Einspeisevergütung 2024: Entwicklung & Tabelle

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By James

Die Einspeisevergütung, auch EEG-Vergütung genannt, ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für privaten Besitzer von Photovoltaikanlagen. Sie wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland zu fördern.

Die Einspeisevergütung funktioniert so, dass Besitzer von PV-Anlagen für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, eine festgelegte Vergütung von ihrem Netzbetreiber erhalten. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. So soll ein Anreiz für die Installation von Solaranlagen geschaffen werden.

Mit der Einspeisevergütung verfolgte die Bundesregierung das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse deutlich zu steigern. Langfristig soll so die Energiewende hin zu einer umweltfreundlicheren Stromversorgung in Deutschland vorangetrieben werden.

Einspeisevergütung 2024: Entwicklung & Tabelle

Aktuelle Einspeisevergütung 2023

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt. Für Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

  • Anlagen bis 10 kWp: 8,2 Cent pro kWh
  • Anlagen von 10 bis 40 kWp: 7,67 Cent pro kWh
  • Anlagen von 40 bis 750 kWp: 6,79 Cent pro kWh
  • Anlagen über 750 kWp: 5,90 Cent pro kWh

Somit erhalten kleinere Anlagen bis 10 kWp auch 2023 noch den höchsten Vergütungssatz von 8,2 Cent. Mit zunehmender Anlagengröße sinkt die Einspeisevergütung. Dies liegt daran, dass die Einspeisevergütung die Einspeisekosten widerspiegeln soll. Große Solaranlagen können kostengünstiger Strom erzeugen als kleine Anlagen.

Die Vergütungssätze gelten für eine Laufzeit von 20 Jahren und bleiben in dieser Zeit konstant. Sie werden jedes Jahr für neue Anlagen angepasst.

Prognose Einspeisevergütung 2024

Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wird im Jahr 2024 voraussichtlich unverändert bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde bleiben. Es sind derzeit keine Gesetzesänderungen geplant, die zu einer Erhöhung oder Senkung der Vergütung führen würden.

Die Vergütungssätze werden in der Regel für mehrere Jahre festgelegt, um Planungssicherheit für Investoren zu schaffen. Da die Einspeisevergütung erst 2023 auf 8,2 Cent gesenkt wurde, ist nicht davon auszugehen, dass es 2024 eine weitere Absenkung geben wird.

Ein wichtiger Grund für die Beibehaltung des aktuellen Vergütungssatzes ist, dass die Kosten für Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren deutlich gesunken sind. Moderne Anlagen amortisieren sich auch bei dieser moderaten Vergütung innerhalb weniger Jahre. Eine weitere Senkung wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig und würde die Attraktivität von Investitionen in Erneuerbare Energien verringern.

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der Photovoltaik weiter vorantreiben, um die Energiewende zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossiler Energie zu verringern. Hierfür sind stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Aus diesen Gründen ist für 2024 keine Änderung der Einspeisevergütung zu erwarten.

Langfristige Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung in Deutschland ist seit ihrer Einführung im Jahr 2000 deutlich gesunken. Zu Beginn lag die Vergütung für Solaranlagen bei über 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit zunehmender Verbreitung der Technologie und sinkenden Kosten sanken auch die Vergütungssätze kontinuierlich.

Für das Jahr 2023 liegt die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen unter 10 kWp beispielsweise bei 8,2 Cent pro kWh. Im Vergleich zum Start der Vergütung im Jahr 2000 ist dies ein Rückgang um über 80%. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gesunkenen Kosten für Solarmodule und Wechselrichter.

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Für die Zukunft ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Da die Kosten für Solarstrom weiter sinken, ist auch zukünftig mit Anpassungen der Einspeisevergütung nach unten zu rechnen. Allerdings gibt es auch Forderungen, die Vergütung angesichts steigender Strompreise wieder leicht anzuheben. Die genaue zukünftige Entwicklung der Sätze hängt von politischen Entscheidungen ab. Klar ist aber, dass die starken Rückgänge der Anfangsjahre so nicht weitergehen werden.

Eigennutzung vs. Einspeisung

Mit den derzeit hohen Strompreisen ist die Eigennutzung des selbsterzeugten Solarstroms oft rentabler als die Einspeisung ins Netz.

Moderne Solaranlagen ermöglichen durch optimierte Ausrichtung der Module und einen Batteriespeicher Eigennutzungsquoten von 70-80%. Ohne Batterie beträgt die Eigennutzung in einem Durchschnittshaushalt etwa 30%, da ein Großteil des Solarstroms tagsüber erzeugt wird, wenn niemand zuhause ist.

