Anmeldung von Balkonkraftwerken in Deutschland – Was Sie wissen müssen

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By James

Balkonkraftwerke liegen voll im Trend, müssen aber in Deutschland zwingend angemeldet werden. Was passiert, wenn man das vergisst und welche Strafen drohen? Dieser Artikel erklärt, warum die Anmeldung so wichtig ist und welche Folgen eine Nichtanmeldung haben kann.

Anmeldung von Balkonkraftwerken in Deutschland

Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Die kleinen Solaranlagen für Mieter und Hausbesitzer ermöglichen eine kostengünstige und umweltfreundliche Stromerzeugung für den eigenen Bedarf. Doch viele wissen nicht, dass Balkonkraftwerke zwingend vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen. Was zunächst nach viel Bürokratie klingt, hat gute Gründe. Dieser Artikel erklärt, warum die Anmeldung rechtlich vorgeschrieben ist und welche Strafen drohen, wenn man sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet.

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist rechtlich gesehen eine Erzeugungsanlage und muss daher beim zuständigen Netzbetreiber und in der Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese Anmeldung ist wichtig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten und einen Rückwärtslauf des Stromzählers zu verhindern.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist dabei in wenigen Schritten erledigt:

  • Zunächst muss der zuständige Netzbetreiber identifiziert werden, bei dem die Anlage angemeldet werden muss.
  • Dann werden die nötigen Angaben in einem Anmeldeformular gemacht oder per Musterbrief an den Netzbetreiber geschickt.
  • Der Netzbetreiber prüft die Angaben und tauscht gegebenenfalls den Stromzähler aus.
  • Zusätzlich muss das Balkonkraftwerk online im Marktstammdatenregister registriert werden.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung sind kostenlos. Insgesamt handelt es sich um einen überschaubaren Aufwand, der rechtlich erforderlich ist, um das Balkonkraftwerk betreiben zu dürfen.

Netzbetreiber identifizieren

Um ein Balkonkraftwerk korrekt anzumelden, muss zunächst der zuständige Netzbetreiber identifiziert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Recherche nach dem zuständigen Netzbetreiber kann über die Bundesnetzagentur erfolgen. Auf deren Website lässt sich über eine Postleitzahlensuche der örtliche Verteilnetzbetreiber finden.

  • Alternativ kann der Netzbetreiber auch direkt beim örtlichen Energieversorger erfragt werden. Dieser ist in der Regel der Ansprechpartner für das Verteilnetz vor Ort.

Sobald der zuständige Netzbetreiber ermittelt wurde, sollten dessen Kontaktdaten herausgesucht werden. In der Regel finden sich auf der Website Angaben dazu, wo die Anmeldung eines Balkonkraftwerks eingereicht werden kann – entweder digital oder postalisch. Wichtig ist, die korrekte Anschrift beziehungsweise E-Mail-Adresse für die Anmeldung zu verwenden, damit diese schnell bearbeitet werden kann.

Anmeldeformular ausfüllen

Um ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden, müssen Sie in der Regel ein Formular ausfüllen. Die meisten Netzbetreiber stellen hierfür einen Vordruck auf ihrer Website zur Verfügung.

Folgende Angaben sind in der Regel erforderlich:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse)
  • Die Installationsadresse des Balkonkraftwerks
  • Die installierte Leistung in Kilowatt (meist 0,3 bis 0,5 kW)
  • Hersteller und Typ der Wechselrichter
  • Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Verwenden Sie nach Möglichkeit den Vordruck Ihres Netzbetreibers. So stellen Sie sicher, dass alle benötigten Angaben gemacht werden. Eine unvollständige Anmeldung kann zu Verzögerungen führen.

Musterbrief versenden

Alternativ zur Online-Anmeldung kann die Anmeldung des Balkonkraftwerks auch per Brief beim örtlichen Netzbetreiber erfolgen.

Dazu versendet man einen Musterbrief, der alle erforderlichen Angaben enthält:

  • Name und Anschrift
  • Standort der geplanten Anlage
  • Installierte Leistung in kW
  • Voraussichtliches Datum der Inbetriebnahme
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Der Brief sollte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim Netzbetreiber eingehen.

Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen wie Name, Adresse, Standort, Leistung und Inbetriebnahmetermin im Brief enthalten sind. Nur so kann der Netzbetreiber die Anlage korrekt registrieren und ggf. den Zähler austauschen.

Der Musterbrief sollte daher sorgfältig ausgefüllt und rechtzeitig abgeschickt werden, um eine reibungslose Anmeldung des Balkonkraftwerks zu gewährleisten. Die Anmeldung per Brief ist eine einfache Alternative zur Online-Registrierung.

Austausch des Stromzählers

Der Netzbetreiber prüft bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks, ob der vorhandene Stromzähler für den Betrieb geeignet ist. In der Regel sind normale Ferraris-Zähler, die in Haushalten üblich sind, auch für kleine Balkonkraftwerke ausreichend. Diese laufen einfach rückwärts, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird.

Allerdings können manche älteren Zählermodelle den Rückwärtslauf nicht korrekt erfassen. In solchen Fällen ist der Einbau eines intelligenten Zählers, auch Smart Meter genannt, erforderlich. Dieser misst den Stromfluss bidirektional, also sowohl die Einspeisung als auch die Entnahme aus dem Netz.

Der Austausch des Zählers erfolgt durch den Netzbetreiber. Dies ist für den Betreiber des Balkonkraftwerks in der Regel kostenlos. Allerdings kann es in Einzelfällen vorkommen, dass für den Einbau eines intelligenten Zählers eine geringe Pauschale von wenigen Euro anfällt.

Kostenlose Anmeldung

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim zuständigen Netzbetreiber ist für den Anlagenbetreiber kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder ähnliche Kosten an. Dies ist gesetzlich in §61 EEG für Anlagen bis 600 Watt Nennleistung geregelt. Der Netzbetreiber darf für die Bearbeitung der Anmeldung und die damit verbundenen Vorgänge wie etwa einen Zählerwechsel kein Entgelt vom Anlagenbetreiber verlangen. Somit lässt sich ein Balkonkraftwerk ohne zusätzliche Kosten offiziell beim Netzbetreiber anmelden.

Online-Registrierung

Die Registrierung des Balkonkraftwerks erfolgt über den Online-Service der Bundesnetzagentur.

Dafür müssen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto auf dem Portal der Bundesnetzagentur anlegen. Gehen Sie dazu auf www.marktstammdatenregister.de und klicken Sie auf “Benutzerkonto anlegen”.

Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten sowie einer gültigen E-Mail-Adresse aus. Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihr Konto zu aktivieren.

Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem Portal anmelden. Rufen Sie den Bereich “Neue Anlage erfassen” auf und geben Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Balkonkraftwerk ein. Dazu gehören der Standort, Ihre Kontaktinformationen sowie technische Daten wie Modultyp, Leistung und Wechselrichter.

Speichern Sie die Eingaben ab. Ihr Balkonkraftwerk ist nun im Marktstammdatenregister registriert. Bei späteren Änderungen müssen Sie den Eintrag aktualisieren.

Standortdaten angeben

Für die Registrierung im Marktstammdatenregister müssen Sie zunächst die Standortdaten Ihres Balkonkraftwerks angeben. Dies umfasst:

  • Die Adresse der Anlage: Tragen Sie hier die vollständige Adresse ein, an der das Balkonkraftwerk installiert ist. Dies sollte mit Ihrer Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt übereinstimmen.

  • Die Geokoordinaten: Geben Sie die genauen Koordinaten des Standortes Ihres Balkonkraftwerks an. Diese können Sie beispielsweise über Kartenportale wie Google Maps ermitteln. Sinnvoll ist es, die Koordinaten möglichst präzise bis auf die Nachkommastellen anzugeben, damit eine eindeutige Verortung möglich ist.

