KfW 270 – Der Förderkredit für Photovoltaikanlagen

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By James

Das KfW-Förderprogramm 270 unterstützt die Finanzierung von Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Kredite mit vorteilhaften Rückzahlungskonditionen. Mit dem Programm 270 – Erneuerbare Energien – Standard können Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und Vereine die Installation einer neuen Photovoltaikanlage oder den Kauf einer gebrauchten Anlage mitfinanzieren. Auch Stromspeicher können mit diesem Förderkredit unter bestimmten Voraussetzungen mitfinanziert werden.

Das zinsgünstige KfW-Programm 270 ermöglicht den finanziellen Zugang zu Photovoltaikanlagen und einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz durch die Nutzung erneuerbarer Energien.

Überblick über das Programm

Das Förderprogramm 270 der KfW Bank unterstützt die Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Es handelt sich um zinsgünstige Kredite mit vorteilhaften Rückzahlungskonditionen.

  • Allgemein fördert die KfW mit dem Programm 270 den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Auch Batteriespeicher können mitfinanziert werden.
  • Seit 2020 sind auch gebrauchte Anlagen förderfähig.
  • Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Freiberuflern und Vereinen in Anspruch genommen werden.
  • Gefördert werden sowohl Aufdach- als auch Freiflächenanlagen.
  • Eine Förderung ist auch für Mieterstrommodelle möglich.
  • Die Mindestleistung der Anlage beträgt 1 kWp.

Das Programm 270 aus der Produktfamilie Erneuerbare Energien – Standard bietet damit attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für alle, die in eine eigene Solaranlage investieren möchten.

Berechtigte Maßnahmen

Mit dem Förderprogramm 270 können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Sowohl Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern als auch Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden sind förderfähig.

  • Stromspeicher zur Speicherung des selbsterzeugten Solarstroms. Hierzu zählen Batteriespeicher ebenso wie Wasserstoffspeicher.

  • Seit 2020 können auch gebraucht erworbene Photovoltaikanlagen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht älter als zehn Jahre ist. Zudem darf der Ersterwerb der Anlage nicht bereits gefördert worden sein.

Mit diesen Maßnahmen soll der Ausbau der Solarenergie in Deutschland unterstützt und beschleunigt werden. Durch die Förderung von Speichern soll zudem der Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht werden.

Fördervoraussetzungen

Die KfW Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Freiberuflern sowie gemeinnützigen Organisationen und Kommunen in Anspruch genommen werden.

Um die Förderung zu erhalten, muss die finanzierte Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Photovoltaikanlage muss in Deutschland errichtet werden.
  • Sie muss der Eigenstromversorgung dienen, also den selbsterzeugten Solarstrom vorrangig selbst nutzen.
  • Ein Batteriespeicher zur Optimierung des Eigenverbrauchs kann mit gefördert werden.
  • Sowohl Kauf als auch Miete der Anlage sind möglich.
  • Neuanlagen und auch gebrauchte Anlagen sind förderfähig.
  • Die Anlage darf noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Für Antragsteller mit Gewinnerzielungsabsicht gelten Beschränkungen.
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Die detaillierten Fördervoraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der KfW. Generell gilt: Lassen Sie sich vor der Beantragung durch Ihre Bank oder einen Fachbetrieb beraten, um Fehler zu vermeiden.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung durch das KfW-Programm 270 hängt von der Art der geförderten Maßnahme ab.

  • Bei der Installation einer Photovoltaikanlage beträgt die Förderung maximal 100 % der Investitionskosten. Dazu zählen die Kosten für Module, Wechselrichter, Montagesystem, Installation, Planung und gegebenenfalls Stromspeicher.

  • Wird eine Bestandsanlage erweitert, können maximal 100 % der Kosten für die Erweiterung gefördert werden.

  • Bei der Nachrüstung eines Stromspeichers an eine bestehende PV-Anlage beträgt die Förderung maximal 50 % dieser Kosten.

  • Insgesamt ist die Förderung auf maximal 100.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Dieser Maximalbetrag kann auch für mehrere Einzelmaßnahmen gemeinsam ausgeschöpft werden.

  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro.

Die effektive Förderung besteht bei diesem Programm in einem zinsgünstigen Kredit mit langer Laufzeit. Die Höhe der Förderung ist also abhängig von den tatsächlichen Investitionskosten.

