Förderung für Photovoltaik-Anlagen 2024: Alle Infos

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By James

Mit den steigenden Energiekosten gewinnt die Nutzung alternativer Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch, zunehmend an Bedeutung. Trotz der zunächst hohen Investitionskosten in die Solaranlage und nötige Komponenten wie Wechselrichter und Montagesystem, können bereits nach wenigen Jahren deutliche finanzielle Entlastungen durch die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik erzielt werden.

EFAHRER.com informiert in diesem Artikel umfassend über die verschiedenen Förderoptionen für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2024. Wir liefern einen Überblick über Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, gehen detailliert auf die EEG-Förderung und das Solarpaket I ein und zeigen Finanzierungsmöglichkeiten über zinsgünstige KfW-Kredite auf.

Allgemeine Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen und Zubehör

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich nicht nur aufgrund der Einspeisevergütung, sondern auch wegen zusätzlicher Fördermöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen. Sowohl der Bund, die Bundesländer als auch viele Kommunen und Städte haben eigene Förderprogramme für den Ausbau von Photovoltaik aufgelegt.

Auf Bundesebene wird vor allem die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen, aber auch von passenden Komponenten wie Stromspeichern oder Ladestationen für Elektroautos bezuschusst. Die Fördersummen unterscheiden sich je nach Programm und Fördergeber. Auch fast alle Bundesländer haben eigene Solarförderungen im Programm, die sich an Privatpersonen, Unternehmen aber auch Vereine und öffentliche Einrichtungen richten.

Ebenso gibt es auf kommunaler Ebene vielerorts Fördergelder für Photovoltaik-Projekte. Städte, Gemeinden und Landkreise legen Fördertöpfe auf, um den Ausbau von Solarstrom vor Ort zu beschleunigen. Die Förderbeträge variieren von Ort zu Ort und sind oft gedeckelt. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Förderantrag zu stellen, idealerweise schon bevor die Photovoltaik-Anlage in Auftrag gegeben wird.

EEG-Förderung

Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2002 gibt es in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Betreiber von PV-Anlagen erhalten demnach für einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Mit dieser garantierten Einspeisevergütung wird die Investition in eine Photovoltaik-Anlage für Hausbesitzer und Unternehmen kalkulierbarer und rentabler.

Die Höhe der EEG-Vergütung ist dabei abhängig von der Leistung und Inbetriebnahme der Anlage. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung aktuell 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen fällt die Vergütung geringer aus.

Durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, auch Solarpaket I genannt, reduziert sich die Einspeisevergütung für neue Anlagen ab Februar 2024 nun halbjährlich um jeweils ein Prozent.

Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz. Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren dadurch von einer festen Einspeisevergütung für den Solarstrom. Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung jedoch eine stufenweise Absenkung der Solarvergütung beschlossen.

Ab dem 01. Februar 2024 reduziert sich die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen halbjährlich um einen Prozentpunkt. Der garantierte Vergütungssatz für Solarstrom liegt dann zunächst bei 8,10 Cent pro Kilowattstunde. Bislang lag die Vergütung für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt bei 8,61 Cent pro Kilowattstunde. Trotz der Absenkung bleibt die Investition in eine Solaranlage aufgrund der hohen Strompreise attraktiv.

Aktueller Vergütungssatz für Photovoltaik ab Februar 2024

Durch das im Juni 2022 verabschiedete Solarpaket I kommt es ab dem 1. Februar 2024 zu einer Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen. Der bisherige Vergütungssatz von 9,16 Cent pro Kilowattstunde reduziert sich demnach halbjährlich um einen Prozentpunkt.

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Ab dem 1. Februar 2024 beträgt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen damit 8,10 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Satz gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage.

Trotz der Absenkung bleibt die Investition in eine eigene Solaranlage damit sehr attraktiv. Bei optimaler Ausrichtung und Neigung kann eine Anlage in Deutschland immer noch rund 1000 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt Peak Leistung erzeugen. Selbst bei dem neuen niedrigeren Vergütungssatz von 8,10 Cent pro kWh bleibt so eine sehr solide Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.

