Ab 2024 gelten neue Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken in Deutschland. Wichtigste Änderung ist, dass eine Anmeldung im Marktstammdatenregister vor Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erforderlich ist.
Bisher war es erlaubt, übergangsweise einen analogen Ferraris-Zähler mit Rücklaufsperre für die Einspeisung aus dem Balkonkraftwerk zu nutzen. Der Zähler durfte dabei kurzfristig rückwärts laufen.
Mit den neuen Regelungen ab 2024 ist nun die Anmeldung im Marktstammdatenregister Pflicht. Der örtliche Netzbetreiber wird daraufhin innerhalb von 4 Monaten den Zähler gegen einen geeigneten Zweirichtungszähler austauschen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur noch Zähler zum Einsatz kommen, die auch die Einspeisung aus dem Balkonkraftwerk korrekt erfassen können. Die bisherige Duldung von rückwärtslaufenden Ferraris-Zählern entfällt somit ab 2024.
Erlaubte Zähler
Für den Betrieb von Balkonkraftwerken sind verschiedene Arten von Stromzählern erlaubt:
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Analoge Zähler mit Rücklaufsperre: Diese älteren, analogen Zähler haben eine mechanische Drehscheibe. Die Rücklaufsperre verhindert, dass die Scheibe rückwärts drehen kann und so Strom in das Netz eingespeist werden könnte. Sie ist an einem Symbol mit einer Kralle und einem Zahnrad erkennbar.
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Moderne digitale Zähler: Hier zeigt ein digitales Display den Zählerstand an. Diese Zähler können bidirektional messen, also Stromfluss in beide Richtungen erfassen. Allerdings sind sie nicht für Datenübertragung ausgelegt.
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Intelligente Smart Meter: Dies sind digitale Zweirichtungszähler mit einer Kommunikationseinheit, die eine Übertragung der Messdaten ermöglicht. Sie gelten als modernster Standard und erlauben die genaueste Erfassung des Stromverbrauchs und der Einspeisung.
Die neuen Regelungen erlauben übergangsweise auch analoge Zähler mit Rücklaufsperre. Langfristig empfehlen sich aber moderne Messeinrichtungen, da diese den tatsächlichen Stromfluss korrekt in beide Richtungen erfassen können.
Neue Regelung
Mit den neuen Regelungen ab 2024 wird der Betrieb von Steckersolargeräten auch vor Einbau eines Zweirichtungszählers erlaubt. Eine Anmeldung ist nur noch im Marktstammdatenregister erforderlich. Der Messstellenbetreiber hat nach dieser Anmeldung 4 Monate Zeit für den Tausch des Zählers.
Durch die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) muss vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks kein Zweirichtungszähler mehr eingebaut werden. Stattdessen reicht eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber, der die Daten dann im Marktstammdatenregister einträgt.
Der Netzbetreiber ist nach dieser Anmeldung dazu verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler auszutauschen. Bis dahin darf der bestehende Zähler auch rückwärts laufen. Dies ermöglicht den Betrieb des Balkonkraftwerks ohne Verzögerung.
Mit der Anmeldung im Marktstammdatenregister und der Frist für den späteren Zählertausch wird der bürokratische Aufwand für den Betrieb von kleinen Solaranlagen deutlich reduziert.
Moderne Zähler – was ist moderner Standard?
Moderne Messeinrichtungen, also digitale Stromzähler, werden bis zum Jahr 2032 zur Pflicht in Deutschland. Sie zeigen den aktuellen Stromverbrauch digital auf einem Display an. Wenn sie zusätzlich mit einem Smart Meter Gateway ausgestattet werden, das eine Datenübertragung ermöglicht, werden aus den modernen digitalen Zählern intelligente Messeinrichtungen, auch Smart Meter genannt.