Mit einem Batteriespeicher lässt sich der selbsterzeugte Solarstrom tagsüber zwischenspeichern und abends oder nachts nutzen wenn die Nachfrage im Haushalt hoch ist. Somit sinkt die Einspeisung ins Netz und der Anteil an selbsterzeugtem Strom, der selbst genutzt werden kann, steigt auf bis zu 80%.

Die Investition in einen Batteriespeicher amortisiert sich bei den derzeit hohen Strompreisen oft schon nach wenigen Jahren. In Kombination mit einem intelligenten Energiemanagementsystem kann der Solarstrom optimal für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Die Eigennutzung des Solarstroms ist damit meist deutlich rentabler als die Einspeisung ins Netz zum gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungstarif. Trotz gesunkenen Solarstromvergütungen lohnt sich eine Photovoltaikanlage damit noch immer, vor allem aufgrund der gestiegenen Strompreise und der Möglichkeit der hocheffizienten Eigennutzung.

20-jährige Vergütungsgarantie

Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Solaranlage garantiert. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber für diesen Zeitraum einen festen Vergütungssatz erhalten, unabhängig von möglichen Änderungen am EEG.

Garantierter Tarif

Wenn eine Solaranlage vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, gilt für 20 Jahre der Einspeisevergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war. Der Tarif wird also nicht rückwirkend angepasst, auch wenn die Einspeisevergütung in den Folgejahren sinkt.

Was passiert danach?

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer endet auch die Vergütungsgarantie. Anlagenbetreiber können ihre Solaranlage aber weiterbetreiben und den Strom entweder selbst nutzen, an einen Direktkunden liefern oder über einen Stromanbieter vermarkten.

Für die Einspeisung in das öffentliche Netz gibt es zwei Optionen:

  • Marktprämie: Anlagenbetreiber erhalten weiterhin eine Marktprämie auf den Börsenstrompreis. Diese Prämie soll als Anreiz dienen, die Anlage weiter zu betreiben.

  • Anschlussregelung: Der Strom wird zum jeweiligen Börsenstrompreis vergütet, ohne zusätzliche Prämie.

In der Regel ist die Eigennutzung des Solarstroms nach Ablauf der 20 Jahre die wirtschaftlichste Option für Anlagenbetreiber.

Marktprämie – Alternative zur festen Einspeisevergütung

Die Marktprämie ist eine Alternative zur festen Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Statt einer garantierten Vergütung pro kWh erhalten Betreiber hier einen Aufschlag auf den jeweils aktuellen Marktpreis für Solarstrom.

Vorteile der Marktprämie:

  • Teilhabe an hohen Börsenstrompreisen möglich
  • Einspeisevergütung schwankt mit Marktpreis für Strom
  • Prämie steigt, wenn Börsenpreis sinkt und umgekehrt
  • Mehr Marktanreiz für optimierten Eigenverbrauch

Nachteile:

  • Schwankende Einnahmen durch Volatilität der Strompreise
  • Komplexeres System als feste Einspeisevergütung
  • Risiko sinkender Gesamtvergütung bei fallenden Preisen
  • Weniger Planungssicherheit für Betreiber

Die Marktprämie wird für ältere Anlagen empfohlen, die keine feste Vergütung mehr erhalten. In Kombination mit einem Batteriespeicher kann die Volatilität teilweise abgefedert werden. Die Wahl zwischen fester Vergütung und Marktprämie sollte unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen getroffen werden.

Neuanlagen registrieren

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen neue Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um später die gesetzlich garantierte Vergütung zu bekommen.

Die Registrierung sollte möglichst zeitnah nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Dabei müssen verschiedene Formalitäten beachtet werden:

  • Eine Kopie der Rechnung für die Photovoltaikanlage muss eingereicht werden.
  • Der Antrag muss die installierte Leistung in kWp, den Standort, das Datum der Inbetriebnahme und die Adressdaten des Anlagenbetreibers enthalten.
  • Bei Anlagen über 10 kWp muss zusätzlich ein Messkonzept eingereicht werden.
  • Die Registrierung muss online über das Marktstammdatenregister erfolgen.
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Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Anlagenbetreiber eine Bestätigung mit einer Registernummer. Diese Nummer ist wichtig, um die garantierten Einspeisevergütungen über den Netzbetreiber ausgezahlt zu bekommen. Ohne Registrierung besteht kein Anspruch auf die Vergütung.

