Balkonkraftwerke müssen bei einer offiziellen Stelle angemeldet werden, um in Betrieb zu gehen. Die Anmeldemethode variiert je nach Anlagenart und Größe, aber in allen Fällen ist eine solche Anmeldung erforderlich. Die Details der Anmeldung sind entscheidend, um Energie- und Produktionsdaten sowie eventuelle Fehlerursachen und -ursachen zu erfassen. Nur durch die Erfassung dieser Informationen lässt sich feststellen, ob die Anlage ordnungsgemäß läuft und die angegebenen Eckdaten erfüllt werden. Jede Anlage sollte über eine Anmeldemethode wie diese verfügen, damit eine etwaige Fehlersuche und -behebung möglich ist.
Das Wichtigste zur Anmeldung in Kürze
Ab 2024 müssen Betreiberinnen und Betreiber ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Eine zusätzliche Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Das vereinfachte Anmeldeverfahren ist im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Die Anmeldung im MaStR ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage vorzunehmen. Für die Registrierung selbst fallen keine Kosten an, aber nach der Anmeldung kann der Netzbetreiber einen Zählertausch verlangen, wofür eventuell höhere jährliche Gebühren anfallen.
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht fristgerecht anmelden, kann theoretisch ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur verhängt werden. In der Praxis sind solche Fälle bisher aber nicht bekannt. Die Betreiber verzichten bei Nicht-Anmeldung lediglich auf die Möglichkeit der Einspeisevergütung.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Wie jede Photovoltaik-Anlage müssen Sie auch Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Diese zentrale Liste erfasst alle stationären Stromerzeugungsanlagen in Deutschland innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Als Anlagenbetreiber können Sie die Registrierung selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person wie einen Elektriker damit beauftragen. Seit April 2024 funktioniert die Anmeldung wie folgt:
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Auf der Startseite des Marktstammdatenregisters wählen Sie die Menüpunkte “Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs” > “Registrierung einer Solaranlage” > “Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)”.
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Loggen Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto ein oder legen Sie eines an.
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Im nächsten Schritt tragen Sie die Daten Ihrer Solaranlage ein:
- Standort (Adresse)
- Name (standardmäßig “Balkonkraftwerk”)
- Datum der Inbetriebnahme
- Gesamtleistung der Module (max. 2000 Watt)
- Wechselrichterleistung (max. 800 Watt)
- Zählernummer
- Optional: Speicherdaten (Name, Leistung in Watt, Kapazität in kWh)
Hinweis: Bei Leistungsänderungen oder Stilllegung können Sie Ihre Daten später im Marktstammdatenregister aktualisieren. Auch Erweiterungen einer bestehenden Anlage müssen gemeldet werden.
Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber nötig
Vor dem 16. Mai 2024 mussten Betreiberinnen und Betreiber eines Balkonkraftwerks ihre Anlage nicht nur bei der Bundesnetzagentur, sondern auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Der Verteilnetzbetreiber ist der Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Region und für die Verteilung des Stroms bis zu Ihrem Hausanschluss verantwortlich. Er kümmert sich außerdem um den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der lokalen Stromnetze. Jedes Haus hat einen festen Netzbetreiber, den Sie nicht wie einen Stromversorger wechseln können.
Um herauszufinden, wer Ihr Netzbetreiber ist, schauen Sie am besten auf Ihrer Stromrechnung nach. Dort finden Sie entweder einen 13-stelligen Code oder direkt den Namen des Netzbetreibers aufgeführt. Mit dem Code können Sie den Namen auf der offiziellen Liste der Netzbetreiber ermitteln. Falls Sie gerade erst eingezogen sind, können Sie auch einfach online nach dem Netzbetreiber für Ihren Ort suchen, beispielsweise anhand der Postleitzahl bei der Störungsauskunft.
Zählertausch nach Anmeldung
Nach der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks wird der zuständige Messstellenbetreiber früher oder später Ihren alten Stromzähler austauschen, sofern noch ein veralteter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe installiert ist. Der neue elektronische Zähler kann die Stromflüsse in beide Richtungen erfassen und verfügt über eine Rücklaufsperre, um ungewolltes Einspeisen in das Netz zu verhindern.
