Ab 2024 sollen die Regelungen für Balkonkraftwerke in Deutschland deutlich attraktiver für Verbraucher werden. Mit der geplanten Anhebung der Leistungsgrenze, Vereinfachungen bei der Anmeldung und mehr Rechten für Mieter, werden kleine Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen noch interessanter.
Balkonkraftwerke boomen bereits seit einiger Zeit als Möglichkeit, den eigenen Solarstrom zu produzieren. Durch die Änderungen im Jahr 2024 steigt der mögliche Energieertrag, während Bürokratie abgebaut wird. Mieter müssen nicht mehr auf die Erlaubnis des Vermieters warten.
Alles in allem machen die Regeländerungen, die mit dem Solarpaket I kommen sollen, Balkonkraftwerke zu einer noch attraktiveren Option für umweltbewusste Verbraucher. Lesen Sie hier, was sich 2024 genau ändert und warum sich Balkonkraftwerke dann noch mehr lohnen.
Leistungsgrenze wird angehoben
Ein wichtiger Meilenstein der geplanten Änderungen ist die Anhebung der erlaubten Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke. Bisher lag diese bei 600 Watt. Ab 2024 soll sie auf 800 Watt angehoben werden.
Diese Änderung verspricht deutliche Vorteile für Verbraucher. Mit der höheren Leistungsgrenze lassen sich leistungsstärkere Solarmodule und Wechselrichter einsetzen. Dadurch steigt der mögliche Energieertrag des Balkonkraftwerks.
Statt bisher circa 500 Kilowattstunden pro Jahr kann man mit einem 800 Watt-Balkonkraftwerk bis zu 650 Kilowattstunden Strom produzieren. Das entspricht ungefähr dem Jahresverbrauch eines Kühlschranks.
Die höhere Leistung ermöglicht es auch, leistungsstärkere Geräte wie Waschmaschinen oder Trockner direkt aus der Produktion des Balkonkraftwerks zu betreiben. Bisher war dies aufgrund der geringeren Leistungsgrenze nur eingeschränkt möglich.
Insgesamt verspricht die Anhebung auf 800 Watt also deutlich mehr Energieertrag und größere Unabhängigkeit für Verbraucher durch die dezentrale Stromproduktion auf dem Balkon.
Mehr Energieertrag
Mit der Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 Watt können Balkonkraftwerke eine deutlich höhere Energiemenge erzeugen als bisher. Während bei den bislang erlaubten 600 Watt Leistung über das Jahr etwa 600 bis 700 Kilowattstunden Strom produziert werden können, sind es bei 800 Watt rund 850 bis 950 Kilowattstunden.
Dies entspricht einem Mehrertrag von etwa 30%. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch von rund 3.500 Kilowattstunden pro Jahr können damit immerhin fast 30% des gesamten Bedarfs durch das Balkonkraftwerk gedeckt werden.
Die höhere Leistungsgrenze macht sich also direkt durch einen messbaren Mehrertrag an Energie bemerkbar. Statt nur einen kleinen Teil des Stroms selbst zu erzeugen, können Verbraucher damit einen größeren Anteil ihres Verbrauchs durch das Balkonkraftwerk abdecken und ihre Stromrechnung spürbar senken.
Betrieb leistungsstärkerer Geräte
Mit der Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt können Balkonkraftwerke auch leistungsstärkere Geräte versorgen. Zu den Geräten, die mit 800W betrieben werden können, gehören:
- Kühlschränke und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse A+++ bis A+. Diese benötigen eine Leistung von ca. 100-250W.
- Backöfen und Mikrowellenherde mit 800W Nennleistung.
- Elektroherde mit Kochplatten bis 2000W.
- Bügeleisen mit einer Leistungsaufnahme von ca. 1000 bis 1800W.
- Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen oder Stichsägen, die eine Leistung von 500 bis 1000W benötigen.
- TV-Geräte und Monitore mit einer Leistungsaufnahme von ca. 100 bis 400W.
- Desktop-Computer, die circa 300 bis 500W benötigen.
- Ladegeräte für E-Bikes und Pedelecs. Diese haben eine Leistungsaufnahme von ca. 200 bis 800W.
Mit der höheren Leistung können also diverse Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und Werkzeuge direkt vom Balkonkraftwerk versorgt werden. Dadurch lässt sich der Eigenverbrauch weiter optimieren.
Vereinfachtes Anmeldeverfahren
Ab 2024 wird das aufwendige Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke vereinfacht. Bisher müssen Kleinkraftwerke sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Mit der Gesetzesänderung entfällt künftig die doppelte Anmeldung. Stattdessen reicht eine einmalige Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister aus. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für Verbraucher deutlich.
Die Vereinfachung beschleunigt auch die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken. Durch die schnellere Abwicklung können die Anlagen früher Strom produzieren und zur Energiewende beitragen. Verbraucher profitieren somit von einem erleichterten Anmeldeprozess und einer zügigeren Aufnahme des Betriebs ab 2024.
