Aktuelle Einspeisevergütung Photovoltaik 2024

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By James

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen (PV) in Deutschland im Jahr 2024. Dabei geht es um die Frage, wie die Vergütungssätze festgelegt werden, welche historischen Entwicklungen es gab und ob die Vergütungen noch ausreichend sind, um einen wirtschaftlichen PV-Anlagenbetrieb zu ermöglichen.

Die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Dennoch kann die verbleibende Einspeisevergütung zusammen mit dem Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms die Amortisation einer PV-Anlage weiterhin attraktiv machen. Wichtig ist, den Eigenverbrauchsanteil möglichst hoch zu halten.

In diesem Artikel werden zunächst die aktuellen Vergütungssätze und Berechnungsmodelle erläutert. Anschließend wird die Entwicklung und Degression der Sätze über die EEG-Novellen der letzten Jahre dargestellt. Abschließend wird diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb einer PV-Anlage mit Einspeisung des Überschussstroms auch 2024 noch wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Aktuelle Einspeisevergütungssätze

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die ab Juli 2022 in Betrieb genommen werden, unterscheiden sich je nach Anlagengröße und Vermarktungsmodell.

Für kleine Dachanlagen bis 10 kWp gilt ein Einspeisevergütungssatz von 6,07 Ct/kWh bei Volleinspeisung. Bei Überschusseinspeisung, also der Einspeisung des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht wird, beträgt die Vergütung 5,90 Ct/kWh.

Für mittelgroße Dachanlagen und Freiflächenanlagen bis 1 MWp liegt die Einspeisevergütung bei 5,88 Ct/kWh (Volleinspeisung) bzw. 5,70 Ct/kWh (Überschusseinspeisung).

Große Solarparks über 1 MWp erhalten eine Vergütung von 5,41 Ct/kWh (Volleinspeisung) bzw. 5,23 Ct/kWh (Überschusseinspeisung).

Die Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird für einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren gezahlt und bleibt während dieser Laufzeit konstant. Danach endet die feste Einspeisevergütung und eine Marktprämie tritt an ihre Stelle.

Bestimmung der Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland wird basierend auf dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und dem Anlagentyp berechnet.

Die Einspeisevergütung wird für jede neu in Betrieb genommene Anlage festgelegt und bleibt dann für einen Zeitraum von 20 Jahren konstant, unabhängig von etwaigen Nachjustierungen für Neuanlagen.

Je später die Inbetriebnahme, desto niedriger ist der anfängliche Vergütungssatz. Zudem gibt es gestaffelte Vergütungssätze für Anlagen unterschiedlicher Größenklassen. Kleinere Anlagen bis 10 kWp erhalten dabei höhere Sätze als größere Anlagen.

Auch der Anlagentyp spielt eine Rolle. Es wird unterschieden zwischen Aufdachanlagen, Freiflächenanlagen sowie Anlagen auf, an und in Gebäuden. Die Unterschiede basieren auf den jeweils unterschiedlichen Investitions- und Betriebskosten.

Durch diese Differenzierung soll sichergestellt werden, dass trotz kontinuierlich sinkender Solarstromgestehungskosten weiterhin eine kostendeckende, attraktive Vergütung geboten wird.

Degression der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen unterliegt einer gesetzlich festgelegten Absenkung, der sogenannten Degression. Diese besagt, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen von Jahr zu Jahr sinken.

Die Degressionsrate ist abhängig von der installierten Leistung der Anlage. Für kleine Anlagen bis 10 kW beträgt die jährliche Absenkung derzeit 2,4%, für Anlagen bis 40 kW 2,0%. Größere Anlagen ab 40 kW Leistung unterliegen einer stärkeren Degression von 1,4% pro Jahr.

Für das Jahr 2024 ist auf Basis der derzeitigen Degressionsraten mit einer Absenkung der Einspeisevergütung um rund 2-3% gegenüber 2023 zu rechnen. Die genauen Vergütungssätze für 2024 werden erst Anfang 2024 auf Grundlage der installierten PV-Leistung des Vorjahres errechnet und veröffentlicht.

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Mit der kontinuierlichen Absenkung der Vergütungssätze soll die Kostendegression der Solartechnik nachvollzogen und die Förderung an die Marktentwicklung angepasst werden. Langfristig ist geplant, die Einspeisevergütung in ein wettbewerbliches Ausschreibungsmodell zu überführen.

