Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung: Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

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By James

Kleine Balkonkraftwerke bis 600 Watt sind in letzter Zeit sehr beliebt geworden. Mit diesen Mini-Solaranlagen kann jeder Mieter oder Hausbesitzer einfach Solarstrom für den Eigenbedarf erzeugen. Die Module werden auf dem Balkon oder der Terrasse montiert und über einen Wechselrichter mit der Steckdose verbunden. So kann der erzeugte Solarstrom direkt vor Ort verbraucht werden.

Der große Vorteil dieser Balkonkraftwerke ist, dass sie ohne großen bürokratischen Aufwand in Betrieb genommen werden können. Eine aufwendige Anmeldung oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob es möglich ist, mehrere dieser kleinen Anlagen zu installieren, um die Leistung zu erhöhen. Kann man wirklich uneingeschränkt Solarstrom einspeisen oder gelten hier gewisse Grenzen?

ohne Anmeldung: Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Darf ich uneingeschränkt Solarstrom einspeisen?

Nein, eine uneingeschränkte Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom ins öffentliche Stromnetz ist nicht erlaubt. Jegliche Einspeisung von Strom ins Netz bedarf immer einer Genehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber.

Eine solche Genehmigung muss vor Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage eingeholt werden. Es ist also nicht möglich, einfach einen Wechselrichter und Solarmodule anzuschließen und Solarstrom einzuspeisen, ohne dies vorher angemeldet zu haben. Eine solche eigenmächtige Einspeisung verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen.

Der Netzbetreiber muss jeder Einspeisung ausdrücklich zustimmen. Dabei wird geprüft, ob das Stromnetz in der jeweiligen Region für die zusätzliche Einspeisung ausgelegt ist. Eine unregulierte Einspeisung könnte sonst zu Überlastungen im örtlichen Verteilnetz führen. Aus diesem Grund ist die Genehmigung essentiell.

Eine Einspeisung ohne vorherige Zustimmung des Netzbetreibers ist demnach rechtlich nicht zulässig. Jeder, der einen Teil des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz einspeisen möchte, muss dies vorher beantragen und genehmigen lassen. Eine eigenmächtige Einspeisung kann sonst rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wann muss ich meine Anlage anmelden?

Bevor eine Mini-PV-Anlage in Betrieb genommen werden darf, ist immer eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber erforderlich. Es ist nicht zulässig, die Anlage einfach anzuschließen und Solarstrom einzuspeisen, ohne dies vorher angezeigt zu haben.

Die Anmeldung muss rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme erfolgen. Der Netzbetreiber prüft dann, ob die Einspeisung an dieser Stelle grundsätzlich möglich ist. Erst nach positiver Rückmeldung vom Netzbetreiber darf die Anlage angeschlossen und der Betrieb aufgenommen werden. Eine nachträgliche Meldung ist nicht erlaubt.

Die Anmeldung ist also der erste wichtige Schritt beim Aufbau einer Mini-PV-Anlage. Sie gibt dem Netzbetreiber die Möglichkeit, die geplante Einspeisung zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen zu verlangen. Eine Einspeisung von Solarstrom ohne vorherige Anmeldung verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen und ist nicht zulässig.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Balkonkraftwerke und Mini-Solaranlagen müssen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies dient in erster Linie der Datenerfassung.

Die Bundesnetzagentur führt ein Register über alle Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom in Deutschland. Mit der Registrierung soll Transparenz über den Ausbau der Solarenergie geschaffen werden.

Für die Anmeldung benötigt man die installierte Leistung der Mini-PV-Anlage in Kilowatt sowie den Standort. Die Registrierung kann einfach online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.

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Durch die Anmeldung entstehen keine Kosten. Es handelt sich lediglich um eine formale Registrierung zum Zweck der Datensammlung. Eine Genehmigung oder ähnliches ist nicht erforderlich.

Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten bereits vor der Installation. Der Betrieb der Anlage ist auch ohne Anmeldung rechtlich möglich. Jedoch empfiehlt es sich, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen.

Prüfung von Plug-and-Play-Geräten

Bei Einspeisung werden Plug-and-Play-Geräte genau geprüft. Balkonkraftwerke bis 600 Watt gelten zwar als steckerfertige Geräte, die einfach an eine haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden können. Allerdings bedeutet das nicht, dass man damit automatisch Solarstrom ins Netz einspeisen darf.

Sobald Strom ins Netz fließt, handelt es sich um eine Stromerzeugungsanlage. Laut Gesetz muss jede Stromerzeugungsanlage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einspeisung ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. Auch wenn ein Balkonkraftwerk einfach per Stecker installiert werden kann, heißt das nicht, dass die Einspeisung ins Netz automatisch legal ist.

Bevor Solarstrom eingespeist wird, müssen auch scheinbar einfache Plug-and-Play-Geräte auf ihre Netzverträglichkeit geprüft werden. Nur Geräte, die alle technischen Voraussetzungen erfüllen, dürfen zum Einspeisen von Solarstrom genutzt werden. Eine vorherige Prüfung und Genehmigung ist also immer erforderlich.

Lohnt sich Einspeisung?

Die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom ins öffentliche Stromnetz lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Der Grund dafür ist die sehr niedrige Einspeisevergütung, die einem Privathaushalt für den eingespeisten Solarstrom gezahlt wird.

Während die Einspeisevergütung früher sehr lukrativ war, wurde sie in den letzten Jahren stark gesenkt. Heutzutage bekommt man nur noch wenige Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Bei den aktuellen Strompreisen bedeutet das, dass sich die Einspeisung kaum rechnet.

Es ist in der Regel sinnvoller, den selbst erzeugten Solarstrom möglichst direkt im Haushalt zu nutzen. Idealerweise dimensioniert man die Anlage so, dass der erzeugte Strom ungefähr dem eigenen Verbrauch entspricht. Überschüssiger Solarstrom sollte in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden, um ihn später nutzen zu können.

Nur wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Einspeisung eine sinnvolle Option sein. Allerdings bringt sie aufgrund der niedrigen Vergütung meist nur sehr geringe Erlöse. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Eigennutzung des Solarstroms daher klar zu bevorzugen.

Anschluss ans Stromnetz

Mini-Solaranlagen bis 600 Watt Wechselrichterleistung können ganz einfach über eine normale Steckdose an das Stromnetz angeschlossen werden. Eine spezielle Energiesteckvorrichtung ist nicht erforderlich.

Die Steckdose sollte möglichst nah am Wechselrichter platziert sein, um lange Leitungen und damit verbundene Übertragungsverluste zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Steckdose und die elektrische Hausinstallation für die Leistung der Mini-Solaranlage ausgelegt sind. In der Regel stellt dies bei Anlagen bis 600 Watt kein Problem dar.

Vor der Inbetriebnahme sollte man den Hausanschluss und die elektrische Installation jedoch auf ihre Eignung überprüfen lassen. Der Anschluss sollte fachgerecht nach den geltenden Vorschriften erfolgen.

Mit einer normalen Steckdose lassen sich Mini-Solaranlagen unkompliziert und kostengünstig ans Stromnetz anschließen. Teure Umbauten der elektrischen Installation sind in der Regel nicht erforderlich.

Anzahl Anlagen pro Wohnung

Pro Wohnung ist grundsätzlich nur der Betrieb einer Mini-PV-Anlage erlaubt. Selbst wenn mehrere Personen in der Wohnung leben, darf lediglich eine Anlage mit einer Leistung bis 600 Watt installiert werden. Der Grund dafür ist, dass die Netzbetreiber die Einspeisung von dezentral erzeugtem Solarstrom begrenzen möchten.

