Was ist die Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung, auch EEG-Vergütung genannt, ist eine festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die Erzeugung von Ökostrom finanziell attraktiv zu machen.
Definition:
Die Einspeisevergütung garantiert Betreibern von Solaranlagen, Windkrafträdern und anderen Anlagen für erneuerbare Energien einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeistem Strom für einen Zeitraum von 20 Jahren. Abhängig von der Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.
Zweck:
Der Zweck der Einspeisevergütung ist es, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auszubauen und sie damit konkurrenzfähig gegenüber fossiler Stromerzeugung zu machen. Ohne diese Förderung wären viele Projekte für Ökostrom wirtschaftlich nicht realisierbar.
Wer zahlt:
Die Einspeisevergütung wird über die EEG-Umlage finanziert, die von den Stromkunden gezahlt wird. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Strom abzunehmen und die Einspeisevergütung auszuzahlen.
Einspeisevergütungssätze 2024
Die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom hängt davon ab, ob es sich um eine Überschuss-Einspeisung oder Volleinspeisung handelt.
Für Überschuss
Bei der Überschuss-Einspeisung wird nur der Solarstrom ins Netz eingespeist, der nicht selbst verbraucht wird. Für diesen Überschuss erhält man folgende Vergütungssätze pro kWh im Jahr 2024:
- Anlagen bis 10 kW: 7,16 Cent/kWh
- Anlagen bis 40 kW: 6,85 Cent/kWh
- Anlagen über 40 kW: 5,88 Cent/kWh
Für Volleinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist. Dafür gelten 2024 diese Vergütungssätze:
- Anlagen bis 10 kW: 6,85 Cent/kWh
- Anlagen bis 40 kW: 6,54 Cent/kWh
- Anlagen über 40 kW: 5,57 Cent/kWh
Die Sätze für Volleinspeisung sind etwas niedriger, da hier keine Optimierung des Eigenverbrauchs vorgenommen wird.
Nach Anlagengröße
Zusammengefasst ergeben sich für 2024 folgende Einspeisevergütungssätze für Solaranlagen unterschiedlicher Leistung:
- bis 10 kW: 6,85 bis 7,16 Cent/kWh
- bis 40 kW: 6,54 bis 6,85 Cent/kWh
- über 40 kW: 5,57 bis 5,88 Cent/kWh
Je kleiner die Anlage, desto höher ist die Vergütung. Neuanlagen über 750 kW erhalten keine Einspeisevergütung mehr.
Einspeisevergütung und Umsatzsteuer
Bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen fällt grundsätzlich Umsatzsteuer (USt) an. Allerdings können Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass auf die Einspeisevergütung keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn der Umsatz aus der Stromeinspeisung im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Die Kleinunternehmergrenze bezieht sich dabei auf alle Umsätze des Unternehmens und nicht nur auf die Einspeisevergütung.
Wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, fällt die reguläre Umsatzsteuer von 19% auf die Einspeisevergütung an. Allerdings können PV-Betreiber in diesem Fall auch die Vorsteuer aus Anschaffung und Betrieb der Anlage geltend machen. Der Vorsteuerabzug mindert die Umsatzsteuerbelastung auf die Einspeisevergütung.
Viele Anlagenbetreiber entscheiden sich bewusst für die Kleinunternehmerregelung, auch wenn die Umsatzgrenze überschritten wird. Der Verzicht auf die Umsatzsteuer in der Einspeisevergütung ist häufig günstiger als die nachträgliche Vorsteuererstattung. Die Möglichkeit des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung besteht allerdings nur bei Anlagen bis maximal 10 kW.
Einspeisevergütung beantragen
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zentral ist, dass die Solaranlage in Deutschland steht und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig ist.
Voraussetzungen
- Die Solaranlage muss in Deutschland errichtet worden sein.
- Sie darf maximal 100 kW Leistung haben.
- Es müssen neue Komponenten verwendet werden.
- Die Module und Wechselrichter müssen auf der EEG-Anlagenliste gelistet sein.
Antragstellung
Der Antrag auf Einspeisevergütung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Folgende Schritte sind dabei notwendig:
- Registrierung der Anlage in der MaStR-Datenbank der Bundesnetzagentur
- Abschluss eines Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrags mit dem Netzbetreiber
- Abschluss eines Vertrags mit dem Übertragungsnetzbetreiber über die finanzielle Abwicklung
- Online-Antragstellung in der MaStR-Datenbank
Nach erfolgreicher Prüfung erhält man eine Registrierungsbestätigung. Erst danach darf die Anlage in Betrieb genommen werden.
Entwicklung Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2000 in Kraft trat, lag die Vergütung für Solarstrom bei über 50 Cent pro Kilowattstunde. Mit jeder EEG-Novelle wurden die Sätze für neue Anlagen abgesenkt, um der rasch fallenden Systemkosten Rechnung zu tragen.
Bis 2012 galt für neue Anlagen noch eine Vergütung von über 20 Cent pro kWh. Danach setzte sich der Abwärtstrend fort: 2017 lag der Satz bei 12,31 Cent pro kWh. Für Anlagen ab 2018 wurde er durch Ausschreibungen ermittelt, meist zwischen 5 und 9 Cent pro kWh.
Dieser Trend wird sich bis 2024 fortsetzen. Laut Prognosen könnte die Einspeisevergütung für Neuanlagen auf 3 bis 4 Cent pro kWh sinken. Entscheidend sind die Ergebnisse der Ausschreibungen und die weitere Kostendegression bei PV-Systemen. Ältere Anlagen erhalten unverändert ihre ursprüngliche, höhere Vergütung.