Die Kosten für diese modernen Stromzähler liegen bei bis zu 20 Euro pro Jahr. Für Smart Meter mit intelligenter Datenübertragung fallen höhere Kosten von bis zu 130 Euro jährlich an. Der Einbau moderner digitaler Messeinrichtungen wird vom Gesetzgeber vorgegeben, die intelligente Variante mit Datenübertragung ist hingegen optional.
Balkonkraftwerk Zähler prüfen
Um herauszufinden, ob der aktuell installierte Stromzähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet ist, sollte man zunächst den Zählertyp bestimmen.
Analoge Zähler erkennt man an einer sich drehenden Scheibe. Bei diesen älteren Modellen ist es wichtig, dass eine Rücklaufsperre verbaut wurde. Ansonsten würde der Zähler rückwärts laufen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Die Rücklaufsperre ist auf der Vorderseite durch ein Symbol mit einer Kralle und einem Zahnrad gekennzeichnet, das nur eine Drehrichtung ermöglicht.
Moderne digitale Stromzähler haben ein digitales Display anstelle einer Drehscheibe. Hier ist keine separate Rücklaufsperre notwendig. Allerdings müssen auch diese Zähler für die bidirektionale Messung, also Einspeisung und Bezug, ausgelegt sein.
Wurde bereits ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert, ist dies optimal, da diese Zähler standardmäßig für die Erfassung in beide Richtungen geeignet sind.
Zweirichtungszähler bevorzugt
Laut der VDE-Norm werden für den Betrieb von Balkonkraftwerken Zweirichtungszähler empfohlen. Diese ermitteln nicht nur den bezogenen, sondern auch den eingespeisten Strom in das Netz.
Allerdings dient die Messung der Einspeisung bei kleinen PV-Anlagen wie einem Balkonkraftwerk nur zur eigenen Information. Eine Einspeisevergütung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen und lohnt sich aufgrund der geringen Mengen nicht.
Im Vergleich zu herkömmlichen Zählern verursachen Zweirichtungszähler höhere Kosten von bis zu 20 Euro pro Jahr. Der Einbau ist daher nicht verpflichtend.
Wie viele Balkonkraftwerke pro Zähler?
Für eine vereinfachte Installation und Anmeldung von Balkonkraftwerken gilt eine Maximalleistung von 600 Watt pro Zähler. Entscheidend ist dabei die Gesamtleistung aller angeschlossenen Wechselrichter, nicht die Anzahl der Module.
Die 600 Watt Grenze ermöglicht es, die kleinen PV-Anlagen ohne Elektrofachkraft anzuschließen und im Marktstammdatenregister anzumelden. Überschreitet die Gesamtleistung aller Wechselrichter diesen Wert, ist ein Elektrofachbetrieb für den Anschluss und die Anmeldung erforderlich.
Wichtig ist zudem, dass pro Stromkreis nur ein Wechselrichter betrieben werden darf. An einen Zähler können also durchaus mehrere Balkonkraftwerke angeschlossen werden, solange jeder Wechselrichter an einem eigenen Stromkreis hängt und in der Summe die 600 Watt Grenze eingehalten wird.
Fazit
Die neuen Regelungen für Balkonkraftwerk Stromzähler ab 2024 ermöglichen zunächst weiterhin den Betrieb mit bestehenden Zählern, auch wenn diese rückwärts drehen. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist jedoch Pflicht, damit der Netzbetreiber innerhalb von 4 Monaten den Zählertausch auf einen modernen Zweirichtungszähler durchführen kann.
Diese neuen Regeln bieten damit eine gute Übergangslösung. Einerseits kann die Investition in ein Balkonkraftwerk schon mit dem aktuellen Zähler getätigt werden, ohne dass dieser zunächst ersetzt werden muss. Andererseits stellt die Anmeldepflicht sicher, dass zeitnah ein passender Zweirichtungszähler installiert wird, der die Einspeisung korrekt erfasst.