Weniger Bürokratie
Bisher mussten Mini-Solaranlagen wie Balkonkraftwerke doppelt angemeldet werden – einmal im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und zusätzlich noch beim örtlichen Netzbetreiber.
Diese doppelte Registrierungspflicht entfällt ab 2024. Eine einmalige Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht dann aus. Dadurch wird den Verbrauchern unnötige Bürokratie erspart.
Die Vereinfachung des Verfahrens bringt den Nutzern von Balkonkraftwerken klare Vorteile:
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall bürokratischer Doppelarbeit
- Schnellere Inbetriebnahme, da kein zweites Genehmigungsverfahren mehr nötig
- Geringerer Verwaltungsaufwand beim Betrieb der Anlage
Insgesamt wird die Bürokratie deutlich abgebaut. Verbraucher können ihre Balkonkraftwerke mit der anstehenden Reform einfach und unkompliziert anmelden und rasch in Betrieb nehmen.
Schnellere Inbetriebnahme
Mit der geplanten Änderung müssen Balkonkraftwerke nur noch im Marktstammdatenregister registriert werden, anstatt wie bisher sowohl dort als auch bei der Bundesnetzagentur. Der bürokratische Aufwand sinkt durch die Reduzierung auf eine einzelne Registrierung.
Das Marktstammdatenregister erfasst bereits verschiedene Energieanlagen zentral und stellt die Daten Netzbetreibern zur Verfügung. Die Anmeldung dort reicht künftig aus, eine separate Meldung bei der Bundesnetzagentur wird überflüssig. Das vereinfachte Verfahren beschleunigt die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken erheblich.
Anstatt mit Wartezeiten durch doppelte Bürokratie konfrontiert zu sein, können die Besitzer ihre Anlagen nach der einfachen Registrierung direkt ans Netz bringen. Der schnellere und einfachere Prozess durch die Nutzung des Marktstammdatenregisters ermöglicht eine zügigere Inbetriebnahme der Balkonkraftwerke.
Rückwärtslaufende Zähler bringen wirtschaftliche Vorteile
Eine der geplanten Änderungen betrifft die Art der Stromzähler, die für Balkonkraftwerke genutzt werden. Derzeit müssen noch zwei getrennte Zähler installiert werden – einer für die Einspeisung des Solarstroms ins Netz und einer für den Verbrauch aus dem Netz.
Ab 2024 sollen auch rückwärtslaufende Zähler erlaubt werden. Diese können nicht nur den Verbrauch, sondern auch die Einspeisung messen. Der Vorteil: Eingespeister und verbrauchter Strom können einfach netzseitig verrechnet werden.
Für Verbraucher bringt dies deutliche wirtschaftliche Vorteile. Da nicht mehr zwischen Einspeisung und Bezug unterschieden werden muss, vereinfacht sich die Abrechnung enorm. Der erzeugte Solarstrom kann direkt vor Ort selbst verbraucht werden, ohne dass complicated Berechnungen zwischen den getrennten Zählern nötig sind.
Die Verrechnung von Einspeisung und Verbrauch durch rückwärtslaufende Zähler macht die Nutzung von Balkonkraftwerken für Verbraucher somit insgesamt attraktiver und wirtschaftlicher.
Wirtschaftliche Vorteile
Mit rückwärtslaufenden Stromzählern können Balkonkraftwerks-Betreiber den selbst erzeugten Solarstrom direkt für den Eigenverbrauch nutzen. Der nicht selbst verbrauchte Überschuss wird ins Netz eingespeist. Bei herkömmlichen Zählern läuft der Zähler einfach vorwärts und erfasst den gesamten Stromverbrauch.
Mit den neuen rückwärtslaufenden Zählern wird der ins Netz eingespeiste Solarstrom vom Zähler abgezogen. Dadurch müssen Verbraucher nur noch die Differenz zwischen erzeugtem und verbrauchtem Solarstrom bezahlen. Dies vereinfacht die Abrechnung enorm und spart bares Geld.
Der erzeugte Solarstrom vom Balkonkraftwerk wird praktisch kostenlos genutzt. Je mehr Solarstrom man direkt selbst verbrauchen kann, desto weniger Strom muss man zukaufen. Die einfache Verrechnung durch die rückwärtslaufenden Zähler macht die Nutzung von Balkonkraftwerken damit deutlich attraktiver.
Mehr Rechte für Mieter
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen betrifft die Rechte von Mietern. Bislang mussten Mieter immer die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor sie ein Balkonkraftwerk anbringen durften. Das soll sich ändern.