Historische Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Vergütung für Solarstrom bei 50,62 Cent pro Kilowattstunde. Dies war deutlich höher als der damalige Haushaltsstrompreis und sollte einen Anreiz für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland schaffen.

In den Folgejahren wurde die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen über den im EEG festgelegten Degressionsmechanismus schrittweise gesenkt. Die Senkungen orientierten sich dabei an den fallenden Kosten für PV-Module und Systemkomponenten. Zwischen 2000 und 2012 sank so die Einspeisevergütung auf rund 25 Cent pro kWh.

Mit der EEG-Novelle 2012 wurde die Einspeisevergütung grundlegend reformiert. Statt einer festen Einspeisevergütung über 20 Jahre wurden monatlich fallende Vergütungssätze eingeführt. Außerdem wurde die Größe der Anlage stärker bei der Höhe der Vergütung berücksichtigt. Kleinanlagen bis 10 kWp erhielten höhere Tarife als größere Systeme.

In den Folgejahren wurde die Einspeisevergütung für Neuinstallationen kontinuierlich abgesenkt. Lag die anfängliche Vergütung 2013 noch bei rund 16 Cent pro kWh, so sank dieser Wert bis 2017 auf 10-12 Cent pro kWh. Mit dem aktuellen EEG 2021 wurde die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen bis 10 kWp auf rund 6 Cent pro kWh reduziert.

Insgesamt ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland seit der Einführung im Jahr 2000 somit um über 80% gesunken. Dies spiegelt die erheblichen Kostensenkungen bei Photovoltaik-Modulen und Systemkomponenten wider. Trotz niedrigerer Vergütungssätze kann die Einspeisung von Solarstrom mit aktuellen Anlagen aber immer noch wirtschaftlich sein.

Zusammenhang mit PV-Kosten

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist seit dem EEG 2000 kontinuierlich gesunken. Dies steht im direkten Zusammenhang mit der starken Kostensenkung bei PV-Systemen in den letzten zwei Jahrzehnten.

Zu Beginn der Solarförderung in Deutschland lagen die Investitionskosten für eine Standard-Photovoltaikanlage bei etwa 5.000 bis 7.000 Euro pro kW installierter Leistung. Mit der zunehmenden Massenfertigung und technologischen Weiterentwicklung sind die Preise für PV-Module, Wechselrichter und andere Komponenten drastisch gefallen.

Mittlerweile liegen die Investitionskosten für Aufdach-PV bei durchschnittlich 1.000 bis 1.500 Euro pro kW. Dies entspricht einer Kostenreduktion von 80-90% seit der Jahrtausendwende. Ein direkter Preisvergleich der Stromgestehungskosten zeigt, dass Solarstrom damit mittlerweile günstiger als Haushaltsstrom ist.

Die Absenkung der Einspeisevergütung erfolgte parallel zu diesen Kostensenkungen. So wurden trotz fallender Einspeisesätze immer mehr PV-Anlagen wirtschaftlich und die jährlichen Zubauzahlen stiegen kontinuierlich. Erst mit dem Ende der festen Einspeisevergütung und dem Übergang zur Ausschreibung ab 2017 stagnierte der Markt.

Insgesamt spiegelt die Entwicklung der EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik den technologischen Reifegrad und damit die gesunkenen Kosten von PV-Systemen wider. Dies ermöglichte ein nachhaltiges Marktwachstum bei solarer Stromerzeugung in Deutschland.

Wirtschaftlichkeit der Einspeisung

Die Frage, ob die Einspeisevergütung auch bei sinkenden Sätzen noch eine Wirtschaftlichkeit des PV-Betriebs sicherstellt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Zunächst einmal sind die Stromgestehungskosten von PV-Anlagen in den letzten Jahren deutlich gesunken, sodass bereits bei niedrigeren Einspeisevergütungen eine kostendeckende Einspeisung erreicht werden kann. Insbesondere größere PV-Anlagen können aufgrund von Skaleneffekten kostengünstiger betrieben werden.

Allerdings führen die sinkenden Einspeisevergütungen auch dazu, dass der Eigenverbrauch des Solarstroms innerhalb des Haushalts oder Unternehmens immer attraktiver wird. Durch einen hohen Eigenverbrauchsanteil muss weniger Solarstrom zu den niedrigeren Einspeisevergütungssätzen ins Netz eingespeist werden. Intelligente Last- und Speichersteuerung ermöglicht es, den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Einspeisevergütung bei neuen PV-Anlagen in einem gewissen Rahmen noch eine kostendeckende Vergütung des Solarstroms ermöglicht. Allerdings gewinnt die Optimierung des Eigenverbrauchs immer stärker an Bedeutung, um die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu sichern.