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Mehrere Mini-PV-Anlagen in einer Wohnung zu betreiben, um die Leistung zu erhöhen, ist demnach nicht gestattet. Jegliche Erweiterung über 600 Watt hinaus erfordert eine Anmeldung beim Netzbetreiber sowie gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Daher ist es ratsam, von vornherein eine größere Anlage zu planen, sollten 600 Watt nicht ausreichen. Die Installation sollte dann aber immer in Absprache mit dem Netzbetreiber erfolgen.

Mehr Leistung, mehr Aufwand

Größere Solaranlagen, die mehr Leistung und Ertrag bringen können, erfordern deutlich mehr Aufwand bei der Installation und Inbetriebnahme. Während Mini-Solaranlagen wie Balkonkraftwerke bis 600 Watt problemlos angeschlossen und ohne Genehmigung betrieben werden können, sieht das bei größeren Anlagen anders aus.

Ab einer bestimmten Leistungsgrenze ist eine Genehmigung erforderlich. Außerdem müssen größere Anlagen fachgerecht installiert und an das Stromnetz angeschlossen werden. Das erfordert in der Regel den Einbau eines Zählers und die Beauftragung eines Elektroinstallateurs. Auch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist notwendig.

Der bürokratische und technische Mehraufwand lohnt sich bei größeren Anlagen jedoch, da deutlich mehr Solarstrom erzeugt und ins Netz eingespeist werden kann. Mit dem höheren Ertrag steigt allerdings auch die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb. Wer eine leistungsstarke Solaranlage installieren möchte, sollte sich daher im Vorfeld gut informieren und beraten lassen.

Erlaubte Stromerzeugung

Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Limit für die erlaubte Stromerzeugung aus Solaranlagen. Die installierte Leistung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus ist nicht begrenzt. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Für Anlagen bis 600 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldepflicht. Man muss lediglich eine Meldung an den Netzbetreiber senden.

  • Größere Anlagen bis 30 kWp müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer Leistung von 10 kWp ist eine Genehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich.

  • Über 30 kWp Leistung gelten Anlagen als Großanlagen. Hier sind umfangreichere Genehmigungsverfahren notwendig.

  • Wichtig ist, dass immer vor Inbetriebnahme eine Genehmigung eingeholt werden muss. Eine nachträgliche Legalisierung ist nicht möglich.

  • Die Einspeisemenge ins öffentliche Netz ist auf 10 MWh pro Jahr begrenzt. Darüber hinaus muss eine Einspeisevergütung beantragt werden.

  • Für Mieter gelten zusätzliche Einschränkungen. Die Erlaubnis des Vermieters ist erforderlich.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Leistungsbegrenzung für Solaranlagen. Allerdings sind Genehmigungsverfahren und die Begrenzung der Einspeisemenge zu beachten.

Was passiert bei Überschuss?

Wenn die Mini-Solaranlage mehr Strom erzeugt, als im Haushalt gerade verbraucht wird, wird der Überschuss in das Stromnetz eingespeist. Das ist bei kleinen Balkonkraftwerken bis 600 Watt problemlos möglich. Allerdings ist zu beachten, dass das Einspeisen von Solarstrom ins öffentliche Netz in Deutschland einer Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers bedarf.

Die Einspeisung lohnt sich finanziell nur selten. Für eingespeisten Solarstrom gibt es keine Einspeisevergütung mehr. Lediglich die vermiedenen Strombezugskosten können angerechnet werden. Da der Eigenverbrauch des Solarstroms meist günstiger ist, sollte dieser immer vorrangig genutzt werden.

Eine Abregelung der Anlage ist ratsam, sodass nicht mehr Strom erzeugt wird als verbraucht werden kann. Ansonsten drohen Abmahnungen seitens der Netzbetreiber. Eine Einspeisung ohne Genehmigung sollte also vermieden werden.

Erlaubte Einspeisemenge

Abhängig vom Netzbetreiber gibt es Unterschiede bei der erlaubten Einspeisemenge von selbst erzeugtem Solarstrom. Die meisten Netzbetreiber erlauben bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung ohne spezielle Genehmigung.

