standby-Verbrauch zu haben. Schalten Sie Geräte ganz aus, wenn Sie sie nicht nutzen. Mit einem durchdachten Energiemanagement und angepasstem Nutzungsverhalten können Sie den Ertrag Ihrer Balkonkraftwerke deutlich steigern.

Erhöhung auf 800 Watt

Laut dem Solarpaket 1 der Bundesregierung soll die zulässige Leistung von Balkonkraftwerken pro Haushalt von derzeit 600 auf 800 Watt ab dem 1. Januar 2024 angehoben werden. Diese geplante Änderung würde es Haushalten ermöglichen, leistungsstärkere Mini-Photovoltaikanlagen zu installieren und damit die Solarenergieausbeute zu steigern.

Allerdings ist die Umsetzung dieses Vorhabens ins Stocken geraten. Entgegen der ursprünglichen Pläne tritt die Erhöhung der Leistungsgrenze nicht wie vorgesehen zum Jahresbeginn 2024 in Kraft. Der Gesetzgebungsprozess verzögert sich, sodass unklar ist, wann genau die neue 800-Watt-Grenze Realität wird. Hausbesitzer müssen sich demnach weiterhin an die aktuellen 600-Watt-Vorgaben halten. Sobald die Gesetzesnovelle verabschiedet ist, dürfen leistungsstärkere Balkonkraftwerke bis 800 Watt installiert werden.

Änderung verzögert sich

Ursprünglich war geplant, dass die Erhöhung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dies ist Teil des sogenannten Solarpakets 1, welches im Sommer 2022 verabschiedet wurde.

Allerdings zeichnet sich ab, dass die Umsetzung dieser Regelung sich verzögern wird. Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt, jedoch stehen noch einige technische Details aus, die in einer Verordnung geregelt werden müssen. Diese Verordnung liegt bisher nicht vor.

Ohne die Verordnung kann die Erhöhung der Leistungsgrenze nicht wie geplant zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Experten gehen davon aus, dass die neue 800-Watt-Grenze erst im Laufe des Jahres 2024 oder sogar erst 2025 wirksam wird.

Für Hausbesitzer bedeutet das, dass sie voraussichtlich noch länger als gedacht nur eine Leistung von 600 Watt pro Balkonkraftwerk und Haushalt realisieren können. Die geplante Erhöhung verzögert sich bis die Verordnung vorliegt und in Kraft tritt.

Fazit

Insgesamt ist es in Deutschland durchaus möglich und sinnvoll, mehrere Balkonkraftwerke pro Haushalt zu betreiben. Die gesetzlichen Vorgaben besagen lediglich, dass pro Zähler nicht mehr als 600 Watt (bzw. zukünftig 800 Watt) installiert werden dürfen. Innerhalb dieser Grenze können auch problemlos zwei oder drei Mini-Solaranlagen am Balkon oder der Terrasse angebracht werden.

Auch interessante Lektüre:  Balkonkraftwerk richtig anschließen: Welche Phase ist die richtige?

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Mit mehreren kleineren Balkonkraftwerken lassen sich insgesamt höhere Jahresenergieerträge erzielen als mit nur einer größeren Anlage. Dadurch steigt die Eigenstromnutzung und es muss weniger teurer Strom zugekauft werden. Zudem wird mehr sauberer Solarstrom ins Netz eingespeist.

Es empfiehlt sich jedoch, das eigene Verbrauchsverhalten an die Mehrfach-Nutzung anzupassen. Ansonsten landet der überschüssige Strom ungenutzt im Netz, statt selbst verbraucht zu werden. Insgesamt überwiegen aber die Vorteile, so dass sich die Installation mehrerer Balkonkraftwerke lohnt.

Häufige Fragen zum Thema

Was ist die 600-Watt-Grenze und was bedeutet sie?

Die 600-Watt-Grenze besagt, dass Balkonkraftwerke in Deutschland pro Haushalt und Stromzähler nicht mehr als 600 Watt Leistung erzeugen dürfen. Diese Grenze wurde festgelegt, damit Balkonkraftwerke in Deutschland ohne Genehmigung und Anmeldung betrieben werden können. Überschreitet die installierte Leistung 600 Watt, muss das Balkonkraftwerk von einem Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mit der 600-Watt-Grenze soll der bürokratische Aufwand für Verbraucher gering gehalten werden.

Darf ich nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt nutzen?

Nein, es ist durchaus möglich mehrere Balkonkraftwerke an einem Haushalt zu betreiben. Allerdings darf immer nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis angeschlossen werden. Zudem dürfen mehrere Mini-Photovoltaikanlagen zusammen nicht mehr als 600 Watt Leistung erzeugen. Solange diese beiden Bedingungen eingehalten werden, ist es rechtlich kein Problem mehrere Balkonkraftwerke zu nutzen.

Warum lohnt es sich, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben?

Mit mehreren Balkonkraftwerken lässt sich eine höhere Gesamtleistung und damit auch ein höherer Jahresertrag erzielen. Zwei 300-Watt-Anlagen produzieren logischerweise mehr Strom als nur eine. Mehrere kleinere Module können außerdem flexibler auf Balkon, Terrasse oder Garten verteilt werden. Möchte man den Eigenverbrauch maximieren, ist es sinnvoll, die Erzeugung an den eigenen Verbrauch anzupassen. Durch mehrere BKWs lässt sich dies einfacher umsetzen.

Wann tritt die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt in Kraft?

Laut dem beschlossenen Solarpaket sollte die 600-Watt-Grenze ab 01.01.2024 auf 800 Watt angehoben werden. Allerdings wurde die Umsetzung dieses Gesetzespakets verschoben, sodass die Erhöhung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke voraussichtlich nicht zum geplanten Zeitpunkt in Kraft treten wird. Ein neuer Termin steht derzeit noch nicht fest. Interessenten sollten dies beachten und können sich zum aktuellen Stand auf den Webseiten der Bundesnetzagentur informieren.

Quellen

Bei der Erstellung dieses Artikels wurden folgende Quellen verwendet:

  • Verordnung zur Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung und anderer Verordnungen (NAV 2021)
  • Merkblatt zur Installation von PV-Anlagen auf und an Gebäuden und zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz der allgemeinen Versorgung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • Leitfaden Photovoltaik-Speicher-Systeme des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar)
  • Informationsportal der deutschen Energieagentur (dena) zum Thema Balkonkraftwerke
  • Verbraucherportal der Bundesnetzagentur mit Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken
  • Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, beruhen jedoch auf den genannten Quellen. Eine Garantie für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

Rate this post

Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

Schreibe einen Kommentar