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Eigenverbrauch

Zunehmend attraktiver wird die Maximierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen. Mit steigenden Strompreisen und sinkenden Vergütungssätzen für die Einspeisung ins Netz kann der Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstroms beträchtliche Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen.

Durch den Einsatz von Batteriespeichern lässt sich der Eigenverbrauchsanteil noch weiter erhöhen, da überschüssiger Solarstrom tagsüber gespeichert und bei Bedarf am Abend oder in der Nacht wieder entnommen werden kann. Intelligente Energiemanagementsysteme helfen zudem, den Solarstromverbrauch im Haushalt bzw. Gewerbebetrieb an die Produktion der PV-Anlage anzupassen.

Mit dem Eigenverbrauch entfällt auch die Einspeisevergütung für diesen Anteil des Solarstroms. Da die Erlöse aus der vermiedenen Strombezugsmenge die entgangenen Einspeisevergütungen aber deutlich übersteigen können, führt eine Maximierung des Eigenverbrauchs auch zu besseren Renditen der Photovoltaikanlage.

Zur optimalen Nutzung des Eigenverbrauchs sind neben Speichern auch steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroautos oder Elektroboiler sinnvoll. Intelligente Vernetzung und Steuerung dieser Komponenten werden damit immer wichtiger, um den Solarstrom vorrangig selbst zu nutzen und weniger ins Netz einzuspeisen.

Fazit

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist in Deutschland seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 kontinuierlich gesunken. Der anfänglich sehr hohe Vergütungssatz sollte einen schnellen Ausbau der Solarenergie erreichen. Mit sinkenden Photovoltaik-Systemkosten konnte die Einspeisevergütung Schritt für Schritt abgesenkt werden.

Trotz des deutlichen Rückgangs bietet die Einspeisevergütung noch immer die Möglichkeit einer kostendeckenden Vergütung für den Solarstromüberschuss, der nicht selbst verbraucht wird. Insbesondere bei kleineren Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist die Einspeisevergütung noch attraktiv.

Allerdings gewinnt der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms aufgrund der hohen Strompreise immer mehr an Bedeutung. Durch einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zusätzlich zu den Einspeisevergütungen steigern. Trotz sinkender Einspeisevergütung können Photovoltaikanlagen in Deutschland noch profitabel betrieben werden.

Häufige Fragen

Was sind die aktuellen Einspeisevergütungssätze für Photovoltaik in Deutschland?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland im Jahr 2023 hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der installierten Leistung und der Vergütungsform (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung) ab. Für Anlagen bis 10 kWp, die ab Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, beträgt die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung 6,31 ct/kWh. Bei Überschusseinspeisung liegt sie bei 6,01 ct/kWh. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Vergütung etwas niedriger. Grundsätzlich gilt: Je später die Inbetriebnahme, desto niedriger die Vergütung. Zudem sinkt sie mit zunehmender Anlagengröße. Die aktuellen Sätze sind im EEG 2023 festgelegt.

Wie werden die Einspeisevergütungssätze bestimmt?

Die Höhe der Einspeisevergütung wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Sie hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Solarstromprognose ab. Mit zunehmendem Zubau und sinkenden Solarstromkosten kommt es zu einer Degression der Sätze. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Die Vergütungssätze werden so kalkuliert, dass sich die Anlagen wirtschaftlich betreiben lassen. Allerdings sinken sie kontinuierlich, um die Kosten für die Allgemeinheit zu begrenzen.

Wie viel ist die Einspeisevergütung historisch gesunken?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist seit ihrer Einführung im Jahr 2000 deutlich gesunken. Damals lag sie noch bei über 50 ct/kWh. Mit den EEG-Novellen und zunehmendem Zubau kam es zu einer starken Degression. Bis 2012 fiel die Vergütung für eine kleine Aufdachanlage auf rund 24 ct/kWh. Seitdem ist sie kontinuierlich gesunken und liegt aktuell nur noch bei rund 6 ct/kWh – ein Rückgang um über 90 %. Diese Entwicklung spiegelt die gesunkenen Solarstromkosten wider.

