Einleitung
Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Mieter und Hausbesitzer installieren die kleinen Solaranlagen, um eigenen Strom zu produzieren und so die Stromkosten zu senken. Die Anschaffung lohnt sich dabei fast immer, vor allem wenn eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke in den verschiedenen Bundesländern und Städten Deutschlands im Jahr 2024.
Aktuelle Fördersituation
Derzeit gibt es keine bundesweite Förderung speziell für Balkonkraftwerke. Allerdings ist seit dem 1. Januar 2023 die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und somit auch Balkonkraftwerken von der Mehrwertsteuer befreit. Dadurch sinken die Kosten für den Kauf und die Installation eines Balkonkraftwerks bereits um 16%.
Diese Mehrwertsteuerbefreiung gilt zunächst befristet bis Ende 2025 und soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Insbesondere für Mieter und Wohnungsbesitzer, die kein ganzes Dach für eine PV-Anlage zur Verfügung haben, sind Balkonkraftwerke eine kostengünstige Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu produzieren.
Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer werden Balkonkraftwerke 2023 deutlich attraktiver. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Region auch spezifische Förderprogramme, die zusätzliche Anreize für den Kauf eines Balkonkraftwerks bieten.
Regionale Förderprogramme
In den einzelnen Bundesländern und vielen Kommunen gibt es regionale Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Die Förderbeträge und -bedingungen unterscheiden sich je nach Standort. Üblicherweise liegen die Fördersummen zwischen 50 und 500 Euro, abhängig von der Leistung der Anlage. Manche Programme erstatten einen festen Betrag, andere einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten. Teilweise werden auch nur Anlagen bis zu einer bestimmten Maximalleistung gefördert. Die Anträge werden in der Regel vor der Installation gestellt. Wichtig ist, sich frühzeitig über die aktuellen regionalen Fördermöglichkeiten zu informieren.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg fördert das Land selbst die Installation von Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt Peak, die nach dem 01.02.2022 in Betrieb genommen wurden.
Die Förderung beträgt 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch 500 Euro bei einer Anlagenleistung bis 600 Wp. Der Förderantrag kann online auf der Webseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg gestellt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage nicht bereits durch andere Förderprogramme bezuschusst wurde. Außerdem darf vor Antragstellung noch keine Anzahlung oder Kaufvertrag abgeschlossen worden sein.
Bayern
In Bayern gibt es für Balkonkraftwerke eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Anlage. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt Peak Leistung. Die Förderung wird als fester Betrag gezahlt und beträgt für Anlagen:
- bis 300 Wp: 200 Euro
- 301 bis 600 Wp: 500 Euro
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage nach dem 01.02.2022 in Betrieb genommen wurde und einen praktikablen Eigenverbrauchsanteil aufweist. Außerdem muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
Die Förderung kann beim Landesamt für Umwelt beantragt werden. Dafür benötigt man eine Rechnung über die Anschaffung sowie den Registrierungsnachweis. Die Fördermittel sind begrenzt, daher empfiehlt sich eine schnelle Antragstellung.
Berlin
In Berlin gibt es aktuell keine direkte Förderung für Balkonkraftwerke. Allerdings profitieren Berliner von der bundesweiten Mehrwertsteuersenkung für Photovoltaikanlagen, die auch für Balkonkraftwerke gilt. Statt 19% fallen somit nur 7% Mehrwertsteuer an.
Zudem bieten einige Berliner Stromanbieter Zuschüsse für Balkonkraftwerke an. Der Anbieter Lichtblick beispielsweise beteiligt sich mit bis zu 100 Euro an den Kosten. Voraussetzung ist ein Lichtblick-Ökostromtarif. Auch andere Anbieter haben ähnliche Förderaktionen.
Darüber hinaus lohnt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksamt. Einige Berliner Bezirke haben in der Vergangenheit eigene Förderprogramme für Balkonkraftwerke aufgelegt oder die Anschaffung anderweitig bezuschusst. Die Förderung lag zwischen 100 und 250 Euro je nach Bezirk.