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Allerdings kann die erlaubte Einspeisemenge auch niedriger sein, z.B. bei 300 oder 500 Watt. Es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten und die Kapazität des Niederspannungsnetzes an. Am besten direkt beim zuständigen Netzbetreiber nachfragen, welche Grenzen für die Einspeisung gelten.

Überschreitet die installierte Leistung der Photovoltaikanlage eine bestimmte Grenze, ist in der Regel eine Anmeldung und Genehmigung erforderlich. Dies gilt auch bei der Aufteilung auf mehrere kleinere Anlagen an einem Hausanschluss. Die Gesamtleistung zählt.

Deshalb ist es wichtig, die erlaubte Einspeisemenge zu kennen und nicht einfach unkontrolliert mehrere Mini-Solaranlagen zu installieren. Sonst drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur Stilllegung der Anlage.

Förderung für Eigenverbrauch

Eigenverbraucher von Solarstrom können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen, um die Anschaffung und den Betrieb ihrer Anlage zu unterstützen.

Möglichkeiten für Besitzer

Für Besitzer einer Immobilie gibt es vor allem zwei interessante Fördermöglichkeiten:

  • KfW-Förderung: Über die KfW-Bank gibt es zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anlagengröße.

  • Investitionszuschuss: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann ein Investitionszuschuss von bis zu 30% der Investitionssumme beantragt werden. Bedingung ist ein bestimmter Mindestertrag der Anlage.

Besitzer sollten diese Programme nutzen, da sie die Amortisationszeit der Anlage deutlich verkürzen können. Die Förderanträge sollten zeitnah mit der Installation gestellt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Solarstrom darf ich erzeugen?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Solarstromproduktion. Allerdings sind Anlagen bis 600 Watt Wechselrichterleistung von der Anmeldepflicht befreit. Größere Anlagen müssen vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Was passiert, wenn Solarstrom nicht verbraucht wird?

Bei kleinen Balkonkraftwerken bis 600 Watt fließt überschüssiger Solarstrom ins Stromnetz. Hierfür ist keine spezielle Einspeisevorrichtung nötig, eine gewöhnliche Steckdose reicht aus. Allerdings lohnt sich die Einspeisung aufgrund niedriger Vergütungssätze finanziell kaum.

Wie viel Strom darf ich einspeisen?

Die Einspeisemenge bei kleinen Anlagen ist rechtlich nicht limitiert. Allerdings gilt, dass pro Wohneinheit nur eine Anlage bis 600 Watt ohne Anmeldung betrieben werden darf. Mehrere Anlagen müssten addiert und angemeldet werden.

Kann ich als Eigenverbraucher Photovoltaik-Förderungen erhalten?

Leider nein. Die meisten Förderprogramme richten sich an Anlagenbetreiber, die den Solarstrom ins Netz einspeisen. Als reiner Eigenverbraucher ohne nennenswerte Einspeisung haben Sie keinen Anspruch auf Fördergelder.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Betreiben von Balkonkraftwerken in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt ist, jedoch gewissen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Während kleinere Anlagen bis 600 Watt problemlos ohne Anmeldung betrieben werden dürfen, ist bei größeren Anlagen oder dem Betrieb mehrerer Kleingeräte eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

Eine Einspeisung von überschüssigem Solarstrom ins öffentliche Netz ist zwar möglich, aufgrund der geringen Vergütung aber in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich. Stattdessen sollte der erzeugte Strom möglichst direkt selbst verbraucht werden.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass Balkonkraftwerke aufgrund sinkender Preise und technischer Verbesserungen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Gerade in städtischen Gebieten mit begrenzten Dachflächen können sie einen sinnvollen Beitrag zur dezentralen Stromerzeugung leisten. Eine Lockerung der gesetzlichen Regelungen für Kleinstanlagen könnte diesen Trend weiter verstärken.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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