Ab dem Jahr 2024 treten neue Gesetze und Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken in Deutschland in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die maximale Einspeiseleistung, die Anmeldeverfahren, die Modulgrößen sowie die Montagehöhe.
Für Hauseigentümer und Mieter bedeuten die neuen Regelungen größere Unabhängigkeit und mehr Möglichkeiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt (bisher 600 Watt)
- Vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber)
- Entfall der Beschränkungen bei Modulgröße und Montagehöhe
- Damit insgesamt mehr Solarstrom und Autarkie für Verbraucher
In diesem Artikel werden die kommenden Änderungen und deren Bedeutung genauer erläutert.
800 Watt Einspeisegrenze
Die aktuellen Regelungen erlauben Balkonkraftwerke mit einer Einspeisegrenze von 600 Watt. Ab dem Jahr 2024 wird diese Grenze auf 800 Watt angehoben.
Diese Änderung bedeutet, dass die Wechselrichter von Balkonkraftwerken entsprechend eingestellt oder gegebenenfalls aufgemacht werden müssen, um die höhere Einspeiseleistung zu ermöglichen. Wer bereits ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt betreibt, kann durch eine einfache Umstellung im Wechselrichter die Einspeiseleistung auf 800 Watt anheben.
Für Besitzer älterer Wechselrichter, die keine höhere Leistung ermöglichen, kann ein Austausch oder Upgrade auf einen neueren Wechselrichter notwendig sein, um die Vorteile der neuen 800 Watt Grenze voll ausschöpfen zu können. Hier sollten sich Betroiber frühzeitig informieren, ob ihr Wechselrichter für eine Aufrüstung geeignet ist.
Mit der Erhöhung auf 800 Watt können Balkonkraftwerke noch mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch erzeugen und die Energiekosten der Betreiber senken. Voraussetzung ist, dass die technischen Komponenten für die höhere Leistung ausgelegt sind.
Vereinfachte Anmeldung
Ab 2024 gilt eine vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke. Bisher musste man sich sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden.
Ab 2024 ist nur noch eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur nötig. Dafür müssen lediglich die Adresse der Anlage sowie die installierte Leistung in Watt angegeben werden.
Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Dadurch wird der Anmeldeprozess deutlich einfacher und schneller.
Diese Vereinfachung der Anmeldung erleichtert Verbrauchern den Einstieg in die solare Eigenversorgung. Der bürokratische Aufwand wird reduziert.
Größere Module
Ab 2024 gelten Balkonkraftwerksmodule nicht mehr als Bauprodukte. Dies hat folgende Vorteile:
Höhenbeschränkung auf 4 Meter entfällt
Bisher durften Balkonkraftwerke nur bis zu einer Höhe von 4 Metern über der Dachhaut montiert werden. Diese Beschränkung entfällt ab 2024. Module können dann auch höher platziert werden, was bessere Sonneneinstrahlung und damit höhere Erträge ermöglicht.
Begrenzung auf 2 qm Modulgröße entfällt
Eine weitere bisherige Beschränkung war die maximale Modulfläche von 2 qm. Ab 2024 gibt es keine feste Begrenzung mehr für die Größe der Module. Das erlaubt größere zusammenhängende Flächen, was die Montage vereinfacht und die Optik verbessert.
Durch den Wegfall der Beschränkungen als Bauprodukt können Balkonkraftwerke ab 2024 also optimal nach Ertrag und Optik designed werden. Die Module lassen sich freier platzieren und größer dimensionieren.
2000 Wp Maximalleistung
Ab 2024 gilt eine neue Regelung, die die Gesamtleistung eines Balkonkraftwerks auf maximal 2000 Wp begrenzt. Diese Regelung betrifft besonders die sogenannten XL-Anlagen, die mit 4 Modulen à 550 Wp eine Gesamtleistung von 2200 Wp erreichen.
Solche XL-Anlagen mit mehr als 2000 Wp Gesamtleistung können nur noch bis Ende 2023 angemeldet und in Betrieb genommen werden. Danach sind maximal 2000 Wp erlaubt. Hintergrund ist, dass man mit der 2000 Wp-Grenze verhindern möchte, dass übermäßig große und leistungsstarke Anlagen auf Balkonen installiert werden.
Für bestehende XL-Anlagen über 2000 Wp ändert sich ab 2024 nichts – sie dürfen weiterbetrieben werden. Die neue Regelung betrifft nur Neuanlagen. Wer noch in diesem Jahr eine XL-Anlage anmelden möchte, sollte sich beeilen, denn ab Januar 2024 sind solche übergroßen Balkonkraftwerke nicht mehr erlaubt.
Fazit – Die Vorteile der neuen Regeln
Die neuen Regeln für Balkonkraftwerke ab 2024 bringen deutliche Vorteile für Hausbesitzer und Mieter. Durch die Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt und die Möglichkeit, größere Solarmodule zu installieren, können die Anlagen mehr Solarstrom produzieren.
Gleichzeitig steigt die Energieunabhängigkeit, da mehr des eigenen Strombedarfs direkt vom Balkonkraftwerk gedeckt werden kann. Die vereinfachte Anmeldung macht die Installation von Balkonkraftwerken zudem einfacher und schneller.
Insgesamt ermöglichen die neuen Regeln ab 2024 damit mehr Solarstrom und Unabhängigkeit für Verbraucher in Deutschland. Mit den richtigen Upgrades und Erweiterungen können bestehende wie auch neue Balkonkraftwerke noch effizienter und ertragreicher betrieben werden.
Häufige Fragen
Wie viel Watt Einspeisung erlaubt das neue Gesetz ab 2024?
Ab 2024 dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Voraussetzung ist ein entsprechend eingestellter oder aufrüstbarer Wechselrichter.
Wie funktioniert die Anmeldung ab 2024?
Die bisher notwendige Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt ab 2024. Stattdessen reicht eine einfache Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur aus. Dies vereinfacht den bürokratischen Aufwand deutlich.
Gibt es ab 2024 eine Höhenbeschränkung für die Montage?
Die bisherige Höhenbegrenzung auf maximal 4 Meter über Grund entfällt ab 2024. Damit können Balkonkraftwerke flexibler montiert werden. Es gelten nur noch die allgemeinen bau- und ordnungsrechtlichen Regeln.
Wie groß dürfen die Solarmodule ab 2024 sein?
Auch die Begrenzung der Modulgröße auf maximal 2 Quadratmeter entfällt ab 2024. Stattdessen kann die Gesamtleistung aller Module bis zu 2000 Watt betragen. Große oder mehr Module sind also möglich.
Was ist die maximal erlaubte Leistung ab 2024?
Insgesamt dürfen Balkonkraftwerke ab 2024 eine Leistung von bis zu 2000 Wattpeak (Wp) aufweisen. Dies ermöglicht größere Anlagen als bisher. Wichtig ist, dass die Einspeiseleistung in das Netz weiterhin auf 800 Watt begrenzt bleibt.