Regionale Förderprogramme

Immer mehr Städte, Gemeinden und Kommunen legen eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf. Oftmals werden auch Zusatztechnologien wie Batteriespeicher oder Ladestationen für Elektroautos (Wallbox) mit bezuschusst.

Die regionalen Förderprogramme sind in der Regel gedeckelt, das heißt, sie laufen nur so lange, bis das dafür zur Verfügung stehende Förderbudget aufgebraucht ist. Daher gilt als Faustregel: Förderanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, um noch vom Topf zu profitieren.

In vielen Kommunen gibt es eigene Solarpotenzial-Kataster, die einem verraten, ob das eigene Dach für eine PV-Anlage überhaupt geeignet ist. Zudem bieten Städte und Gemeinden teilweise kostenlose Erstberatungen an, um für die Fördermöglichkeiten vor Ort zu sensibilisieren. Es lohnt sich, bei der eigenen Kommune nachzufragen.

Die Förderbeträge unterscheiden sich von Kommune zu Kommune teils deutlich. Während in der einen Region 500 Euro pro Kilowatt-Peak Förderung gewährt werden, sind es in der Nachbarkommune vielleicht nur 100 Euro. Daher sollte man die regionalen Möglichkeiten genau prüfen.

Gedeckelte Förderbudgets

Viele Kommunen und Gemeinden legen eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf. Allerdings sind diese Programme in der Regel gedeckelt, d.h. sie laufen nur so lange, bis das dafür vorgesehene Förderbudget aufgebraucht ist.

Sobald die zur Verfügung stehenden Fördermittel einer Kommune erschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr bewilligt. Daher gilt als Faustregel: Je früher ein Förderantrag gestellt wird, desto höher sind die Chancen, tatsächlich noch Mittel aus dem Topf abzubekommen.

Wer also den Kauf und die Installation einer PV-Anlage für 2024 plant, sollte sich umgehend über die Fördermöglichkeiten in seiner Region informieren. Denn häufig sind die Töpfe schnell leer und die Förderung ausgelaufen. Solange noch Kapital vorhanden ist, werden Förderanträge in der Regel bewilligt. Danach gibt es jedoch keine weitere Unterstützung mehr.

Antragstellung

Möglichst frühzeitig sollte man sich um Förderanträge kümmern. Oft sind die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt oder die Antragsbearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wartet man zu lange mit der Antragstellung, riskiert man im schlimmsten Fall, dass die Fördergelder bereits aufgebraucht sind.

Informieren Sie sich daher möglichst schon vor der Beauftragung eines Fachbetriebs über Fördermöglichkeiten in Ihrer Region. Viele Anbieter beraten auch gerne zu Förderungen und unterstützen beim Ausfüllen der Anträge. Mit etwas Glück erhalten Sie dann die Bewilligung noch vor der Installation der PV-Anlage.

Sobald die nötigen Unterlagen vollständig eingereicht sind, muss man oft mehrere Wochen auf die Bearbeitung warten. Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher steht dem Start des PV-Projekts nichts mehr im Wege. Bedenken Sie auch mögliche Lieferengpässe bei Komponenten. Wer hier früh plan

KfW-Förderkredit für PV-Vorhaben

Die KfW-Bank bietet über ihren Förderschwerpunkt “Erneuerbare Energien” einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen an. Mit diesem lassen sich neben der PV-Anlage selbst auch ein passender Stromspeicher oder weitere Komponenten günstig finanzieren.

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Der KfW-Kredit hat den Vorteil, dass er mit einem vergünstigten Zinssatz ausgestattet ist. Je nach Bonität können Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionssumme aufgenommen werden. Somit müssen Eigenmittel nicht zwingend eingesetzt werden.

