Verbot von Gasheizungen: Was ändert sich 2024?

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By James

Was ändert sich 2024 für Heizungen?

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten ab 2024 neue Vorgaben für Heizungssysteme in Deutschland. Jede neu installierte Heizung muss dann zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024.

Außerhalb von Neubaugebieten haben Bestandsgebäude noch etwas länger Zeit: In Kommunen ab 100.000 Einwohnern wird die 65%-Vorgabe ab dem 30. Juni 2026 verpflichtend, in kleineren Kommunen erst ab dem 30. Juni 2028.

In den Medien und der öffentlichen Debatte wurde das GEG oft vereinfachend als “Öl- und Gasheizungsverbot” bezeichnet. Tatsächlich bedeutet es aber nicht das sofortige Aus für Öl- und Gasheizungen. Vielmehr gibt es Übergangsfristen, vor allem für Bestandsgebäude außerhalb von Neubaugebieten.

Sind Öl- und Gasheizungen ab 2024 verboten?

Nein, Öl- und Gasheizungen sind ab 2024 nicht generell verboten. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt jedoch vor, dass ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten.

Für Bestandsgebäude außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen. In Kommunen ab 100.000 Einwohnern muss das 65%-Gebot ab dem 30. Juni 2026 erfüllt werden, in kleineren Kommunen erst ab dem 30. Juni 2028. Bis zu diesen Stichtagen können in bestehenden Gebäuden noch neue Öl- oder Gasheizungen installiert werden.

Übergangsfristen für Bestandsgebäude

Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet nicht sofort das Aus für Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden. Zunächst gilt die Vorgabe von 65% erneuerbaren Energien ausschließlich für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Wer außerhalb solcher Gebiete eine neue Heizung installieren möchte, hat noch etwas Luft.

In Kommunen ab 100.000 Einwohnern müssen Hausbesitzer das 65%-Gebot ab dem 30. Juni 2026 befolgen. Kleinere Gemeinden bis 100.000 Einwohner haben sogar bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Auch nach Ablauf dieser Übergangsfristen dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese dann als Hybridheizungen konzipiert sein, die auf nachhaltige Brennstoffe wie Wasserstoff oder Biomethan umrüstbar sind. Der Anteil erneuerbarer Energien wird dabei schrittweise erhöht:

  • Mindestens 15% bis 2029
  • Mindestens 30% bis 2035
  • Mindestens 60% bis 2040
  • Mindestens 100% bis 2045
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Regelungen für bestehende Öl- und Gasheizungen

Wer bereits eine funktionierende Öl- oder Gasheizung betreibt, muss zunächst nichts unternehmen. Alle bestehenden Heizsysteme, die jünger als 30 Jahre alt sind, dürfen weiterbetrieben werden. Erst wenn das Gerät defekt ist und nicht mehr repariert werden kann oder wenn es das Betriebsalter von 30 Jahren überschritten hat, muss die Heizung gegen ein neues System mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien ausgetauscht werden.

In solchen Fällen gelten großzügige Übergangsfristen, falls eine bestehende Heizungsanlage plötzlich ausfällt. Zudem gibt es spezielle Härtefallregelungen: Wenn ein Haushalt nachweisen kann, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist, können die Hauseigentümer von der Verpflichtung zum Heizungstausch befreit werden. Grundsätzlich sollen bis 2045 aber alle Öl- und Gasheizungen im Bestand gegen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht werden.

Alternative Heizsysteme zu Öl und Gas

Die Heizsysteme der Zukunft sind vielfältig. Neben verschiedenen elektrischen Heizsystemen, die ohne Verbrennungsprozess arbeiten, gibt es erneuerbare Brennstoffe wie Holz und Biomethan. Elektrisch Heizen ist vor allem dann nachhaltig, wenn die Anlagen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wärmepumpen

Wärmepumpen gelten als Standard-Heizungslösung der Zukunft, da sie besonders energieeffizient arbeiten und keine nachwachsenden Rohstoffe benötigen. Die Wärmepumpenheizung nutzt die unbegrenzt vorhandene Umgebungswärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und hebt deren Temperatur um einige Grad an. Die auf diese Weise erzeugte Wärme kann für die Warmwasserbereitung und den Heizkreislauf genutzt werden. Wärmepumpen haben verglichen mit anderen direkt-elektrischen Heizsystemen einen sehr geringen Stromverbrauch. Durch die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines ganzheitlichen Energiesystems können Sie die Betriebskosten und die CO2-Bilanz der Wärmepumpe noch weiter optimieren.

Stromdirektheizungen

Stromdirektheizungen nutzen ausschließlich elektrischen Strom für die Wärmeerzeugung. In der Gebäudewärme sind vor allem elektrische Fußbodenheizungen oder Infrarotheizungen verbreitet. Aufgrund ihres hohen Strombedarfs werden direkt-elektrische Heizsysteme allerdings meist in einzelnen Räumen und ergänzend zu wassergefuhrten Heizsystemen eingesetzt.

Hybridheizungen

Hybridheizungen kombinieren unterschiedliche Heizsysteme, etwa eine konventionelle Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe, mit Solarthermie oder einem Pelletkessel. Alle diese Wärmequellen speisen einen großen Pufferspeicher, der Heizung und Warmwasser bedient. Erst wenn die regenerativen Quellen wie Wärmepumpe oder Solarthermie nicht ausreichen, um die Temperatur im Pufferspeicher zu halten, wird die Öl- oder Gasheizung hinzugeschaltet.