Lohnt sich Einspeisung noch?
Ob sich die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz heutzutage noch lohnt, hängt von vielen Faktoren ab.
Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Gleichzeitig sind aber auch die Kosten für Solaranlagen gefallen. Ob eine Investition in eine Anlage mit Einspeisung rentabel ist, sollte man daher für den konkreten Fall durchrechnen.
Wichtig ist, den Eigenverbrauch des Solarstroms zu maximieren. Durch den hohen Strompreis rechnet sich der selbstgenutzte Solarstrom am schnellsten. Mithilfe eines Batteriespeichers lässt sich der Eigenverbrauchsanteil erhöhen.
Eine Alternative zur Einspeisung kann es sein, eine Inselanlage ohne Netzanschluss zu planen. Hierbei wird der gesamte Solarstrom selbst verbraucht. Allerdings muss die Anlage dimensioniert werden, um auch bei wenig Sonne den Eigenbedarf zu decken.
Neben der Einspeisevergütung gibt es oft weitere Förderungen auf regionaler Ebene. Diese können die Wirtschaftlichkeit verbessern. Beispiele sind Investitionszuschüsse, günstige Darlehen oder Steuervergünstigungen.
Insgesamt ist die Einspeisung heute oft weniger lukrativ als früher. Durch kluge Planung, Maximierung des Eigenverbrauchs und Nutzung von Förderprogrammen kann eine Solaranlage mit Einspeisung aber immer noch rentabel sein. Die Alternativen wie Inselanlagen haben ebenfalls Vor- und Nachteile.
Inselanlagen ohne Einspeisung
Inselanlagen, auch Inselsysteme oder Inselwechselrichter genannt, sind Photovoltaikanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Der erzeugte Solarstrom wird vor Ort direkt verbraucht oder in Batterien gespeichert.
Vor- und Nachteile von Inselanlagen
Vorteile:
- Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz
- Maximale Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms
- Keine bürokratischen Hürden für Einspeisevergütung
- Geringere Installationskosten durch Wegfall des Netzanschlusses
Nachteile:
- Hohe Kosten für Batteriespeicher
- Dimensionierung der Anlage kann schwierig sein
- Überschussstrom kann nicht eingespeist werden
- Installation nur mit Inselwechselrichter möglich
- Wartung und Reparatur aufwendiger ohne Netzanschluss
Inselanlagen eignen sich besonders für entlegene Standorte ohne Netzzugang. Sie ermöglichen eine hohe Autarkie und Unabhängigkeit. Allerdings verursachen die Batterien hohe Kosten. Die Dimensionierung erfordert sorgfältige Planung, um Engpässe zu vermeiden. Insgesamt eine interessante Option für maximale Eigenversorgung.
Alternative Solar-Förderung
Neben der Einspeisevergütung gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Diese können die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern.
Eine wichtige Alternative ist die Förderung über die KfW-Bank. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Photovoltaikanlagen an. Je nachdem, ob es sich um eine Aufdachanlage, eine Freiflächenanlage oder eine Mieterstromanlage handelt, gibt es unterschiedliche Programme mit verschiedenen Kreditbeträgen und Tilgungszuschüssen.
Für Gewerbetreibende gibt es außerdem Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen. Diese werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gewährt. Die Zuschüsse können bis zu 25 % der Investitionskosten betragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein bestimmter Anteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird.
Neben den Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es auch auf Landesebene und von Kommunen spezielle Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, die die Einspeisevergütung ergänzen können. Hier lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Förderprogramme vor Ort.
Fazit
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ob sich eine Einspeisung ins Netz noch lohnt, hängt von vielen Faktoren ab.
Insgesamt ist es aufgrund der gesunkenen Solarstromkosten oft wirtschaftlicher, den Solarstrom selbst zu nutzen und Überschüsse zu speichern, anstatt voll einzuspeisen. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ratsam.
Kleine Anlagen auf Eigenheimen können sich noch lohnen, da hier i.d.R. ein Großteil des Stroms selbst verbraucht wird. Bei größeren Solarparks ohne Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung kaum noch kostendeckend.
Als Alternative zur Einspeisung können Inselanlagen oder Anlagen mit Batteriespeicher und Null-Einspeisung sinnvoll sein. Regionale Förderprogramme können die Einspeisevergütung ergänzen.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren entwickeln. Sollte die Einspeisevergütung weiter sinken, gewinnen Inselanlagen und Eigenverbrauch mit Speicher weiter an Attraktivität.
Häufige Fragen
Zu den Einspeisevergütungssätzen
Die Einspeisevergütungssätze sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung 2024 bei rund 5 Cent pro kWh, für größere Anlagen bis 750 kWp bei rund 4 Cent pro kWh. Die genauen Sätze können variieren und sind von der Anlagengröße abhängig.
Zum Antrag für die Einspeisevergütung
Der Antrag auf Einspeisevergütung muss vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gestellt werden. Dies erfolgt üblicherweise über den Netzbetreiber. Benötigt werden Angaben zur geplanten Anlage wie Standort, Leistung und Module. Nach Inbetriebnahme muss die Anmeldung zum Anschluss ans Stromnetz erfolgen.
Zu Alternativen zur Einspeisevergütung
Da die Einspeisevergütung kontinuierlich sinkt, kann es sich lohnen, alternativ mehr Solarstrom selbst zu nutzen, etwa durch Batteriespeicher. Auch Inselanlagen ohne Netzanschluss sind möglich. Weitere Förderprogramme auf Landesebene können die Einspeisevergütung ergänzen.