Mieterstrommodell – So funktioniert das System

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By James

Was ist ein Mieterstrommodell?

Ein Mieterstrommodell ermöglicht es, lokal produzierten Solarstrom auch lokal zu verbrauchen. Dabei wird eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert und der Solarstrom direkt an die Mieter des Hauses geliefert.

Das ist ein Unterschied zum normalen Bezug von Strom, bei dem der Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird. Bei Mieterstrom wird der Strom hingegen lokal produziert und auch lokal verbraucht.

Mieterstrommodelle haben verschiedene Vorteile:

  • Der lokal erzeugte Solarstrom muss nicht durch überregionale Stromnetze transportiert werden, was diese entlastet.

  • Durch die dezentrale Stromerzeugung sinkt auch der Bedarf an Reservekraftwerken zur Spitzenlastdeckung.

  • Für die Mieter ist der lokal erzeugte Solarstrom in der Regel günstiger als der Netzstrom.

  • Die CO2-Emissionen sinken durch die Nutzung der sauberen Solarenergie.

Mieterstrommodelle ermöglichen also eine lokale, umweltfreundliche Stromversorgung direkt auf dem Dach des eigenen Mietshauses. Sowohl Vermieter als auch Mieter können dabei von Kostenvorteilen profitieren.

Wie funktioniert der Mieterstromzuschlag?

Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung für den Betrieb von Solaranlagen auf Miethäusern. Er soll Anreize schaffen, damit mehr Solarstrom vor Ort verbraucht wird.

Erklärung des Mieterstromzuschlags

Der Betreiber einer Solaranlage auf einem Mietshaus erhält einen Zuschuss für jede Kilowattstunde Solarstrom, die direkt an die Mieter des Hauses geliefert wird. Dadurch lohnt sich der Betrieb der Anlage auch ohne die sonst übliche Einspeisung in das öffentliche Netz.

Wer erhält den Zuschlag?

Den Mieterstromzuschlag erhält immer der Betreiber der Solaranlage. Das kann der Vermieter selbst sein, aber auch ein Contracting-Unternehmen, das die Anlage auf dem Dach installiert.

Höhe des Zuschlags pro kWh

Die Höhe des Mieterstromzuschlags beträgt aktuell 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Betrag wird zusätzlich zu dem Preis gezahlt, den die Mieter für den Solarstrom bezahlen. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Verschiedene Mieterstromkonzepte

Es gibt unterschiedliche Konzepte, wie Mieterstrom modelliert werden kann:

Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung speist der Vermieter den Solarstrom direkt in das Hausnetz ein. Der Strom wird nicht physikalisch an die Mieter geliefert, sondern nur rechnerisch allociert. Die Einspeisevergütung wird an einen Direktvermarkter abgetreten. Zusätzlich erhält der Vermieter den Mieterstromzuschlag für die allocierte Strommenge. Die Mieter erhalten eine vergünstigte Stromrechnung.

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Eigentümer als Energieversorger

Hier übernimmt der Vermieter die Rolle des Energieversorgers und beliefert die Mieter direkt mit Solarstrom. Er kauft dafür Strom aus dem Netz zu und mischt ihn mit dem Solarstrom aus der eigenen Anlage. Als kleiner Energieversorger hat er bestimmte gesetzliche Pflichten wie z.B. eine Grundversorgung.

Contracting

Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister Planung, Bau und Betrieb der Solaranlage. Der Vermieter stellt nur seine Dachfläche zur Verfügung. Der Contractoren liefert den Solarstrom an die Mieter und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Der Vermieter hat keine weiteren Aufgaben.

Rahmenbedingungen für Vermieter

Für Vermieter lohnt sich der Betrieb einer Mieterstromanlage in der Regel erst ab einer bestimmten Anzahl von Mietparteien. Denn der bürokratische Aufwand sowie die Pflichten als Stromlieferant bedeuten einen Mehraufwand.

Ab wann lohnt sich Mieterstrom?

Experten gehen davon aus, dass sich Mieterstrommodelle für Vermieter in der Regel erst ab etwa 10 Mietparteien lohnen. Denn erst ab einer bestimmten Anzahl von Abnehmern können die Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage sowie die laufenden Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Verwaltung auf mehr Schultern verteilt werden.

Kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Mietparteien sind für ein Mieterstrommodell daher oft nicht geeignet. Hier übersteigen die Kosten noch den Ertrag aus dem Mieterstromzuschlag und der Direktvermarktung des Solarstroms.

Pflichten als Stromlieferant

Entscheidet sich ein Vermieter dazu, selbst als Stromlieferant aufzutreten, hat er alle rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Mietern zu erfüllen. Dies umfasst beispielsweise die jährliche Abrechnung, eine Kundenhotline, die Einhaltung von Preisobergrenzen und Informationspflichten.

Zudem benötigt ein Vermieter als Stromlieferant eine Genehmigung von der Bundesnetzagentur. Auch für Messung, Abrechnung und Vertragsgestaltung gelten bestimmte Vorgaben. Dies erfordert rechtliches und technisches Fachwissen.

Bürokratischer Aufwand

Insgesamt bedeutet die Rolle als Stromlieferant einen großen bürokratischen Mehraufwand für den Vermieter. Er muss beispielsweise Verträge aufsetzen, den Solarstrom an der Strombörse vermarkten, eine Jahresabrechnung erstellen und Preisänderungen kommunizieren.

Viele Vermieter lagern diese Aufgaben daher an Dienstleister aus. Dennoch verursacht ein Mieterstrommodell Zusatzkosten für die Umsetzung und laufende Verwaltung. Diese sollten bei der Entscheidung für ein Mieterstrommodell einkalkuliert werden.

Vorteile von Mieterstrom für Mieter

Mieter können durch ein Mieterstrommodell von deutlich günstigeren Strompreisen profitieren. Der Preis für Mieterstrom darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Da dieser Tarif in der Regel höher ist als der Marktpreis für Strom, ergibt sich für Mieter eine deutliche Ersparnis.

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Durch den lokal erzeugten und verbrauchten Strom aus der Solaranlage auf dem eigenen Haus entfallen außerdem Netzentgelte und Steuern, die normalerweise auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Dies reduziert den Preis zusätzlich.

Mieterstrom ist somit eine kostengünstige und nachhaltige Alternative zum herkömmlichen Strombezug. Die Solarenergie kommt direkt vom eigenen Dach und muss nicht erst über weite Strecken transportiert werden. Dies schont die Umwelt und macht Mieter unabhängiger von schwankenden Strompreisen und Importen.

Insgesamt profitieren Mieter von einem Mieterstrommodell durch:

  • Deutlich günstigere Strompreise im Vergleich zur Grundversorgung
  • Ersparnis durch Wegfall von Steuern und Netzentgelten
  • Lokale und nachhaltige Stromerzeugung vom eigenen Dach
  • Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und Importen

Nachteile von Mieterstrom

Mieterstrom hat neben den Vorteilen auch einige Nachteile, die Mieter beachten sollten:

  • Bindung an eine Wohnung: Da der Mieterstrom an die jeweilige Wohnung gekoppelt ist, profitiert der Mieter nur, solange er dort wohnt. Bei einem Umzug verliert er den günstigen Strompreis wieder.

  • Intransparenz der Kosten: Die Preiskalkulation des Mieterstroms ist für den Mieter oft nicht transparent. Es ist unklar, wie sich der Preis zusammensetzt. Zudem können jederzeit Preiserhöhungen erfolgen, da Mieterstrom nicht der Preisregulierung unterliegt.

Mieter sollten diese Punkte vor einem Mieterstromvertrag genau prüfen und abwägen, ob sich Mieterstrom für sie lohnt. Insbesondere bei einem möglichen Umzug in den nächsten Jahren überwiegen häufig die Nachteile.

Fördermöglichkeiten

Für den Bau von Mieterstromanlagen gibt es attraktive Förderprogramme, die die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern können. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind:

KfW-Förderprogramm

Über die KfW-Bank können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Mieterstromanlagen beantragt werden. Gefördert werden Solaranlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher und die entsprechende Infrastruktur. Die Förderung ist für Wohnungswirtschaftsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und kommunale Unternehmen verfügbar.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls attraktive Fördermittel für Mieterstromanlagen. Gefördert werden die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und die Messtechnik. Private und gewerbliche Antragsteller können einen Investitionszuschuss von bis zu 50% der Investitionssumme erhalten.