Die korrekte Angabe von Adresse und Geokoordinaten ist wichtig, damit Ihr Balkonkraftwerk in den Datenbanken der Bundesnetzagentur richtig zugeordnet werden kann. Achten Sie hier auf Genauigkeit.

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Kontaktdaten angeben

Bei der Registrierung im Marktstammdatenregister müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Dazu gehören:

  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre Adresse als Betreiber des Balkonkraftwerks

Tragen Sie hier bitte Ihren korrekten Namen und Ihre Adresse ein, unter der das Balkonkraftwerk betrieben wird. Falsche Angaben können zu Problemen bei der Registrierung führen.

Die Adresse ist wichtig, damit Ihr Balkonkraftwerk eindeutig zugeordnet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass die technischen Daten Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister korrekt vermerkt sind.

Technische Daten

Die technischen Daten des Balkonkraftwerks müssen genau beim Marktstammdatenregister angegeben werden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Modulleistung: Hier muss die Nennleistung der verwendeten Solarmodule in Watt angegeben werden. Bei handelsüblichen Modulen liegt diese typischerweise zwischen 300 und 400 Watt.

  • Wechselrichter: Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Module in netzkonformen Wechselstrom um. Seine Nennleistung muss ebenfalls registriert werden. Übliche Wechselrichterleistungen für Balkonkraftwerke liegen zwischen 300 und 600 Watt.

Wichtig ist, dass die Daten des tatsächlich verwendeten Equipments eingetragen werden. Die Angaben sollten mit den technischen Datenblättern der Komponenten übereinstimmen. Bei Abweichungen kann es zu Problemen mit dem Netzbetreiber kommen.

Die korrekte Erfassung der technischen Anlagendaten ist essentiell für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Balkonkraftwerks.

Änderungen melden

Bei jeder Erweiterung oder Abbau der Anlage muss dies umgehend im Marktstammdatenregister aktualisiert werden. Dies gilt beispielsweise, wenn zusätzliche Module installiert oder vorhandene Module entfernt werden. Auch wenn die gesamte Anlage abgebaut wird, muss dies gemeldet werden.

Die Aktualisierung erfolgt ganz einfach über den Online-Service der Bundesnetzagentur. Hier muss lediglich die Registrierungsnummer angegeben werden. Anschließend können die entsprechenden Änderungen eingetragen werden, wie z.B. eine Erhöhung der Leistung durch zusätzliche Module.

Eine nicht aktualisierte Registrierung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Daher ist es wichtig, jegliche Veränderungen umgehend zu melden, damit die Daten im Marktstammdatenregister stets auf dem aktuellen Stand sind. Dies dient der Netzsicherheit und ermöglicht dem Netzbetreiber die korrekte Einspeise-Prognose.

Netzsicherheit

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist aus Gründen der Netzsicherheit erforderlich. Der Netzbetreiber muss eine Verträglichkeitsprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass durch den Anschluss der kleinen Photovoltaikanlage keine Probleme im Netz entstehen.

Insbesondere geht es darum, mögliche Rückwirkungen auf den Netzbetrieb auszuschließen. Wenn viele dezentrale Einspeiser unkontrolliert Strom ins Netz einspeisen, kann dies zu Spannungsänderungen und anderen Störungen führen. Durch die Anmeldung behält der Netzbetreiber den Überblick und kann bei Bedarf regulierend eingreifen.

Zudem müssen Maßnahmen getroffen werden, um einen Rückwärtslauf der Zähler zu verhindern. Ohne Anmeldung könnte theoretisch Strom aus dem Netz zurückfließen, wenn die Einspeisung aus der Photovoltaikanlage höher ist als der Eigenverbrauch. Dies würde den Zählerstand verfälschen. Durch den Austausch auf einen Zähler mit Rücklaufsperre wird dies verhindert.

Insgesamt dient die Anmeldepflicht also dazu, die Netzsicherheit und einen stabilen Netzbetrieb sicherzustellen. Der Netzbetreiber erhält die nötigen Informationen, um seiner Verantwortung für die Netzstabilität gerecht zu werden.