Um den zinsgünstigen Kredit zu erhalten, muss die geplante Photovoltaik-Anlage bestimmte Anforderungen erfüllen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung neuer Komponenten und die Einhaltung technischer Mindeststandards.

Der große Vorteil des KfW-Kredits besteht in der günstigen Verzinsung, die deutlich unter dem Marktzins liegt. Aktuell beträgt der Effektivzins bei einem Volumen bis 100.000 Euro beispielsweise 1,01 Prozent. Dadurch lassen sich die Kosten für die PV-Anlage von Beginn an reduzieren.

Kredit für Speicher

Auch Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung des Solarstroms können über den KfW-Förderkredit finanziert werden. Dies ist sinnvoll, da man so den selbst erzeugten Solarstrom auch dann nutzen kann, wenn die Sonne nicht scheint.

Mit einem Stromspeicher lässt sich der Autarkiegrad der eigenen Solaranlage deutlich erhöhen. An sonnenreichen Tagen wird überschüssiger Solarstrom in der Batterie zwischengespeichert und steht dann in der Nacht oder bei bewölktem Himmel zur Verfügung.

Über den KfW-Förderkredit können bis zu 100 Prozent der Kosten für die Anschaffung und Installation einer Solarbatterie finanziert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Batterie nicht gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage angeschafft wird, sondern nachträglich ergänzt wird.

Wichtig ist, dass die Solarbatterie die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt. Die KfW hat eine Liste mit förderfähigen Batteriespeichern veröffentlicht. Ob eine Finanzierung der Batterie über den Kredit möglich ist, sollte man am besten vorab mit dem Fachbetrieb und der KfW abklären.

Fördervoraussetzungen

Um die KfW-Förderung für eine Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Allen voran muss die Anlage den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen. Das bedeutet, sie muss nach den technischen Mindestanforderungen des EEG errichtet worden sein.

Die wichtigsten Kriterien hierbei sind:

  • Nur Neuware darf verbaut werden, gebrauchte Komponenten sind nicht zulässig
  • Die Solarmodule müssen eine Nennleistung von mindestens 100 Watt peak aufweisen
  • Wechselrichter für Anlagen unter 100 kWp müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 96 Prozent erreichen
  • Für Anlagen über 100 kWp gilt eine Mindestwirkungsgrad von 97 Prozent beim Wechselrichter

Des Weiteren muss die Photovoltaikanlage von einem Fachbetrieb installiert worden sein. Eine Inbetriebnahme durch Laien ist im Hinblick auf die KfW-Förderung nicht möglich. Auch der Nachweis einer fachgerechten Installation durch Rechnung und Abnahmeprotokoll ist erforderlich.

Nur wenn all diese EEG-Vorgaben eingehalten werden, besteht ein Anspruch auf die zinsgünstige KfW-Finanzierung. Interessenten sollten daher bereits bei der Planung und Umsetzung ihrer PV-Anlage auf die Konformität zu den Förderbestimmungen achten.

Kreditvolumen

Die Höhe des zinsgünstigen KfW-Kredits für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten betragen. Das bedeutet, dass nicht nur die Solarmodule und Wechselrichter, sondern auch weitere Komponenten wie Unterkonstruktion, Montage, Anschluss ans Hausnetz, Stromspeicher etc. zu 100% über den Kredit finanziert werden können.

Der Kreditnehmer muss also keine Eigenmittel einbringen, um die Photovoltaik-Anlage zu realisieren. Lediglich die üblichen Nebenkosten für die Kreditvergabe fallen an. Dies erleichtert den Zugang zu einer eigenen Solaranlage enorm.

Mit dieser umfassenden Fördermöglichkeit werden Hemmnisse bei der Anschaffung abgebaut. Gerade die hohen Anfangsinvestitionen schrecken viele Interessenten ab. Durch die vollständige Abdeckung der Kosten durch den KfW-Kredit wird die Finanzierung jedoch wesentlich erleichtert.