Die Kombination aus Mieterstromzuschlag und Fördermitteln ermöglicht oft eine Refinanzierung der Mieterstromanlage innerhalb weniger Jahre. Daher sollten Vermieter bei der Planung unbedingt prüfen, ob eine Förderung möglich ist.

Rechtliche Grundlagen

Für Mieterstrommodelle sind vor allem zwei Gesetze relevant:

  • Das Mieterstromgesetz (MietStromG) wurde 2017 verabschiedet und regelt die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle. Es definiert unter anderem den Mieterstromzuschlag und die Pflichten von Mieterstromanbietern.

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien. Für Mieterstromanlagen gilt eine Sonderregelung, die den Mieterstromzuschlag vorsieht. Das EEG regelt auch die Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom.

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Wichtig sind außerdem die folgenden Punkte:

  • Mindestanforderungen an die Solaranlage (z.B. Höchstgröße)
  • Meldepflicht gegenüber Bundesnetzagentur
  • Vorgaben zum Mieterstromvertrag
  • Regelungen zur Umlage von Netzentgelten

Die konkreten Regelungen sind teilweise komplex. Mieterstromanbieter sollten die gesetzlichen Vorgaben genau kennen, um keine Abmahnungen oder Bußgelder zu riskieren. Eine anwaltliche Beratung kann sinnvoll sein.

FAQ

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?

Der Mieterstromzuschlag beträgt aktuell 2,2 ct/kWh für Solarstrom, der direkt im Gebäude genutzt wird. Dieser Zuschlag wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt und soll die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten verbessern.

Welche Konzepte für Mieterstrom gibt es?

Es gibt 3 gängige Konzepte für Mieterstrommodelle:

  • Direktvermarktung: Der Vermieter verkauft den Solarstrom direkt an die Mieter.
  • Eigentümer als Energieversorger: Der Vermieter gründet ein Energieversorgungsunternehmen und verkauft als Stromlieferant an die Mieter.
  • Contracting: Ein Contracting-Unternehmen betreibt die Solaranlage und liefert den Strom an die Mieter.

Welche Pflichten haben Vermieter als Stromlieferant?

Vermieter, die Solarstrom an ihre Mieter liefern, müssen verschiedene gesetzliche Pflichten erfüllen. Dazu gehören u.a.:

  • Anzeige bei der Bundesnetzagentur
  • Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs
  • Vertragliche Regelungen mit den Mietern
  • Kundenservice und Beschwerdemanagement

Wie günstig ist Mieterstrom für Mieter?

Mieterstrom ist in der Regel deutlich günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz. Allerdings darf der Preis maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Die Ersparnis für Mieter liegt oft zwischen 10-30% gegenüber Netzstrom.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mieterstrommodelle sowohl Vor- als auch Nachteile haben.

Vorteile:

  • Mieter profitieren von einem deutlich günstigeren Strompreis im Vergleich zur Grundversorgung.

  • Vermieter können die Attraktivität ihrer Immobilie durch umweltfreundlichen Solarstrom steigern.

  • Durch lokalen Verbrauch wird das Stromnetz entlastet.

Nachteile:

  • Für Vermieter lohnt sich Mieterstrom erst ab einer bestimmten Anzahl von Mietparteien.

  • Vermieter müssen zusätzliche Pflichten als Stromlieferant übernehmen.

  • Mieter haben keinen Anbieterwechsel wie bei einem externen Stromlieferanten.

Für Mieter ist Mieterstrom in den meisten Fällen empfehlenswert, da die Ersparnis beim Strompreis überwiegt. Vermieter sollten sorgfältig kalkulieren, ob sich Mieterstrom für ihr Objekt lohnt. Durch die sinkenden Preise für Solaranlagen und steigende Strompreise kann sich Mieterstrom aber auch schon bei weniger Parteien rechnen. Mit einem guten Konzept und transparenter Kommunikation können Vermieter und Mieter gemeinsam von diesem Modell profitieren.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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