Berliner sollten sich also beim Kauf eines Balkonkraftwerks über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Mit etwas Glück gibt es vor Ort Unterstützung für die Anschaffung.
Brandenburg
In Brandenburg fördert das Wirtschaftsministerium den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken mit bis zu 500 € pro Anlage. Gefördert werden Anlagen mit einer Nennleistung von 100 bis 600 Wp. Die Förderung kann beim Landesamt für Umwelt beantragt werden und beträgt:
- 100 Wp Anlage: 100 €
- 300 Wp Anlage: 250 €
- 600 Wp Anlage: 500 €
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder am Haus in Brandenburg installiert wird und der erzeugte Strom selbst verbraucht wird. Die Förderung ist auf einen Antrag pro Haushalt begrenzt.
Bremen
In Bremen gibt es derzeit zwei Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Vom Bremer Energieinstitut wird eine Förderung von 200 Euro pro Anlage gewährt. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt, die nach dem 01.02.2021 in Betrieb genommen wurden. Die Fördersumme ist allerdings auf 25.000 Euro gedeckelt, sodass laufend überprüft werden muss, ob noch Mittel verfügbar sind.
Die swb AG bietet als Bremer Energieversorger ebenfalls eine Förderung an. Hier werden 100 Euro pro Anlage bis 1.200 Watt ausgezahlt. Allerdings nur für swb-Kunden und mit einer jährlichen Deckelung von 100.000 Euro für die gesamte Fördersumme.
In beiden Fällen muss die Anlage vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine Kombination der beiden Förderprogramme ist nicht möglich.
Hamburg
In Hamburg gibt es aktuell keine direkte Förderung für Balkonkraftwerke. Allerdings profitieren Hamburger bereits von der Befreiung der Kleinanlagen bis 30 kWp von der EEG-Umlage. Zudem entfällt seit 01.01.2023 die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und somit auch auf Balkonkraftwerke.
Über die KfW-Bank gibt es zinsgünstige Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen, die auch für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks genutzt werden können. Die Investitionskosten können dann über einen Zeitraum von 10 Jahren abbezahlt werden.
Die Behörden in Hamburg erlauben die Installation von Balkonkraftwerken bis 600 Watt ohne Genehmigung. Allerdings muss eine Anzeige bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erfolgen.
Insgesamt lohnt sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks in Hamburg aufgrund der EEG-Umlagebefreiung und der Mehrwertsteuersenkung. Mit den günstigen KfW-Krediten lässt sich die Investition einfach finanzieren.
Förderung für Balkonkraftwerke in Hessen
Hessen bietet im Rahmen des landesweiten Wärme- und Energie-Förderprogramms Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt Nennleistung. Die Förderung beträgt 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten, maximal jedoch 100 Euro pro Anlage. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage fest installiert und dauerhaft mit dem häuslichen Stromnetz verbunden wird. Außerdem muss der erzeugte Strom vollständig für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Die Förderanträge können online über das Förderportal des Landes Hessen gestellt werden. Dazu benötigt man eine Rechnung über die Anschaffung sowie den Nachweis der Installation durch eine qualifizierte Fachkraft. Nach Abschluss der Maßnahme muss außerdem ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Neben dem Landesprogramm bieten auch viele hessische Kommunen und Stadtwerke eigene Förderungen für Balkonkraftwerke an. Hier lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Internetseiten, da die Konditionen örtlich stark variieren können.
Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern fördert die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA MV) Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro pro Anlage. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt Peak, die nach dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden.
Die Förderung beträgt:
- 100 Euro Grundförderung
- bis zu 400 Euro zusätzliche Förderung, abhängig von der installierten Leistung
Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass der erzeugte Strom vollständig für den Eigenverbrauch genutzt wird. Die Förderung kann vor Inbetriebnahme online beantragt werden.
Niedersachsen
In Niedersachsen fördert das Land Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro pro Anlage. Gefördert werden Anlagen mit einer Leistung von 100 bis 600 Wattpeak. Die Module und Wechselrichter müssen neu sein und gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen.
