Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Droht mir eine Strafe?

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By James

Balkonkraftwerke haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich dazu, auf dem Balkon oder der Terrasse eine Photovoltaikanlage zu installieren. Dieser Trend ist einerseits auf die steigenden Strompreise zurückzuführen. Andererseits machen es auch Fortschritte bei der Solarenergie für immer mehr Menschen attraktiv, zum eigenen Stromproduzenten zu werden.

Balkonkraftwerk nicht angemeldet

Trotz ihrer Beliebtheit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht allen bekannt. Laut den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen auch kleine Photovoltaikanlagen grundsätzlich angemeldet werden. Andernfalls drohen theoretisch sogar hohe Bußgelder. Doch sind diese Befürchtungen gerechtfertigt? In diesem Artikel erfahren Sie, ob die Anmeldung eines Balkonkraftwerks wirklich notwendig ist und mit welchen Strafen man rechnen muss, wenn man diesen Schritt vergisst.

Warum müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Grundsätzlich müssen Balkonkraftwerke in Deutschland laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angemeldet werden. Das EEG regelt die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom ins öffentliche Stromnetz. Mit der Anmeldung wird der Netzbetreiber darüber informiert, dass an einer bestimmten Adresse ein Balkonkraftwerk installiert wurde.

Für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 600 Watt gilt dabei ein vereinfachtes Meldeverfahren. Die Mini-Solaranlagen müssen lediglich beim örtlichen Netzbetreiber registriert werden. Dafür reicht in der Regel ein kurzes formloses Schreiben mit Angabe der installierten Leistung. Größere Anlagen ab 600 Watt müssen hingegen eine komplette Anmeldung beim Netzbetreiber einreichen.

Auch Batteriespeicher brauchen eine Anmeldung

Viele installieren zusammen mit ihrem Balkonkraftwerk auch einen Batteriespeicher. Damit lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom zwischenspeichern und flexibler nutzen. Doch auch Batteriespeicher müssen separat beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Registrierung des Batteriespeichers:

  • Der Batteriespeicher wird einzeln beim Netzbetreiber angemeldet. Dafür braucht es die technischen Daten der Batterie.

  • Der Batteriespeicher wird zusammen mit dem Balkonkraftwerk als System angemeldet. Dann reicht eine gemeinsame Anmeldung über einen standardisierten Vordruck aus.

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Die gemeinsame Anmeldung ist in der Regel einfacher. Dazu werden alle Komponenten (Module, Wechselrichter, Batteriespeicher) in einem Dokument erfasst. So lassen sich Balkonkraftwerk und Batteriespeicher mit minimalem Aufwand registrieren.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Batteriespeicher den deutschen Normen entspricht und zum Netzbetreiber passt. Am besten erfolgt die Abstimmung schon vor der Installation.

Hohe Strafen drohen theoretisch

Laut EEG drohen theoretisch hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro, wenn ein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß angemeldet wird. Dies gilt sowohl für die fehlende Anmeldung beim Netzbetreiber als auch für die unterlassene Registrierung im Marktstammdatenregister.

Die Strafen sind im EEG unter §95 festgelegt. Danach kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldepflichten verletzt werden.

Allerdings sind solch hohe Geldbußen in der Praxis äußerst selten. Oftmals erfolgt zunächst eine Abmahnung oder es werden nur verhältnismäßig geringe Bußgelder festgesetzt. Dennoch ist es ratsam, die gesetzlichen Vorgaben zur Anmeldung von Balkonkraftwerken zu beachten, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Praktisch sind die Bußgelder aber viel niedriger

Rein theoretisch können bei Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks hohe Strafen bis zu 50.000 Euro drohen. In der Praxis fallen die Bußgelder jedoch sehr viel niedriger aus.

Selbst die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass in den meisten Fällen überhaupt keine Strafe verhängt wird. Wenn überhaupt kommt es lediglich zu einer Verwarnung. Die Behörden konzentrieren sich eher auf die großen Solaranlagen.

Bei den wenigen Bußgeldern, die tatsächlich verhängt werden, liegen diese zumeist nur im dreistelligen Bereich. Manchmal gibt es auch nur eine Verwarnung inklusive der Aufforderung zur nachträglichen Anmeldung. Die 50.000 Euro sind also reine Theorie und kommen in der Praxis nicht vor.

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Trotzdem ist die Anmeldung wichtig, denn sollte doch einmal kontrolliert werden, vermeidet man so jegliches Bußgeld sicher. Und die Meldung ist ja auch schnell erledigt, am besten mit einem Anmeldeservice.