Die Bundesnetzagentur bietet ein Merkblatt zur Registrierung mit weiteren Details an. Anlagenbetreiber sollten dies sorgfältig lesen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte und Fristen eingehalten werden.

Auszahlung

Die Einspeisevergütung wird monatlich an PV-Anlagenbetreiber ausgezahlt. Verantwortlich für die Auszahlung ist der örtliche Netzbetreiber, bei dem die Solaranlage angeschlossen ist.

Die Zahlungen erfolgen auf Basis der von der Solaranlage im jeweiligen Monat eingespeisten Kilowattstunden. Der Netzbetreiber ermittelt die eingespeiste Strommenge über einen Zähler, der ausschließlich die Einspeisung misst.

Die monatlichen Zahlungen werden mit etwas Zeitverzug vorgenommen, da der Netzbetreiber zunächst die Einspeisedaten auswerten muss. In der Regel erfolgt die Überweisung der Einspeisevergütung 6-8 Wochen nach Ablauf des Monats.

Für die pünktliche monatliche Auszahlung ist der Netzbetreiber verantwortlich. Sollten Verzögerungen auftreten, besteht für den Anlagenbetreiber ein Recht auf Verzugszinsen. Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass die Einspeisevergütung zuverlässig ausgezahlt wird.

Berechnung der Vergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung wird anhand einer komplexen Formel berechnet, in die viele Faktoren einfließen. Die wichtigsten sind:

Berechnungsformel

  • Anlagengröße in kWp
  • Standort nach Bundesland
  • Art der Anlage (Freifläche, Gebäudeanlage, etc.)
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Prozentsatz der Eigenverbrauchsanteil
  • Degressionsrate

Anhand dieser Einflussfaktoren wird dann die Einspeisevergütung in Cent pro kWh berechnet. Sie kann also von Anlage zu Anlage unterschiedlich ausfallen.

Beispielrechnung

Angenommen eine Solaranlage mit 10 kWp Leistung in NRW wird am 1.1.2024 in Betrieb genommen. Laut Vergütungstabelle liegt die Einspeisevergütung in NRW für diese Anlagengröße im Jahr 2024 bei 8,2 Cent pro kWh. Der Eigenverbrauchsanteil beträgt 30%.

Dann ergibt sich folgende Beispielrechnung:

  • Anlagengröße: 10 kWp
  • Einspeisevergütung laut Tabelle: 8,2 Cent/kWh
  • Eigenverbrauchsanteil: 30%
  • Eingespeiste kWh pro Jahr: 7.000 kWh (70% von 10.000 kWh)
  • Einspeisevergütung pro Jahr: 7.000 kWh * 8,2 Cent/kWh = 574 Euro

Bei dieser Beispielanlage würde der Betreiber also 574 Euro Einspeisevergütung pro Jahr erhalten.

Steuern

Die Einspeisevergütung unterliegt wie andere Einkünfte der Besteuerung. Für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp gilt jedoch eine Vereinfachungsregelung.

Die Einspeisevergütung wird als gewerbliche Einkünfte behandelt. Sie unterliegt damit der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer beträgt für die meisten Anlagenbetreiber ca. 25%.

Für kleinere Anlagen bis 10 kWp wurde jedoch eine Vereinfachungsregelung eingeführt. Hier kann man wählen, ob man die Einspeisevergütung versteuern möchte oder nicht. Entscheidet man sich dafür, sie zu versteuern, so beträgt die Einkommensteuer in der Regel nur ca. 10%. Dafür entfällt die Gewerbesteuer.

Diese Vereinfachungsregelung lohnt sich in den meisten Fällen für Anlagen unter 10 kWp. Man zahlt weniger Steuern und hat weniger Bürokratie. Über 10 kWp muss die Einspeisevergütung regulär versteuert werden.

Die Steuererklärung sollte man am besten von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Die können auch beraten, ob sich die Vereinfachungsregelung lohnt.

Kritik

Die Einspeisevergütung ist in Deutschland nicht unumstritten. Kritiker führen an, dass die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien über die EEG-Umlage letztlich auf die Verbraucher umgelegt werden. Dies führe zu steigenden Strompreisen.

Zudem würden durch die garantierten Einspeisevergütungen Verzerrungen am Strommarkt entstehen. So lohne es sich teilweise mehr, den Solarstrom für die hohe Vergütung einzuspeisen, als ihn selbst zu nutzen. Dies verhindere, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.