Die Förderung beträgt:
- 100 Watt: 100 Euro
- 300 Watt: 250 Euro
- 600 Watt: 500 Euro
Die Förderung kann online über das Förderportal des Landes Niedersachsen beantragt werden. Dafür benötigt man eine Rechnung über den Kauf und die Installation der Solaranlage. Nach Erhalt der Förderzusage hat man 6 Monate Zeit, um die Anlage in Betrieb zu nehmen.
Wichtig ist, dass die Solaranlage nur auf Balkonen, Terrassen oder Gartenhäusern installiert wird und nicht auf dem Dach. Die Wohnung oder das Haus muss in Niedersachsen liegen. Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters.
Förderung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es attraktive Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Für kleine Anlagen bis 600 Watt Peak, wie sie für Balkonkraftwerke üblich sind, beträgt der Tilgungszuschuss 30 Prozent der Investitionssumme.
Zusätzlich zur KfW-Förderung gibt es in vielen Städten und Gemeinden in NRW eigene Förderprogramme. Hierbei handelt es sich meist um einmalige Zuschüsse oder eine Übernahme der EEG-Umlage. Die Förderhöhe variiert zwischen 100 und 500 Euro und ist oft abhängig von der installierten Leistung. Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber.
In Köln beispielsweise erhalten Besitzer von Balkonkraftwerken bis 600 Watt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. In Dortmund gibt es 200 Euro pro Anlage. Besitzer von Mehrfamilienhäusern können in Duisburg sogar bis zu 500 Euro Förderung pro Wohneinheit erhalten.
Interessierte sollten sich direkt bei ihrer Kommune über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Die Programme ändern sich häufig und sind nicht in allen Städten verfügbar. Mit den attraktiven Kombi-Förderungen von KfW und Kommunen lassen sich jedoch ein Großteil der Kosten für ein Balkonkraftwerk in NRW ausgleichen.
Wichtige Fragen rund um Balkonkraftwerke
Beim Thema Balkonkraftwerke tauchen immer wieder bestimmte Fragen auf. Hier eine Übersicht mit Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?
Laut den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt ohne Genehmigung installiert werden. Solche Mini-Solaranlagen gelten als steckerfertige Geräte und nicht als Solaranlagen im eigentlichen Sinn.
Lohnt sich ein 600 Watt Balkonkraftwerk?
Ja, auch kleinere Balkonkraftwerke mit 600 Watt Leistung lohnen sich in den meisten Fällen. Sie können immerhin bis zu 600 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Damit lässt sich der eigene Stromverbrauch spürbar senken.
Sind 2 Balkonkraftwerke erlaubt?
Ja, es ist erlaubt mehrere Balkonkraftwerke bis max. 600 Watt pro Anlage ohne Genehmigung zu installieren. Allerdings muss die Gesamtleistung aller Anlagen 600 Watt nicht überschreiten.
Wie viel Strom produziert eine 600 Watt Solaranlage?
Eine 600 Watt Solaranlage kann in Deutschland je nach Standort und Ausrichtung 500-600 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Der Ertrag hängt von den örtlichen Sonneneinstrahlungswerten ab.
Fazit
Im Jahr 2024 lohnen sich Balkonkraftwerke in den meisten Fällen sehr. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer und die vielen regionalen Förderprogramme rentieren sich die Anschaffung und der Betrieb eines Balkonkraftwerks fast immer. Mit den richtigen Rahmenbedingungen können auch Mieter und Wohnungsbesitzer ihren eigenen Solarstrom produzieren und so die Stromkosten senken.
Die Förderlandschaft ist allerdings regional sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer und Kommunen bieten attraktive Förderbeträge zwischen 50 und 500 Euro, abhängig von Standort und Leistung der Anlage. Andere Regionen haben (noch) keine speziellen Förderprogramme für Balkonkraftwerke aufgelegt.
Trotzdem sollte jeder Interessent die Möglichkeiten für den eigenen Standort prüfen. Denn dank sinkender Preise, technischer Fortschritte und vereinfachter Rahmenbedingungen rechnen sich auch ohne Förderung viele Balkonkraftwerke innerhalb weniger Jahre.