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H2-Ready-Gasheizungen

H2-Ready-Gasheizungen sind Gasheizungen, die technisch ausgestattet sind, um nicht nur reines Erdgas, sondern auch einen Mix aus Erdgas und Wasserstoff (H2) zu nutzen. H2-Ready ist ein offizieller Standard, der vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) eingeführt wurde. Er legt fest, dass die Gasheizungen mit einer Beimischung aus bis zu 20 % Wasserstoff funktionieren.

Biomasseheizungen

Biomasseheizungen zählen – genau wie Öl- und Gasheizungen – zu den Brennwertheizanlagen, da sie Wärme durch Verbrennung erzeugen. Allerdings nutzen sie keine fossilen, sondern nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets, Hackschnitzel, Strohpellets oder Rapspressrückstände. Biomasseheizungen gelten als günstig und CO2-arm – allerdings nur dann, wenn die genutzten Rohstoffe im gleichen Maße nachgepflanzt werden.

Solarthermieanlagen

Solarthermieanlagen wandeln Sonnenstrahlung nicht in elektrische Energie, sondern in Wärmeenergie um. Kombiniert mit einem Pufferspeicher, beispielsweise in einer Hybridheizung, werden Solarkollektoren auf dem Dach daher für die Heizungsunterstützung eingesetzt. Als alleiniges Heizsystem ist Solarthermie meist nicht geeignet, weil die Sonneneinstrahlung im Winter, wenn der Wärmebedarf am höchsten ist, nicht ausreicht.

Beratung zum Heizungstausch

Welches Heizsystem für Ihren Haushalt am besten geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen ebenso ab wie von den baulichen Gegebenheiten und eventuell geltenden Richtlinien und Auflagen vor Ort. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Thema Heizungstausch auseinandersetzen.

Idealerweise nehmen Sie eine Energieberatung in Anspruch. Zertifizierte Energieberater und Energieberaterinnen können Ihren Heizbedarf und die Gegebenheiten genau analysieren und Ihnen die wirtschaftlichste Lösung empfehlen. Zudem übernimmt das staatliche Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude” bis zu 80% der förderfähigen Kosten einer Energieberatung.

Um zertifizierte Fachleute für eine Energieberatung in Ihrer Nähe zu finden, gibt es Online-Register wie die Plattform des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) oder die Energie-Effizienz-Experten. Durch Angabe Ihrer Postleitzahl im Suchfenster erhalten Sie eine Übersicht mit allen Energieberatern und Energieberaterinnen in Ihrer Nähe und können Kontakt aufnehmen.

Verpflichtende Heizungsberatung beim Einbau von Öl- und Gasheizungen

Nach dem Gesetz für erneuerbares Heizen müssen sich Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen ab dem 1. Januar 2024 durch eine Fachperson beraten lassen, bevor sie eine neue Öl- oder Gasheizung installieren lassen. Die Fachberatung muss dabei unter anderem auf mögliche Zusatzkosten durch steigende Öl- und Gaspreise und auf die CO2-Belastung eingehen. Zudem muss die Beratung auf die kommende kommunale Wärmeplanung hinweisen, die sich ebenfalls auf die Wahl des Heizsystems auswirken kann.

Staatliche Förderung für Heizungsumstellung

Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme großzügig. Mit der Neuauflage der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ab dem 1. Januar 2024 sind für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch möglich.

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Die Fördersätze im Überblick:

  • 30% Grundförderung für alle Hausbesitzer, die auf ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien umsteigen
  • 5% Effizienzbonus für Erdwärme-, Wasserwärme- oder Luftwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
  • 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizungen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 25 mg/m³ einhalten
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Austausch fossiler Heizsysteme in selbstgenutzten Häusern (Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um 3%)
  • 30% Einkommensbonus für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro

Besonders attraktiv ist die Förderung für Hausbesitzer, die schnell handeln. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung frühzeitig gegen ein erneuerbares System austauscht, kann die volle Fördersumme von bis zu 70% in Anspruch nehmen.

Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie in unserem Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung.

Fazit

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt zunächst für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen jedoch weiterbetrieben werden, bis sie defekt sind oder 30 Jahre alt. Dann muss auf ein alternatives, überwiegend regeneratives Heizsystem umgestellt werden. Als Alternativen zu Öl und Gas stehen verschiedene Technologien wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Biomasseheizungen zur Verfügung. Eine frühzeitige Energieberatung hilft, die passende Lösung zu finden. Für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen gibt es staatliche Fördermöglichkeiten von bis zu 70%.

Frequently Asked Questions

Muss ich meine Öl- oder Gasheizung sofort austauschen?
Nein, Bestandsanlagen dürfen weiterbetrieben werden, bis sie defekt sind oder 30 Jahre alt.

Welche Ausnahmen gibt es vom 65%-Erneuerbare-Gebot?
Für Bestandsgebäude außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen bis 2026/2028.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für den Heizungstausch?
Bis zu 70% Zuschuss sind für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen möglich.

Wo finde ich eine Energieberatung?
Bei zertifizierten Energieberatern, z.B. über Online-Register wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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