EEG-Regelungen 2024 für PV-Anlagen

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By James

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt ab 2024 viele Vorteile für Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 100 kW Leistung. Ziel dieses Artikels ist es, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zu geben, von denen PV-Anlagenbetreiber profitieren können.

Durch die EEG-Novelle erhöhen sich die Einspeisevergütungen für Sonnenstrom deutlich. Zudem entfallen bisherige Steuerbelastungen sowie bürokratische Hürden. Insgesamt wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen dadurch ab 2024 noch attraktiver.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze, die Besteuerung, mögliche Installationsorte, Vereinfachungen für Balkonkraftwerke sowie flexiblere Einspeisemodelle. Im Folgenden werden die Neuerungen detailliert erläutert.

Vergütungssätze für eingespeisten Strom

Die Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom hängen von der installierten Leistung der Photovoltaikanlage ab. Für Anlagen bis 100 kW Leistung gelten aktuell folgende Vergütungssätze bei Volleinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kW: 12,36 Cent pro kWh
  • Anlagen 10 bis 40 kW: 11,28 Cent pro kWh
  • Anlagen 40 bis 100 kW: 9,44 Cent pro kWh

Bei Teileinspeisung, bei der ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird, gelten folgende Vergütungssätze:

  • Anlagen bis 10 kW: 6,1 Cent pro kWh
  • Anlagen 10 bis 40 kW: 5,6 Cent pro kWh
  • Anlagen 40 bis 100 kW: 4,7 Cent pro kWh

Diese Vergütungssätze gelten bis zum 31.01.2024. Danach werden die Sätze abgesenkt, um die Kosten für die EEG-Umlage zu reduzieren.

Absenkung der Vergütungssätze ab Februar 2024

Ab dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen bis 100 kW Leistung halbjährlich um 1% abgesenkt.

Dies gilt sowohl für Anlagen, die den Strom voll in das öffentliche Netz einspeisen, als auch für Anlagen mit Teil-Einspeisung des Solarstroms. Die Absenkung erfolgt stufenweise alle 6 Monate, beginnend am 1. Februar 2024.

Beispiel: Für eine 30 kW-Anlage, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung zunächst 12,16 Cent pro kWh. Ab dem 1. August 2024 sinkt der Vergütungssatz um 1% auf 12,03 Cent/kWh. Weitere Halbjahresschritte folgen jeweils am 1. Februar und 1. August.

Mit der kontinuierlichen Absenkung der Vergütungssätze sollen die Kosten für die EEG-Umlage und den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesteuert werden. Dennoch bleiben die Vergütungen auch nach den Absenkungen attraktiv für neue PV-Anlagen.

Vergütungssätze ab 01.08.2024 nochmals leicht niedriger

Ab dem 1. August 2024 werden die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz nochmals leicht abgesenkt. Dies betrifft sowohl Volleinspeisungs- als auch Teileinspeisungsanlagen.

Für Anlagen bis 10 kW Leistung sinkt der Satz um 0,4 Cent pro kWh, für Anlagen von 10 bis 40 kW um 0,3 Cent pro kWh. Anlagen über 40 kW Leistung erhalten 0,2 Cent pro kWh weniger als zuvor.

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Mit dieser weiteren Absenkung setzt der Gesetzgeber seinen Kurs fort, die Einspeisevergütung schrittweise an die gesunkenen Kosten für Photovoltaikanlagen anzupassen. Die leichte Reduzierung gilt jedoch nur für Neuanlagen, die ab dem Stichtag in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen bleiben die vorherigen Vergütungssätze bestehen.

Trotz der Absenkung ist die Einspeisevergütung nach der EEG-Novelle insgesamt attraktiv. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf und die Befreiung von der Einkommenssteuer auf Einspeiseeinnahmen bleibt die Rendite von Photovoltaikanlagen auf einem hohen Niveau. Die leichte Kürzung ab August 2024 gleicht dies zum Teil aus.

Wegfall von Steuern

Eine der größten Änderungen durch die EEG-Novelle 2024 ist der Wegfall von Steuern auf die Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom.