Förderzeitraum

Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditbewilligung durchgeführt und abgeschlossen werden.

Die Förderung kann jedoch bereits vor Baubeginn beantragt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Sobald die KfW über die Hausbank die Kreditzusage erteilt hat, müssen alle Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, muss aber rechtzeitig vor Ablauf beim Kreditinstitut beantragt werden.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt ebenfalls über die Hausbank nach Umsetzung der Maßnahme. Hierfür hat der Kreditnehmer in der Regel 3 Monate Zeit nach Abschluss der Maßnahme. Auszahlungen erfolgen entweder in einer Summe oder als Teilbeträge gemäß dem Baufortschritt.

Kreditlaufzeiten

Die Kreditlaufzeit für das KfW-Programm 270 beträgt mindestens 2 Jahre und maximal 20 Jahre. Dabei sind folgende Laufzeiten möglich:

  • 2 bis 5 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 11 bis 15 Jahre
  • 16 bis 20 Jahre

Innerhalb dieser Laufzeiten kann zudem eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 3 Jahren vereinbart werden. In dieser Zeit müssen keine Tilgungsraten gezahlt werden. Die Zinsen fallen aber weiterhin an und müssen bedient werden.

Eine tilgungsfreie Zeit bietet den Vorteil, dass in den ersten Jahren nach der Anschaffung des Photovoltaik-Systems keine hohen Kosten für die Tilgung anfallen. Stattdessen kann das eingesparte Geld aus der Solareinspeisung genutzt werden, um die tilgungsfreie Zeit zu finanzieren.

Die konkrete Festlegung der Kreditlaufzeit erfolgt im Beratungsgespräch mit der Bank oder Sparkasse. Dabei sollten die persönlichen Bedürfnisse und die Amortisationsdauer der Anlage berücksichtigt werden, um eine optimale Laufzeit zu finden.

Zinssätze

Die Zinssätze für die KfW-Förderkredite werden monatlich neu festgelegt. Sie orientieren sich an den Kapitalmarktzinsen.

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Für KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien gelten aktuell (Stand Januar 2024) folgende Zinssätze:

  • Nominalzinssatz: ab 0,01 %
  • Effektivzinssatz: ab 0,21 %

Der jeweilige Zinssatz ist abhängig von der Bonität, dem Ort der Immobilie sowie der Höhe des Kredits. Er wird individuell von der finanzierenden Bank festgelegt.

Die niedrigen Zinssätze in Kombination mit den langen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren machen die Förderkredite für Photovoltaik-Anlagen besonders attraktiv.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Programm 270 der KfW kann in der Regel mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Zuschüsse beinhalten.

Die Kombination ist möglich bei:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Förderung über das Marktanreizprogramm (MAP)
  • Landesförderprogrammen
  • Kommunale Förderprogramme

Eine Kumulierung mit Zuschüssen ist jedoch nicht möglich. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass die Gesamtförderung maximal die förderfähigen Kosten abdeckt.

Die KfW empfiehlt, sich vor einer Kombination von Förderprogrammen mit der KfW in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Grenzen auszuloten. Mit einer professionellen Beratung lassen sich Förderlücken vermeiden und optimale Konditionen für die Finanzierung erreichen.

Beantragung

Der KfW-Kredit 270 kann nur über die Hausbank beantragt werden.

Dafür müssen Sie zunächst ein Angebot für Ihre geplante Photovoltaikanlage einholen und mit diesem Angebot sowie Ihren Einkommensnachweisen bei Ihrer Bank vorstellig werden.

Die Bank prüft anhand dieser Unterlagen Ihre Bonität und entscheidet über die Kreditvergabe. Bei positiver Entscheidung reicht die Bank den Kreditantrag bei der KfW ein.

Sie sollten also folgende Schritte einleiten:

  • Einholen eines Angebots für Ihre geplante PV-Anlage
  • Termin bei Ihrer Hausbank vereinbaren
  • Unterlagen zur Bonitätsprüfung bereithalten (Einkommensnachweise etc.)
  • Beratungsgespräch mit Bankmitarbeiter führen
  • Bei positiver Entscheidung: Ausfüllen und Einreichen der Antragsunterlagen durch die Bank

Der gesamte Prozess der Antragstellung läuft über Ihre Hausbank. Die KfW selbst nimmt keine Anträge entgegen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Bank über die genauen Anforderungen und einzureichenden Unterlagen.