Die Kosten für den Zählertausch übernimmt der Netzbetreiber. Lediglich die laufenden Kosten für den Zweirichtungszähler, die bei bis zu 20 Euro pro Jahr liegen können, fallen für den Betreiber des Balkonkraftwerks an. Dies ist jedoch eine sinnvolle Investition, um die Funktionsweise und eigenen Stromerzeugung transparent im Blick zu behalten.
Insgesamt ermöglichen die neuen Regeln damit eine unkomplizierte Installation von Balkonkraftwerken, auch wenn zunächst noch der alte Zähler beibehalten wird. Durch die Anmeldepflicht ist jedoch sichergestellt, dass zeitnah ein Zweirichtungszähler zum Einsatz kommt, der alle Funktionen korrekt abbilden kann.
FAQ 1: Muss ich mich selbst um den Zählertausch kümmern?
Nein, Sie müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern. Nach der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister wird sich der zuständige Netzbetreiber um den Tausch des Stromzählers kümmern.
Laut den neuen Regelungen ab 2024 ist lediglich die Anmeldung im Marktstammdatenregister Pflicht, um den Betrieb des Balkonkraftwerks anzuzeigen. Der Netzbetreiber ist dann dazu verpflichtet, den Zähler innerhalb von 4 Monaten nach der Anmeldung gegen einen geeigneten Zweirichtungszähler auszutauschen.
Sie müssen sich als Betreiber des Balkonkraftwerks also nicht selbst um die organisatorischen und technischen Aspekte des Zählertauschs kümmern. Der komplette Ablauf vom Tausch des alten gegen den neuen Zähler bis hin zur Installation und Abnahme wird vom Netzbetreiber übernommen. Eine eigene Beauftragung eines Elektrikers oder die Beschaffung eines Zählers ist nicht erforderlich.
Wie erkenne ich, ob mein Zähler eine Rücklaufsperre hat?
An einem Symbol mit Kralle und Zahnrad, das nur eine Drehrichtung ermöglicht. Dieses Symbol zeigt an, dass der Zähler eine Rücklaufsperre hat.
Die Rücklaufsperre verhindert, dass der Zähler rückwärts zählt, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Sie stellt sicher, dass nur der bezogene Strom gemessen wird.
Am Zähler sollte gut sichtbar ein Symbol mit einer Kralle und einem Zahnrad abgebildet sein. Die Kralle greift dabei wie eine Sperre in die Zähne des Rades, so dass dieses nur in einer Richtung gedreht werden kann.
Ist dieses Symbol vorhanden, hat der Zähler definitiv eine Rücklaufsperre. Fehlt das Symbol, kann der Zähler auch rückwärts zählen, wenn Strom eingespeist wird. Dann handelt es sich um einen Zweirichtungszähler ohne Rücklaufsperre.
Dieses einfache Symbol zeigt eindeutig an, ob Einspeisungen vom Zähler erfasst werden können oder ob eine Rücklaufsperre dies verhindert. Anhand des Symbols lässt sich die Zählerfunktion schnell überprüfen.
Wie viele Balkonkraftwerke pro Zähler?
- Max. 600 Watt Wechselrichterleistung für vereinfachte Installation & Anmeldung
- Gesamtleistung aller Wechselrichter zählt
- Pro Stromkreislauf nur 1 Wechselrichter
- Über 600 Watt: Elektrofachkraft nötig für Anschluss & Anmeldung
Mehrere Balkonkraftwerke können an einen Zähler angeschlossen werden, solange die Gesamtleistung aller Wechselrichter zusammen nicht mehr als 600 Watt beträgt. Diese Regelung gilt für die vereinfachte Installation und Anmeldung der Kraftwerke. Es zählt die Summe der Nennleistungen aller Wechselrichter, nicht die Anzahl der Module. Pro Stromkreis darf allerdings nur ein Wechselrichter installiert werden. Liegt die Gesamtleistung über 600 Watt, ist für Anschluss und Anmeldung der Kraftwerke eine Elektrofachkraft erforderlich.