Für Anlagen bis 30 kW Leistung, die vor allem auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden installiert sind, entfällt ab 2024 komplett die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung. Bisher mussten diese Einnahmen als Gewerbeeinkünfte oder selbstständige Arbeit versteuert werden.

Auch für kleinere Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern wird eine Erleichterung geschaffen. Hier liegt die Grenze für die Steuerbefreiung bei 15 kW Leistung pro Wohneinheit.

Damit macht es die Ampel-Regierung für private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe deutlich attraktiver, ihren eigenen Solarstrom einzuspeisen. Die bürokratische Erfassung und Versteuerung der Einspeiseeinnahmen entfällt komplett.

Wegfall der Umsatzsteuer beim Anlagenkauf

Eine weitere wichtige Änderung durch die EEG-Novelle 2024 ist der vollständige Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen. Dies gilt unabhängig von der Anlagengröße.

Bisher musste beim Kauf von PV-Anlagen die reguläre Umsatzsteuer von 19% bezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2024 entfällt diese Umsatzsteuer komplett, was den Kauf deutlich günstiger macht.

Dieser Wegfall der Umsatzsteuer gilt sowohl für Privatpersonen, die eine PV-Anlage auf dem Eigenheim installieren, als auch für Gewerbebetriebe oder Landwirte. Ebenso profitieren Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, die Solarstromanlagen auf Mehrfamilienhäusern errichten.

Insgesamt wird dadurch der Kauf von Photovoltaikanlagen ab 2024 um 19% preiswerter. Bei einer Anlage mit 10 Kilowatt Leistung bedeutet dies eine Ersparnis von mehreren tausend Euro gegenüber den Kosten im Jahr 2023.

Dieser Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf ist ein weiterer Anreiz, schon 2024 in eine eigene Solarstromanlage zu investieren und sich damit unabhängiger von steigenden Strompreisen zu machen.

Installation außerhalb von Dächern bis 20 kW möglich

Ab 2024 ist es möglich, Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 20 kW auch außerhalb von Dächern zu installieren. Dies kann zum Beispiel auf Nebengebäuden wie Garagen, Carports oder auch im Garten erfolgen.

Voraussetzung ist, dass nachgewiesen werden kann, dass das Dach des Gebäudes für eine PV-Anlage nicht geeignet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Dach statisch nicht ausreichend dimensioniert ist, eine Verschattung vorliegt oder die Ausrichtung gänzlich ungeeignet ist.

Der Nachweis der fehlenden Eignung des Daches kann durch einen Sachverständigen erfolgen. Mit dem Nachweis kann dann eine Genehmigung für den Bau der Anlage an einem alternativen Standort beantragt werden. Dies ermöglicht es vielen Hausbesitzern, trotz ungünstiger Dachbedingungen von einer eigenen PV-Anlage zu profitieren.

Die Installation im Garten oder auf anderen Nebengebäuden ist allerdings auf Anlagen bis 20 kW Leistung beschränkt. Größere Anlagen müssen auch weiterhin auf Dächern errichtet werden. Durch die neue Regelung werden jedoch die Möglichkeiten für den Ausbau der Solarenergie in der Fläche erheblich erweitert.

Änderungen für Balkonkraftwerke 2024 geplant

Ab 2024 sind einige Änderungen für Balkonkraftwerke geplant, die deren Installation und Betrieb vereinfachen sollen.

  • Die maximal erlaubte Einspeiseleistung soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden. Damit können größere Module verbaut werden, was die Stromerzeugung steigert.

  • Die Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber soll stark vereinfacht werden. Statt umfangreicher Formulare soll dies zukünftig einfach online erfolgen können.

  • Mieter sollen zukünftig Balkonkraftwerke bis 800W auch ohne explizite Erlaubnis des Vermieters installieren dürfen. Dies erleichtert die Nachrüstung deutlich.

  • Wann genau diese Änderungen in Kraft treten, hängt noch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Man geht derzeit von einer Einführung im Laufe des Jahres 2024 aus.