Die Kosten für den Einbau des neuen Zählers darf der Messstellenbetreiber Ihnen nicht in Rechnung stellen. Allerdings können im Laufe der Zeit etwas höhere jährliche Gebühren von rund 20 Euro statt der üblichen 8 bis 13 Euro anfallen, die Sie über Ihren Energieversorger bezahlen.
Eine Übergangsregelung besagt, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk auch vor dem Zählertausch schon in Betrieb nehmen dürfen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Der Messstellenbetreiber hat nach der Anmeldung künftig vier Monate Zeit für den Austausch.
Hilfe bei der Anmeldung
Sollten die bürokratischen Schritte für die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister zu kompliziert erscheinen, können Sie sich Unterstützung von verschiedenen Stellen holen. Neben den detaillierten Anweisungen im Internet gibt es auch zahlreiche Serviceangebote von Dienstleistern, die Ihnen bei der Registrierung Ihres Balkonkraftwerks behilflich sein können. Einige davon bieten zusätzlich zur schriftlichen Anleitung auch telefonische Beratung an, bei der die Experten Sie durch den Prozess führen. Generell sollten die Informationen auf den Produktseiten im Internet ausreichen, um die wichtigsten Punkte für die Registrierung abzudecken. Allerdings kann bei Bedarf auch eine persönliche telefonische Unterstützung von vielen Anbietern gebucht werden. Ergänzend zur Registrierung im Marktstammdatenregister können Sie diese Dienstleistungen, die häufig von Expertenteams angeboten werden, in Anspruch nehmen.
Konsequenzen bei fehlender Anmeldung
Als Betreiber eines Balkonkraftwerks haben Sie zwar keinen direkten Vorteil durch die Anmeldung, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn Sie Ihre Anlage nicht anmelden, wird dies theoretisch als Ordnungswidrigkeit nach §21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) betrachtet. Im Extremfall könnte ein dreistelliges Bußgeld verhängt werden. In der Praxis sind bisher allerdings noch keine Fälle von Strafen bekannt geworden.
Da Sie als Betreiber ohnehin auf die offizielle Einspeisevergütung verzichten, hat die Bundesnetzagentur nur begrenzte Möglichkeiten, Sanktionen zu verhängen. Dennoch ist die Anmeldepflicht gesetzlich vorgeschrieben und sollte eingehalten werden. Eine Nichtanmeldung könnte im Extremfall sogar zur Netzabtrennung führen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, jede stationäre Solaranlage muss bei den Behörden gemeldet werden. Die Anmeldung ist eine gesetzliche Pflicht und betrifft auch kleine Balkonkraftwerke.
Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Die Anlage muss im zentralen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Welche Daten werden für die Anmeldung benötigt?
Für die korrekte Anmeldung werden die Standortdaten, Leistungsdaten der Solarmodule und des Wechselrichters sowie Details zur Inbetriebnahme benötigt.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Bei Nichteinhaltung der Anmeldevorschriften drohen unter Umständen Bußgelder. Alle Details zur Anmeldepflicht und zu möglichen Sanktionen finden Sie in einem separaten Ratgeber.
Produktübersicht Balkonkraftwerke
In diesem Abschnitt finden Sie einen detaillierten Vergleich gängiger Balkonkraftwerke auf dem Markt. Wir haben die wichtigsten Daten wie Leistung, Preis, Garantie und technische Spezifikationen zusammengetragen, damit Sie die für Ihre Bedürfnisse passende Anlage auswählen können.
Alle aufgeführten Preise beinhalten in der Regel Versand und Halterung, können aber je nach Anbieter variieren. Bitte beachten Sie auch die verschiedenen Kabel- und Anschlussarten der Wechselrichter.
Fazit
Mit dem Solarpaket 1 wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken ab 2024 deutlich vereinfacht. Statt einer doppelten Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur müssen Betreiber ihre Anlage nur noch im zentralen Marktstammdatenregister registrieren. Dieser Schritt ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtend. Dafür sind nur wenige Daten wie Standort, Leistung und Zählernummer erforderlich. Die Anmeldung selbst ist kostenfrei, kann aber zu einem späteren Zählertausch und damit höheren jährlichen Gebühren führen. Wer die Anmeldepflicht missachtet, riskiert zwar theoretisch ein Bußgeld, bisher sind jedoch keine Strafen bekannt. Insgesamt wird die Bürokratie deutlich entschlackt und der Weg für den Betrieb von Balkonkraftwerken geebnet.