Einspeisevergütung 2024: Das müssen Solar-Besitzer wissen

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By James

Die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen für Privathaushalte ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiepolitik in Deutschland. Sie garantiert Anlagenbetreibern über 20 Jahre eine feste Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.

Ab 2023 fällt die EEG-Umlage weg, über die bisher ein Teil der Einspeisevergütung finanziert wurde. Die Einspeisevergütung selbst bleibt aber bestehen. Im Jahr 2024 werden nun einige Anpassungen bei der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wirksam.

Für bestehende Anlagen, die bis Ende 2022 in Betrieb genommen wurden, ändert sich nichts. Sie erhalten die garantierte Einspeisevergütung für volle 20 Jahre weiter. Neuanlagen ab 2023 erhalten eine leicht sinkende, aber immer noch attraktive Vergütung.

Sinkende Einspeisevergütung ab 2024

Ab dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen alle 6 Monate um 1% sinken. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 1. Februar 2024 ans Netz gehen.

Wer seine PV-Anlage also noch bis Ende Januar 2024 in Betrieb nimmt, erhält für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung von 82 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen, die ab Februar 2024 ans Netz gehen, beträgt die anfängliche Vergütung 81 Cent pro Kilowattstunde. Alle 6 Monate sinkt dieser Satz dann um jeweils 1%.

Ziel dieser schrittweisen Absenkung ist es, die Kosten für die Einspeisevergütung zu begrenzen, aber weiterhin Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu erhalten. Die sinkenden Einspeisevergütungen sollen durch die ebenfalls sinkenden Kosten für Photovoltaik-Anlagen ausgeglichen werden.

Vergütung für Bestandsanlagen

Wer bis Ende Januar 2024 eine Photovoltaik-Anlage ans öffentliche Stromnetz anschließt, erhält noch die derzeit gültige Einspeisevergütung von 82 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von 20 Jahren. Dieser feste Vergütungssatz gilt für Anlagen bis 100 Kilowatt Peak Leistung.

Ab dem 1. Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen um 1 Prozent und beträgt dann nur noch 81 Cent pro Kilowattstunde. In den folgenden Jahren sinkt die Vergütung alle 6 Monate um jeweils 1 Prozent für neu installierte Anlagen. Ziel dieser schrittweisen Absenkung ist es, die Kosten für die Energiewende zu begrenzen, aber weiterhin Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu schaffen.

Für Anlagenbetreiber lohnt es sich also, noch bis Ende Januar 2024 eine Solaranlage in Betrieb zu nehmen, um von der höheren Einspeisevergütung zu profitieren. Sobald die Anlage am Netz ist, gilt der feste Vergütungssatz von 82 Cent/kWh für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren.

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Einspeisevergütung für erneuerbare Energien

Die Einspeisevergütung wird nicht nur für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen gezahlt, sondern auch für Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen. Wenn dieser Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhält der Betreiber eine festgelegte Vergütung.

Dazu gehören:

  • Windenergie (Onshore und Offshore)
  • Wasserkraft (Flüsse, Gezeiten, Wellen, Meeresströmungen)
  • Geothermie (Erdwärme)
  • Biomasse (feste, flüssige und gasförmige Brenn- und Treibstoffe aus Pflanzen und organischen Abfällen)

Die Einspeisevergütung soll einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen ermöglichen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreiben. Jede Technologie hat ihre eigene Vergütungshöhe und -dauer im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Vergütungshöhe und Anlagengröße

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt entscheidend von zwei Faktoren ab: dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage und der installierten Leistung bzw. Größe der Anlage.

Je früher eine Solaranlage in Betrieb genommen wurde, desto höher ist die Einspeisevergütung. Anlagen, die bis Ende 2023 ans Netz gehen, erhalten noch über 20 Jahre lang einen festen Satz pro eingespeister Kilowattstunde. Für Anlagen ab Februar 2024 sinkt dieser Satz kontinuierlich.

Auch die Anlagengröße ist entscheidend. Kleine Solaranlagen bis 10 kWp erhalten eine höhere Einspeisevergütung als größere Anlagen. Ab einer Leistung von 100 kWp gibt es keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern nur noch eine Marktprämie.

Die Einspeisevergütung soll einen wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen ermöglichen, auch bei kleinen Dachanlagen. Deshalb ist die Vergütung für kleine Anlagen auf Privathäusern am höchsten. Mit zunehmender Anlagengröße sinkt die Vergütung pro Kilowattstunde.

Keine Einspeisung bei Balkonkraftwerken

Für Besitzer von Balkonkraftwerken lohnt sich die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz finanziell meist nicht. Der bürokratische Aufwand für die Anmeldung der Einspeisevergütung ist relativ hoch, während die Erlöse aus der Einspeisung von kleinen Anlagen gering sind.

Daher ist es für Betreiber von Balkonkraftwerken sinnvoller, den Solarstrom selbst zu nutzen. Mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil maximieren. Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt verbraucht wird, kann in einem Speicher zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

Durch eine hohe Eigenverbrauchsquote sinken die Strombezugskosten aus dem Netz. Zudem ist man unabhängiger von steigenden Strompreisen. Die Investition in einen Speicher amortisiert sich so schneller.

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Eine Einspeisung des Solarstroms ins Netz macht bei kleinen Balkonkraftwerken finanziell kaum Sinn. Mit Eigenverbrauch und Speicher lässt sich der Ertrag deutlich steigern.