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Insgesamt werden die geplanten Anpassungen den Einbau von Balkonkraftwerken erheblich attraktiver machen. Einfachere Installation und höhere Einspeiseleistung sorgen für deutlich mehr Solarstrom vom Balkon.

Mix aus Teil- und Volleinspeisung auf einem Gebäude möglich

Ab 2024 ist es möglich, auf einem Gebäude sowohl eine Teil- als auch eine Volleinspeisung zu betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass für die jeweilige Einspeiseart eine eigene Messeinrichtung vorhanden ist.

Das bedeutet, man kann zum Beispiel auf dem Dach eine Anlage zur Volleinspeisung installieren und zusätzlich über ein Balkonkraftwerk eine Teileinspeisung realisieren. Die Volleinspeisung wird komplett ins Netz eingespeist und vergütet, die Teileinspeisung vom Balkonkraftwerk wird anteilig selbst genutzt.

Durch diese neue Regelung wird es einfacher, den selbst erzeugten Solarstrom sowohl zur Eigennutzung als auch zur Einspeisung zu nutzen. Gerade für Einfamilienhäuser kann das attraktiv sein, da tagsüber oft mehr Strom erzeugt wird als direkt verbraucht werden kann. Die überschüssige Einspeisung lässt sich so trotzdem sinnvoll verwerten.

Die getrennte Messung ist wichtig, damit die jeweiligen Vergütungssätze korrekt angewendet werden können. Die Abrechnung und Vergütung wird dadurch zwar etwas komplexer, durch die höheren Vergütungssätze und die Möglichkeit der Volleinspeisung kann sich der Mehraufwand aber lohnen.

Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung jährlich möglich

Eine der wichtigsten Neuerungen der EEG-Novelle 2024 ist die Möglichkeit, jährlich zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung bei einer Photovoltaikanlage zu wechseln.

Bisher musste man sich beim Kauf einer PV-Anlage auf eine der beiden Einspeisearten festlegen. Ein späterer Wechsel war nur mit großem bürokratischem Aufwand möglich.

Ab 2024 können Besitzer von Photovoltaikanlagen nun einfach von Jahr zu Jahr entscheiden, ob sie den gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen oder einen Teil selbst nutzen möchten.

Dies ermöglicht viel Flexibilität. Zum Beispiel kann im Sommer, wenn mehr Solarstrom produziert wird, auf Volleinspeisung gewechselt werden. Im Winter kann durch Teileinspeisung der Eigenverbrauch maximiert werden.

Auch bei sich änderndem Strombedarf, wie z.B. durch Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe, kann nun leicht die Einspeiseart angepasst werden.

Der jährliche Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung wird durch die EEG-Novelle stark vereinfacht. Er kann einfach online bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.

Vereinfachte Online-Inbetriebnahme ohne Vor-Ort-Termin

Eine der größten Erleichterungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 30 kW ist die Möglichkeit der vereinfachten Online-Inbetriebnahme ohne Vor-Ort-Termin ab 2024.

Bisher war es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Techniker des örtlichen Netzbetreibers zur Inbetriebnahme einer neuen PV-Anlage vor Ort erscheinen musste. Dies verursachte oft wochenlange Wartezeiten bis zur Freischaltung.

Ab 2024 kann die Inbetriebnahme einer Solaranlage bis 30 kW nun vollständig online erfolgen. Der Netzbetreiber muss innerhalb von 24 Stunden nach Meldung durch den Anlagenbetreiber oder Installateur die Einspeisung ermöglichen. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht mehr erforderlich.

Dies verkürzt die Zeit bis zur Inbetriebnahme deutlich und erleichtert den Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Netz enorm. Ebenfalls entfällt die Gebühr für den Vor-Ort-Termin des Netzbetreibers, was die Gesamtkosten der Anlage senkt.

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Die Online-Inbetriebnahme gilt für alle neuen Anlagen bis 30 kW Nennleistung, die ab dem 1. Januar 2024 ans Netz gehen. Bestandsanlagen können davon jedoch nicht profitieren.