Lohnt sich Einspeisung noch bei sinkender Vergütung?

Die sinkenden Einspeisevergütungen bedeuten, dass der wirtschaftliche Ertrag von Photovoltaikanlagen rückläufig ist. Allerdings kann die Einspeisung immer noch eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenverbrauchsoptimierung sein. Wichtig ist, den Solarstrom vorrangig selbst zu nutzen und überschüssigen Strom gewinnbringend einzuspeisen. Aufgrund der niedrigen Vergütung sollte man aber die optimale Auslegung für den Eigenverbrauch wählen.

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Bestimmung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Dabei sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend für die konkrete Höhe der Vergütung:

  • Inbetriebnahmedatum der Anlage: Je später eine PV-Anlage in Betrieb genommen wird, desto niedriger ist der Vergütungssatz. Dies liegt an der vorgesehenen Degression der Einspeisevergütung.

  • Installierte Leistung: Kleinere PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten einen höheren Vergütungssatz als größere Anlagen.

  • Modultechnologie: Die Einspeisevergütung unterscheidet zwischen kristallinen Silizium-Modulen und Dünnschichtmodulen wie CIGS und CdTe. Dünnschichtmodule erhalten einen Bonus.

  • Gebäudeintegration: Für die Integration von PV-Anlagen in Gebäudefassaden oder als Ersatz für konventionelle Baustoffe gibt es einen weiteren Vergütungsbonus.

  • Einspeisemodell: Beim Volleinspeisemodell wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist. Bei der Überschusseinspeisung wird zunächst der Eigenverbrauch maximiert.

Die Bundesnetzagentur berechnet die Einspeisevergütung auf Basis dieser Faktoren und veröffentlicht jeweils zum Jahresbeginn die aktuellen Sätze in einer festgelegten Vergütungstabelle.

Historische Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Seitdem hat sich die Vergütungshöhe deutlich verändert.

Zu Beginn lag die Einspeisevergütung für Photovoltaik bei über 50 Cent pro Kilowattstunde. Mit zunehmender Marktdurchdringung und Kostenreduktion der Solarmodule kam es zu regelmäßigen Absenkungen der Vergütungssätze. Laut Gesetz musste die Vergütung zu Beginn linear um 5% pro Jahr gesenkt werden, später dann um 10 bis 29% pro Jahr.

Im Jahr 2012 wurde die Einspeisevergütung erstmals in drei Größenklassen unterteilt: kleine Anlagen zwischen 10 und 40 kWp, mittlere Anlagen zwischen 40 und 1.000 kWp und große Solarparks über 1 MWp. Außerdem wurde die Vergütungsdauer auf 20 Jahre begrenzt.

Bis zum Jahr 2021 ist die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen auf rund 5 bis 9 Cent pro kWh gesunken. Die stärksten Einschnitte gab es in den Jahren 2010 bis 2014 mit Absenkungen um über 20% pro Jahr. In den letzten Jahren ist die Degression langsamer geworden.

Durch die starken Kostensenkungen in der Solarbranche konnte die Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung weiter wachsen. Allerdings rückt die Wirtschaftlichkeit ohne Förderung nun langsam in greifbare Nähe.

Lohnt sich Einspeisung noch?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 kontinuierlich gesunken. Damals lag die Vergütung für Solarstrom bei über 50 Cent pro kWh. Heute liegt die Einspeisevergütung je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum zwischen 5 und 12 Cent pro kWh.

Trotz dieser deutlichen Reduzierung kann sich die Einspeisung des Solarstroms, der nicht direkt selbst verbraucht wird, noch lohnen. Die Einspeisevergütung deckt in der Regel die Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage über die 20-jährige Vergütungslaufzeit ab. Kleinere Anlagen bis 10 kWp haben aufgrund der höheren Vergütungssätze bessere Renditen.

Allerdings nimmt mit sinkenden PV-Kosten und steigenden Strompreisen der Anreiz zu, den Solarstrom selbst zu nutzen. Durch den Eigenverbrauch reduziert sich der teure Strombezug aus dem Netz. Zudem gibt es keine EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom. Mit steigenden Strompreisen wird die Einspeisung weniger attraktiv.

Insgesamt bleibt die Einspeisevergütung ein wichtiges Standbein der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Durch die Kombination mit möglichst hohem Eigenverbrauch lässt sich die Rendite weiter optimieren. Anlagenbetreiber sollten beide Optionen prüfen.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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