Rückwärtslauf verhindern

Ein wichtiger Grund für die Anmeldung des Balkonkraftwerks ist die Vermeidung eines Rückwärtslaufs des Stromzählers. Wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird, würde der Zähler rückwärts laufen. Das kann zu Problemen in der Abrechnung sowie der Netzstabilität führen.

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Mit der Anmeldung wird der Betrieb so eingestellt, dass die Einspeisung des Stroms nur bei Bedarf erfolgt. Das Balkonkraftwerk versorgt primär die eigenen Geräte und Speicher, wie etwa eine Powerbank. Erst wenn der Eigenbedarf gedeckt ist, erfolgt eine Einspeisung in das Netz. So läuft der Zähler weiter vorwärts.

Die Anmeldung stellt somit sicher, dass keine unregulierten Mengen in das Netz eingespeist werden. Dies ist für die Netzsicherheit und Vermeidung von Überlastungen essenziell. Durch die bedarfsgerechte Einspeisung wird dies sichergestellt.

Leistungsbegrenzung

Derzeit sind Balkonkraftwerke in Deutschland auf eine Leistung von maximal 600 Watt begrenzt. Diese Leistungsobergrenze ist in der novellierten Kleineanlagenverordnung festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt angehoben. Diese Änderung wurde im Zuge des Osterpakets 2022 beschlossen.

Mit der Erhöhung auf 800 Watt können größere Module eingesetzt und mehr Solarstrom erzeugt werden. Statt bisher maximal 600 Watt können dann Module mit einer Maximalleistung von 800 Watt installiert werden.

Die Leistungsbegrenzung soll sicherstellen, dass durch den Betrieb der Balkonkraftwerke die Netzstabilität nicht gefährdet wird. Da die Module nur Wechselrichter mit einer Begrenzung auf 600 bzw. 800 Watt verwenden dürfen, kann keine unkontrollierte Einspeisung in das Stromnetz erfolgen.

Einverständnis des Vermieters

In der Regel ist die Einholung der Erlaubnis des Vermieters für den Betrieb eines Balkonkraftwerks problemlos. Viele Vermieter stimmen dem Wunsch nach einem Balkonkraftwerk ohne weiteres zu, da dies keine baulichen Veränderungen erfordert. Lediglich die Installation der Module sowie die Verlegung eines Stromkabels müssen durchgeführt werden, was in der Regel unproblematisch und ohne Eingriff in die Bausubstanz möglich ist.

Allerdings kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn ein Vermieter seine Zustimmung verweigert. Hier plant die Bundesregierung eine Änderung des Mietrechts. Laut dem geplanten Gesetz sollen Mieter einen Rechtsanspruch auf die Installation von Balkonkraftwerken bis zu einer bestimmten Größe erhalten. Bisher war die Rechtslage unsicher, mit der Gesetzesänderung würde dies eindeutig geregelt und der Einbau deutlich erleichtert.

Somit lässt sich festhalten, dass die Genehmigung des Vermieters aktuell meist problemlos zu erhalten ist. Mit der geplanten Neuregelung des Mietrechts ist zukünftig auch in bisher strittigen Fällen mit einer klaren Regelung zu Gunsten der Mieter zu rechnen.

Fazit

Die korrekte Anmeldung eines Balkonkraftwerks bringt einige Vorteile mit sich. Zunächst sorgt sie für rechtliche Absicherung. Ohne Anmeldung droht im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld, da der Betrieb eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Mit der Anmeldung hält man sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Zudem ist die Anmeldung wichtig für die Netzsicherheit. Der Netzbetreiber kann so den Überblick behalten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Ohne Anmeldung besteht die Gefahr, dass es zu Rückwärtslauf des Stromzählers kommt.

Der Aufwand für die Anmeldung hält sich in Grenzen. In der Regel genügt das Ausfüllen eines Formulars oder das Versenden eines Musterbriefs. Meist muss auch kein zusätzlicher Zähler installiert werden. Nach der unkomplizierten Anmeldung steht dem Betrieb des Balkonkraftwerks dann nichts mehr im Wege.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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