Keine Umsatzsteuer auf Gewinne

Seit dem Jahr 2023 fällt für Gewinne aus Solaranlagen bis 30 Kilowatt Peak keine Umsatzsteuer mehr an. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend ab dem Jahr 2022. Damit entfällt für Kleinanlagen bis 30 kWp, die privat betrieben werden, die Umsatzsteuerpflicht für den selbst erzeugten und ins Netz eingespeisten Solarstrom.

Diese Änderung ist Teil eines Gesetzespakets der Bundesregierung zur Förderung der Energiewende. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Privathäusern voranzutreiben. Die Befreiung von der Umsatzsteuer auf Einnahmen aus der EEG-Vergütung soll einen zusätzlichen Anreiz für Hausbesitzer schaffen, auf ihrem Dach eine Solaranlage zu installieren.

Vor dieser Gesetzesänderung mussten Gewinne aus dem Betrieb von Solaranlagen grundsätzlich versteuert werden, auch wenn es sich um kleine Anlagen bis 30 kWp Leistung handelte. Mit der rückwirkenden Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht will man nun mehr Gerechtigkeit für Kleinanlagenbetreiber schaffen.

Nach Auslaufen der EEG-Vergütung

Nach Ablauf der 20-jährigen Einspeisevergütung endet für viele Solaranlagenbesitzer die feste Vergütung für den eingespeisten Strom. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine gesetzlich festgelegten Vergütungssätze mehr.

Um den Ertrag der Solaranlage auch nach Auslaufen der EEG-Vergütung zu maximieren, empfiehlt es sich, den Eigenverbrauch des Solarstroms möglichst hoch zu halten. Durch die direkte Nutzung des Stroms im eigenen Haushalt kann der Anteil an teurem Strombezug von extern minimiert werden.

Hierfür ist die Installation eines Stromspeichers sehr sinnvoll. In einem Speicher kann überschüssiger Solarstrom gesammelt und bei Bedarf wieder abgerufen werden. So lässt sich Solarstrom auch in Zeiten ohne Sonneneinstrahlung nutzen und der Autarkiegrad erhöhen.

Mit einer ausreichend dimensionierten Batterie kann der Eigenverbrauchsanteil auf 70-80% und mehr gesteigert werden. Ohne Speicher sind oft nur etwa 30% Eigenverbrauch möglich. Die Investition in einen Speicher rechnet sich daher meist nach wenigen Jahren.

Fazit: Trotz sinkender Einspeisevergütung lohnen sich PV-Anlagen weiterhin

Auch wenn die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen ab 2024 schrittweise sinken wird, lohnt sich die Investition in eine eigene PV-Anlage für Privathaushalte nach wie vor.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Moderne Solarmodule und Wechselrichter sind günstiger und effizienter als noch vor einigen Jahren.

  • Für Bestandsanlagen gilt die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt wurde, 20 Jahre lang. Auch bei sinkenden Sätzen bleibt die Vergütung stabil.

  • Mit einer eigenen PV-Anlage lässt sich der Anteil des selbst erzeugten Solarstroms maximieren. Durch Eigenverbrauch und Speicher kann die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen reduziert werden.

  • Photovoltaik hat sich als sehr zuverlässige und wartungsarme Technologie etabliert. Die Amortisationsdauer liegt oft zwischen 10-15 Jahren.

  • Der Klimaschutzaspekt spielt für viele Hausbesitzer eine wichtige Rolle. Mit Solarenergie lässt sich ein Beitrag zur Energiewende leisten.

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Die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütung soll die Kosten für die Allgemeinheit begrenzen. Dennoch rentieren sich Investitionen in Photovoltaik auch langfristig, da die Technologie immer günstiger und effizienter wird.

Häufige Fragen

Was passiert nach Auslaufen der 20-jährigen Einspeisevergütung?

Nachdem die festgelegte Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, erhält man keine garantierte Vergütung mehr für den eingespeisten Solarstrom. Man kann den Strom dann noch selbst nutzen, einen eigenen Stromtarif mit dem Energieversorger aushandeln oder den Strom direkt über die Strombörse vermarkten. In der Regel empfiehlt sich, den Eigenverbrauch durch einen Stromspeicher zu erhöhen und so wenig wie möglich einzuspeisen.

Muss man Gewinne aus PV-Anlagen versteuern?

Seit 2023 müssen Gewinne aus Solaranlagen bis 30 kWp Leistung nicht mehr versteuert werden. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für die Jahre 2022 und folgende. Für größere Anlagen ab 30 kWp müssen Gewinne weiterhin versteuert werden.

Wie hoch ist aktuell die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen beträgt im Jahr 2023 noch 12,31 Cent pro kWh. Für Bestandsanlagen gilt die bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütung für 20 Jahre. Diese lag früher deutlich höher, z.B. bei über 40 Cent pro kWh für Anlagen bis 2008.

Lohnt sich die Einspeisung bei Balkonkraftwerken?

Bei Balkonkraftwerken mit einer Leistung von bis zu 600 Watt lohnt sich die Einspeisung in das Stromnetz finanziell in der Regel nicht. Da die Vergütung sehr gering ist, sollte der Solarstrom vom Balkonkraftwerk möglichst direkt selbst verbraucht werden. Ideal ist die Kombination mit einem Stromspeicher.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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