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Fazit: Wer lange wartet, riskiert lange Lieferzeiten

Auch wenn sich die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab Februar 2024 um einen Prozentpunkt reduziert, so lohnt sich die Investition in Photovoltaik nach wie vor. Mit bis zu 13 Cent pro Kilowattstunde an Vergütung können sich selbst ungünstig ausgerichtete Dachflächen für eine PV-Anlage rechnen.

Wer aktuell über die Anschaffung einer eigenen Solaranlage nachdenkt, sollte nicht allzu lange mit der Umsetzung warten. Die Förderlandschaft kann sich schnell ändern und Kontingente sind oft begrenzt. Je früher man Fördermittel beantragt und die Installation in Angriff nimmt, desto besser. Zudem sind lange Lieferzeiten bei PV-Komponenten nach wie vor die Regel.

Unbedingt empfehlenswert ist eine persönliche Beratung durch einen Fachbetrieb. Die Experten kennen sich mit den aktuellen Fördermöglichkeiten bestens aus und können individuell aufzeigen, wie sich eine Solaranlage am besten realisieren und finanzieren lässt. Mit kompetenter Hilfe lassen sich böse Überraschungen vermeiden und optimale Konditionen für das eigene PV-Projekt sichern. Wer die Chancen der Solarenergie für sich nutzen möchte, sollte auf eine fundierte Beratung nicht verzichten.

Lohnende Investition trotz ungünstiger Dachflächen

Auch wenn die Einspeisevergütung durch das Solarpaket I reduziert wird, lohnt sich der Ausbau einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach weiterhin. Selbst bei nur teiloptimalen Ausrichtungen der Dachfläche können durch die EEG-Förderung attraktive Renditen erzielt werden.

Mit der ab Februar 2024 geltenden Einspeisevergütung von 8,10 Cent pro Kilowattstunde können auch Anlagen an Ost- oder Westdächern rentabel betrieben werden. Die Amortisationszeiten liegen hier zwar höher als bei optimal nach Süden ausgerichteten Dächern. Doch bereits nach ca. 15 Jahren hat sich eine solche Anlage in der Regel amortisiert.

Wer über eine große Dachfläche verfügt, sollte daher den Ausbau einer PV-Anlage in Erwägung ziehen. Auch Teilflächen und kleinere Anlagen können sich lohnen. Bei der Planung sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden, der die Rahmenbedingungen vor Ort prüft und mögliche Förderungen einbezieht. Durch eine frühzeitige Beratung lassen sich oft kostengünstigere und effizientere Lösungen finden.

Mit den aktuellen Energiepreisen und Fördermöglichkeiten ist die Anschaffung einer PV-Anlage auch bei nicht optimalen Standortbedingungen eine lohnende Investition in die Zukunft.

Jetzt beraten lassen

Wer den Ausbau einer Photovoltaikanlage plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um optimale Fördermöglichkeiten zu erhalten. Viele Fachbetriebe bieten eine persönliche Förderberatung an. Diese sollte man keinesfalls verpassen.

In der Beratung wird die individuelle Situation begutachtet, um die besten Förderoptionen herauszufiltern. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene infrage kommt. Auch spezielle Programme von Energieversorgern können interessant sein.

Der Berater berechnet genau, mit welchen Fördersummen man rechnen kann. Er hilft beim Ausfüllen der Förderanträge, damit alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigung sicher erfolgt.

Wichtig ist, die Förderberatung möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen – am besten schon vor der Beauftragung eines Fachbetriebs. So lassen sich Fördergelder optimal in die Planung einbeziehen.

Mit professioneller Unterstützung werden die Weichen für eine optimale Förderung der eigenen Photovoltaikanlage gestellt. Die Beratungskosten amortisieren sich schnell durch die höheren Fördersummen. Deshalb sollte man dieses Angebot auf jeden Fall nutzen.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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