Laut den Plänen für das Solarpaket I sollen Mieter künftig kleine Solaranlagen bis 800 Watt Leistung auch ohne Erlaubnis des Vermieters aufstellen dürfen. Damit würde eine der größten Hürden für Mieter wegfallen, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
Allerdings ist die geplante Regelung noch nicht final verabschiedet. Mieter müssen sich also noch gedulden, bis sie ihre Balkonkraftwerke ganz ohne Rücksprache mit dem Vermieter installieren können. Das Gesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten. Bis dahin brauchen Mieter nach aktueller Rechtslage noch die Erlaubnis ihrer Vermieter.
Die geplante Änderung verspricht Mietern jedoch viel mehr Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit. Sie können über einen Beitrag zur Energiewende entscheiden, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Das senkt die Hürden für nachhaltige Eigenstromerzeugung und ist ein wichtiger Schritt zu mehr Energiesouveränität.
Noch nicht verabschiedet, Mieter müssen auf Gesetz warten
Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Rechte von Mietern. Im aktuellen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Mieter Balkonkraftwerke ohne Zustimmung des Vermieters installieren dürfen. Dies würde die Nutzung deutlich vereinfachen.
Allerdings ist diese Regelung noch nicht beschlossen und verabschiedet. Mieter haben derzeit also noch keine rechtliche Grundlage, um eigenmächtig Balkonkraftwerke anzubringen. Sie müssen weiterhin auf die Zustimmung des Vermieters warten.
Erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird sich dies ändern. Mieter sollten sich über den aktuellen Stand informieren und gegebenenfalls beim zuständigen Mieterbund nachfragen. Wann genau die Regelung zur Mieterbefugnis in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht abzusehen. Klar ist, dass Mieter bis dahin Geduld haben müssen, wenn der Vermieter einer Installation nicht zustimmt.
Fazit: Vorteile auf einen Blick
Die geplanten Änderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland ab 2024 versprechen viele Vorteile für Verbraucher:
- Höhere Leistungsgrenze ermöglicht mehr Energieertrag und Betrieb leistungsstärkerer Geräte
- Vereinfachtes Anmeldeverfahren mit weniger Bürokratie beschleunigt die Inbetriebnahme
- Rückwärtslaufende Zähler erlauben einfachere Verrechnung und bringen finanzielle Vorteile
- Mehr Rechte für Mieter, auch wenn die Gesetzesänderung noch aussteht
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Neuerungen den Betrieb von Balkonkraftwerken attraktiver und lukrativer machen. Für Verbraucher ergeben sich mehr Möglichkeiten zur eigenen Stromerzeugung und Nutzung. Somit stärken die Änderungen die Energiewende und Unabhängigkeit der Bürger.
Häufige Fragen
Wann gelten die aktuellen Regelungen noch?
Die aktuellen Regelungen für Balkonkraftwerke in Deutschland gelten noch bis zur Verabschiedung des Solarpakets I durch die Bundesregierung. Experten gehen davon aus, dass das Solarpaket Mitte Januar 2024 in Kraft treten wird. Bis dahin sind die jetzigen Regelungen noch gültig, wie etwa die Begrenzung der Leistung auf 600 Watt.
Wie hoch ist die neue Leistungsgrenze?
Mit dem Solarpaket I wird die maximale Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke in Deutschland von 600 auf 800 Watt angehoben. Hausbesitzer können dann leistungsstärkere Module installieren und so mehr Energie mit Solarkraft vom eigenen Balkon erzeugen.
Was ändert sich für Mieter?
Das Gesetz soll es Mietern künftig ermöglichen, kleine Solaranlagen auf Balkon oder Terrasse auch ohne Erlaubnis des Vermieters zu installieren. Diese Regelung ist allerdings noch nicht verabschiedet, Mieter müssen also auf das Inkrafttreten des Gesetzes warten, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Schlusswort
Die geplanten Änderungen für Balkonkraftwerke ab 2024 sind ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Deutschland. Durch die Anhebung der Leistungsgrenze und Vereinfachung der Bürokratie wird es für Verbraucher deutlich attraktiver, selbst Strom zu erzeugen.
Dies kann einen großen Beitrag leisten, um die Energieversorgung nachhaltiger und unabhängiger zu gestalten. Wenn mehr Haushalte ihren eigenen Solarstrom nutzen, reduziert das auch die Belastung für das öffentliche Stromnetz.
Besonders bedeutsam ist, dass zukünftig auch Mieter einfacher Zugang zur Solarenergie erhalten sollen. Bisher waren viele auf das Wohlwollen ihrer Vermieter angewiesen. Die geplanten Änderungen stärken die Rechte und Eigeninitiative der Bürger.
Insgesamt machen die Reformen Hoffnung auf eine beschleunigte Energiewende und mehr Klimaschutz durch Solarenergie. Die Verabschiedung des Solarpakets I Mitte 2024 wird mit Spannung erwartet. Danach kann Deutschland hoffentlich mit Vollgas in eine saubere, dezentrale und bürgernahe Stromversorgung durchstarten.