Zusätzlich können monatliche Nachzahlungen fällig werden

Das größte Risiko beim Betrieb eines nicht angemeldeten Balkonkraftwerks sind monatliche Nachzahlungsforderungen seitens des Netzbetreibers. Denn dieser kann eine Einspeisevergütung für den gesamten eingespeisten Solarstrom des BKWS verlangen.

Da die meisten Anlagen aber weniger als 600 Watt Peak haben, würde hier die vereinfachte Einspeisevergütung in Höhe von rund 5 Cent pro kWh greifen. Bei größeren Anlagen könnte der Netzbetreiber sogar rund 12 Cent pro kWh fordern.

Über das ganze Jahr gerechnet können so mehrere hundert Euro Nachzahlung zusammenkommen. Zwar besteht wohl nur ein geringes Risiko, dass der Netzbetreiber diese Möglichkeit auch tatsächlich ausschöpft. Die Gefahr bleibt aber bestehen, solange das Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, dieser möglichen Forderung von vornherein durch eine Anmeldung aus dem Weg zu gehen.

So funktioniert die Anmeldung

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks erfolgt in der Regel bei zwei Stellen:

  • Beim örtlichen Netzbetreiber: Hier muss das Balkonkraftwerk als neue Stromerzeugungsanlage registriert werden. Dafür benötigt man in der Regel die technischen Daten der Anlage wie Modultyp, Wechselrichter und installierte Leistung.

  • Beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Jede Anlage muss eindeutig gekennzeichnet sein, daher ist eine Registrierung beim Marktstammdatenregister erforderlich. Dafür braucht man die Standortdaten und eine Installationsbestätigung.

Mit einem Anmeldeservice können Verbraucher die Registrierung einfach und sicher erledigen lassen. Anbieter wie Enpal oder Zolar übernehmen die komplette Anmeldung für ihre Kunden kostenlos.

Dafür benötigen sie lediglich die Rechnung der Anlage sowie den Standort. Der Service kümmert sich dann um die Registrierung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister. Das spart viel Aufwand und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Fazit

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn eine Strafe bei Nichtanmeldung unwahrscheinlich ist. Die Registrierung dient in erster Linie dazu, dass der Netzbetreiber informiert ist und die dezentrale Stromerzeugung in das Netz integrieren kann. Zudem ist man als Betreiber auf der sicheren Seite und handelt gesetzeskonform.

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Mittlerweile gibt es praktische Services, die einem die Anmeldung abnehmen und kostenlos übernehmen. Das empfiehlt sich, da die Registrierung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister ansonsten mit viel Bürokratie verbunden ist. Ein professioneller Anbieter kümmert sich zuverlässig um die korrekte Erfassung und Meldung. So kann man sichergehen, dass alle Formalitäten richtig erfüllt sind.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister ist also sinnvoll und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Dank praktischer Lösungen geht sie heute aber einfach und unkompliziert.

Weitere hilfreiche Inhalte

FAQ zur Anmeldung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anmeldung von Balkonkraftwerken:

  • Muss ich mein Balkonkraftwerk auch anmelden, wenn es nur eine sehr kleine Leistung hat?
  • Kann ich meine PV-Anlage und meinen Stromspeicher zusammen anmelden?
  • Wie teuer ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
  • Kann ich meine schon bestehende Anlage nachträglich anmelden?
  • Was passiert, wenn ich die Fristen für die Anmeldung versäume?

Schritt-für-Schritt Anleitung

Hier erklären wir Ihnen die Anmeldung eines Balkonkraftwerks Schritt für Schritt:

  • Alle Unterlagen bereithalten
  • Online-Formular des Netzbetreibers ausfüllen
  • Bestätigung beim Netzbetreiber einholen
  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister durchführen
  • Ggf. Einspeisevertrag abschließen
  • Fertig! Die Anmeldung ist vollzogen

Checkliste zur Anmeldung

Damit bei der Anmeldung nichts schief geht, empfehlen wir Ihnen, diese Checkliste durchzugehen:

  • Daten der Solaranlage bereithalten (Modulleistung, Wechselrichterleistung etc.)
  • Zählernummer und Kundennummer parat haben
  • Alle Formulare vollständig ausfüllen
  • Unterschrift nicht vergessen
  • Fristen einhalten
  • Bestätigung aufbewahren

So können Sie sichergehen, dass Ihre Anmeldung reibungslos und rechtssicher verläuft.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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