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Weiterhin wird angemerkt, dass die Einspeisevergütung wenig anreize für Eigenverbrauch und Speicher setzt. Die Solaranlagen würden so nicht bedarfsgerecht ausgerichtet. Eine Reform der Förderung hin zu mehr Marktintegration wäre daher sinnvoll.

Insgesamt wird die Einspeisevergütung kontrovers diskutiert. Einerseits hat sie den Ausbau der Erneuerbaren stark vorangetrieben. Andererseits führt sie zu hohen Kosten und Verzerrungen, die reformiert werden sollten. Langfristig ist eine stärkere Marktintegration notwendig.

Internationale Vergleiche

Deutschland war mit der Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 ein Vorreiter bei der Förderung erneuerbarer Energien. Inzwischen haben viele andere Länder ähnliche Modelle eingeführt, um den Ausbau von Solaranlagen, Windkraft und anderen grünen Technologien zu unterstützen.

Vergütungssätze

Die Höhe der Einspeisevergütung variiert von Land zu Land. In Südeuropa sind die Sätze oft höher als in Nordeuropa, da hier durch mehr Sonnenstunden höhere Solarstromerträge erzielt werden können.

Spanien zahlt beispielsweise 12,9 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. In Italien liegt die Vergütung bei 15 Cent pro kWh. Griechenland hat mit 20 Cent pro kWh eine der höchsten Einspeisevergütungen in Europa.

Deutschlands Nachbarländer haben niedrigere Sätze. In Frankreich gibt es 10,8 Cent pro kWh, in den Niederlanden 7 Cent pro kWh. Auch die skandinavischen Länder wie Schweden und Norwegen liegen mit unter 10 Cent pro kWh deutlich unter dem deutschen Niveau.

Vergütungsmodelle

Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es auch Alternativmodelle. In Belgien etwa erhalten Anlagenbetreiber Solarpunkte, die sie dann mit Energieunternehmen gegen Bargeld tauschen können.

Großbritannien hat einContracts for Difference-Modell eingeführt. Hier bekommen Anlagenbetreiber bei Unterschreitung des Strike Price die Differenz vom Staat ausgezahlt. Wird der Strike Price überschritten, muss zurückgezahlt werden.

In den USA gibt es auf Bundesebene keine Einspeisevergütung. Allerdings haben einige Bundesstaaten wie Kalifornien eigene Programme aufgelegt. Vielerorts werden Steuergutschriften gewährt.

Fazit

Die Einspeisevergütung hat in den letzten 20 Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass Solarenergie in Deutschland einen signifikanten Anteil an der Stromerzeugung erreicht hat. Mit sinkenden Kosten ist die Eigenverbrauchsoptimierung heute jedoch oft lukrativer als die Volleinspeisung.

Die Vergütungssätze werden weiter sinken, bleiben aber ein wichtiges Instrument, um Solaranlagen wirtschaftlich zu halten. Langfristig wird sich die Solarenergie jedoch am freien Strommarkt behaupten müssen.

Insgesamt hat sich die Einspeisevergütung als erfolgreiches Modell erwiesen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Deutschland hat hier eine internationale Vorreiterrolle eingenommen. Mit Blick auf die Energiewende bleibt die Solarenergie ein zentraler Baustein für eine nachhaltige und unabhängige Stromversorgung.

Häufige Fragen mit Antworten

Was ist die Einspeisevergütung 2024?

Die Einspeisevergütung bleibt im Jahr 2024 gegenüber 2023 unverändert bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen unter 10 Kilowatt Peak.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen neue Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Anschließend wird die Vergütung monatlich vom örtlichen Energieversorger ausgezahlt.

Was passiert, wenn meine 20 Jahre abgelaufen sind?

Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer können Sie Ihren Solarstrom weiterhin zu Marktpreisen verkaufen oder die “Anschlussregelung” nutzen.

Kann ich meine Solaranlage auch ohne Einspeisevergütung betreiben?

Ja, der Eigenverbrauch des Solarstroms ist heute aufgrund der hohen Strompreise oft wirtschaftlicher als die Einspeisung. Mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 80% steigern.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Altanlagen?

Für Altanlagen, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen wurden, gilt weiterhin die damalige Einspeisevergütung. Diese ist abhängig von der Anlagengröße und beträgt z.B. über 40 Cent/kWh für kleine Anlagen.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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