70-Prozent-Regel entfällt für Neuanlagen bis 7 kW komplett

Die sogenannte 70-Prozent-Regel besagt, dass PV-Anlagenbetreiber maximal 70 Prozent des selbst erzeugten Stroms selbst verbrauchen dürfen. Der Rest muss ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Diese Regelung entfällt ab 2024 komplett für alle neuen PV-Anlagen bis 7 kW Leistung. Hausbesitzer mit kleineren Anlagen auf dem Dach können damit den selbst erzeugten Solarstrom zu 100 Prozent selbst nutzen.

Der Eigenverbrauch lohnt sich finanziell, da man den teureren Strom aus dem Netz einspart. Zudem fallen keine Abgaben und Umlagen auf den selbst genutzten Solarstrom an. Man profitiert also doppelt von der Streichung der 70-Prozent-Regel.

Für bestehende Anlagen bis 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel aber weiterhin bestehen.

Fazit

Die EEG-Novelle 2024 bringt viele Vorteile für Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 100 kW Leistung. Zusammengefasst profitieren PV-Anlagenbetreiber ab 2024 von:

  • Höheren Einspeisevergütungen durch das EEG 2024
  • Entfall von Einkommensteuer auf Einspeiseeinnahmen bei Anlagen unter 30 kW (bzw. 15 kW bei Wohngebäuden)
  • Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen unabhängig von der Größe
  • Einfachere Installation außerhalb von Dächern bis 20 kW Leistung
  • Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken
  • Möglichkeit der Mischung aus Volleinspeisung und Eigennutzung
  • Jährlicher Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigennutzung
  • Online-Inbetriebnahme ohne Vorort-Termin mit dem Netzbetreiber
  • Kompletter Wegfall der 70%-Regelung für Anlagen unter 7 kW

Insgesamt wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 kW Leistung durch das neue EEG ab 2024 deutlich attraktiver. Durch höhere Vergütungen und weniger Bürokratie lohnt sich die Installation von Solaranlagen auf Eigenheimen und Gewerbegebäuden noch mehr.

Häufige Fragen zu den EEG-Änderungen 2024

Wird Photovoltaik 2024 gefördert?

Ja, die EEG-Novelle vom Dezember 2022 sieht deutlich attraktivere Einspeisevergütungen für PV-Anlagen bis 100 kW ab dem Jahr 2024 vor. Zusätzlich entfallen Steuern und bürokratische Hürden.

Was sind die Voraussetzungen für die PV-Förderung?

Für die EEG-Förderung ab 2024 muss die PV-Anlage auf ein Gebäude installiert sein und darf maximal 100 kW Leistung haben. Zudem gelten die jeweils aktuellen Vergütungssätze. Eine vorherige Anmeldung oder Registrierung ist nicht mehr nötig.

Wann kommt die nächste PV-Förderung?

Eine nächste umfassende Reform des EEG und damit der PV-Förderung ist derzeit nicht absehbar. Die nun beschlossenen Verbesserungen gelten mindestens bis 2030. Danach ist eine moderate Absenkung der Vergütung geplant.

Sind PV-Anlagen 2024 noch steuerfrei?

Ja, für Anlagen bis 30 kW (bzw. 15 kW bei Mehrfamilienhäusern) entfällt ab 2024 die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung. Zudem wird keine Umsatzsteuer mehr auf den Kauf von PV-Anlagen bis 100 kW fällig.

Wird Solar 2024 teurer?

Preissteigerungen sind nicht zu erwarten. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer könnten die Kosten für PV-Anlagen bis 100 kW sogar leicht sinken. Die attraktiveren Vergütungen verbessern die Amortisation.

Wird die KfW-Förderung 442 für Solarstrom für E-Autos fortgeführt?

Die Zukunft dieser speziellen KfW-Förderung ist derzeit noch offen. Interessenten sollten sich vor einer Investitionsentscheidung über eine mögliche Fortführung informieren.

Welche Bundesländer fördern PV?

Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaik an. Informieren Sie sich vor einer Investition über die aktuellen regionalen Fördermöglichkeiten.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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