Bewilligung

Nach der Antragstellung bei Ihrer Bank oder Kreditinstitut wird dieses den Kreditantrag prüfen.

Die Bewilligung eines KfW-Kredites erfolgt nach positiver Bonitätsprüfung durch Ihre Bank. Die Bewilligung ist gültig für 12 Monate. In dieser Zeit müssen Sie die Finanzierung des Vorhabens abschließen.

Der Ablauf nach Antragstellung ist wie folgt:

  1. Ihre Bank prüft Ihre Bonität anhand der eingereichten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Schulden etc.

  2. Bei positiver Bonitätsprüfung bewilligt die Bank den KfW-Kredit.

  3. Die Bewilligung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die Auszahlung des Kredites beantragen.

  4. Nach Umsetzung Ihres Vorhabens reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der Bank ein.

  5. Die Bank prüft den Verwendungsnachweis.

  6. Anschließend wird der Kredit ausgezahlt.

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Wichtig ist, dass Sie die Finanzierung und Umsetzung Ihres Vorhabens innerhalb der 12-monatigen Bewilligungsfrist abschließen. Andernfalls muss der Kreditantrag erneut gestellt werden.

Sollten zwischen Bewilligung und Auszahlung mehr als 6 Monate liegen, kann eine erneute Bonitätsprüfung erforderlich sein.

Auszahlung

Die Auszahlung des Förderkredits erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage durch die KfW.

Die Auszahlung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Auszahlung in einer Summe:

    • Der gesamte Kreditbetrag wird nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe ausgezahlt.
    • Voraussetzung ist, dass die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage abgeschlossen wird.
  • Auszahlung in Raten:

    • Der Kreditbetrag kann auch in mehreren Raten ausgezahlt werden.
    • Dies ist sinnvoll bei längeren Bauzeiten oder wenn Teilzahlungen an Fachunternehmen geleistet werden müssen.
    • Die erste Teilzahlung muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage erfolgen.

Unabhängig von der Auszahlungsart muss die Maßnahme innerhalb des Förderzeitraums von 12 Monaten nach Kreditzusage abgeschlossen sein. Sonst verfällt der Anspruch auf die noch nicht ausgezahlten Mittel.

Die Auszahlung erfolgt immer auf ein separates Förderkonto bei der Hausbank. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Tilgung

Die Rückzahlung eines KfW-Kredits erfolgt in gleichbleibenden monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten über die vereinbarte Laufzeit.

Folgende Rückzahlungsmodalitäten sind möglich:

  • Annuitätentilgung: Die Tilgungs- und Zinsraten bleiben während der gesamten Laufzeit gleich hoch.

  • Ratentilgung: Die Tilgungsraten sind über die Laufzeit gleich hoch, die Zinsraten sinken.

  • Endfällige Tilgung: Während der Grundlaufzeit werden nur Zinsen gezahlt, die Tilgung erfolgt dann am Ende als eine Summe.

Bei KfW-Förderkrediten bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren ist grundsätzlich Annuitätentilgung vorgesehen. Ab einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren kann auch Ratentilgung oder Kombinationen aus Annuitäten- und Ratentilgung vereinbart werden.

Eine endfällige Tilgung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Tilgungsmodalitäten werden mit der Bank bzw. Kreditinstitut bei der Kreditvergabe festgelegt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Zinssätze und Effektivzinsen gibt es?

Ab 0,01 %, effektiver Jahreszinssatz ab 0,21 % (Stand 01.01.2024)

Welche Bonität wird benötigt?

Die Bonität wird von Ihrer Bank individuell je nach Standort und Kreditwürdigkeit festgelegt.

Kann der Kredit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, sofern diese keine Zuschüsse enthalten.

Wie lange ist der Förderzeitraum?

12 Monate nach Bewilligung

Welche Mindest- und Höchstlaufzeiten gibt es?

2-20 Jahre mit bis zu 3 anfänglichen tilgungsfreien Jahren

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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