Balkonkraftwerk anmelden – einfach erklärt (2024)

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By James

In den letzten Jahren sind Balkonkraftwerke sehr beliebt geworden. Immer mehr Hausbesitzer und Mieter installieren die kleinen Photovoltaikanlagen auf ihren Balkonen, um ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen.

Balkonmodule sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch ohne großen Aufwand anbringen und liefern sauberen Solarstrom für den Eigenverbrauch.

Balkonkraftwerk anmelden

Das Wichtigste zur Anmeldung in Kürze

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2024 reicht dafür die einmalige Eintragung in das Marktstammdatenregister aus. Bis dahin ist zusätzlich die Meldung beim örtlichen Netzbetreiber erforderlich.

Für die Anmeldung fallen keine Kosten an. Die Frist für bestehende Anlagen endet am 31.01.2024. Wer danach noch nicht angemeldet hat, riskiert ein Bußgeld.

Die Anmeldung dient in erster Linie der Netzstabilität. Der Netzbetreiber muss wissen, wo dezentrale Stromerzeuger am Netz hängen, um die Kapazitäten entsprechend planen zu können. Eine Nichtanmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist ab 2024 der einzige Schritt, der für die Registrierung nötig ist.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt ganz einfach online über das Portal der Bundesnetzagentur. Dort müssen Sie sich zunächst registrieren und einloggen. Anschließend können Sie das Formular zur Erfassung der Stammdaten ausfüllen. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Adresse
  • Installationsdatum
  • Wechselrichtertyp
  • Nennleistung in Kilowatt

Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Registrierungsnummer.

Welche Daten werden benötigt?

Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister benötigen Sie folgende Angaben:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Standort der Anlage (Adresse, Geokoordinaten)
  • Inbetriebnahmedatum
  • Hersteller und Typenbezeichnung des Wechselrichters
  • Nennleistung der Anlage in Kilowatt

Die meisten dieser Informationen finden Sie auf dem Typenschild Ihres Wechselrichters oder in den Begleitunterlagen des Balkonkraftwerks.

Stecker-Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden

Wer ist mein Netzbetreiber?

In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. Um herauszufinden, wer Ihr örtlicher Netzbetreiber ist, können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur nachsehen. Geben Sie dort einfach Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers.

Die größten Netzbetreiber in Deutschland sind:

  • E.ON
  • RWE
  • EnBW
  • Vattenfall

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie am besten bei Ihrem Stromversorger nach, wer Ihr Netzbetreiber vor Ort ist.

Wie melde ich die Anlage an?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber müssen Sie schriftlich vornehmen, entweder per Post, Fax oder E-Mail. Dafür gibt es entsprechende Formulare auf den Websites der Netzbetreiber.

Häufig benötigen Sie folgende Angaben für die Anmeldung:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Die Installationsadresse der Solaranlage
  • Die installierte Leistung in Kilowatt
  • Den Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Ggf. die Zählernummer
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Der Netzbetreiber bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang der Anmeldung.

Was beinhaltet die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber dient vor allem dazu, dass dieser die dezentrale Stromeinspeisung in sein Netz einkalkulieren kann. Er erhält so alle relevanten Daten zu Ihrer Stecker-Solaranlage.

Außerdem prüft der Netzbetreiber, ob die vorhandene Zählerinstallation für die Einspeisung ausreicht oder ob ein neuer Zähler erforderlich ist. In der Regel reicht bei kleinen Balkonkraftwerken bis 600 Watt der gewöhnliche Haushaltszähler aus.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Wann ist ein neuer Zähler nötig?

In den meisten Fällen ist für den Betrieb eines Balkonkraftwerks kein neuer Zähler erforderlich. Der bereits vorhandene Zähler kann in der Regel bis zu einer Leistung von 600 Watt die Einspeisung messen. Erst ab einer Leistung von über 600 Watt ist der Einbau eines neuen Zählers notwendig.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für einen neuen Zähler müssen in der Regel vom Betreiber des Balkonkraftwerks getragen werden. Allerdings gibt es regional unterschiedliche Regelungen. In einigen Gemeinden oder Städten übernehmen die örtlichen Versorger oder Netzbetreiber die Kosten für den Zählerwechsel. Hier lohnt sich eine Nachfrage beim zuständigen Netzbetreiber.

Welche Zählertypen gibt es?

Es gibt verschiedene Zählertypen, die für Balkonkraftwerke infrage kommen:

  • Ein- oder Zweirichtungszähler: Misst nur den eingespeisten Strom oder kann auch den Verbrauch messen.

  • Elektronischer Zähler: Digitaler Zähler, der die Werte elektronisch erfasst.

  • Intelligenter Messsystem-Zähler: Digitale Messeinrichtung, die Verbrauchs- und Einspeisedaten ausliest und überträgt.

Wichtig ist, dass der Zähler die Einspeisung des Balkonkraftwerks messen kann. Welcher Zähler im Einzelfall erforderlich ist, klärt der Netzbetreiber.

Was passiert, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden?

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer seine Stecker-Solaranlage nicht fristgerecht anmeldet, muss mit Strafen rechnen.

Welche Strafen drohen?

Laut Gesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, wenn man die Anmeldepflicht für sein Balkonkraftwerk verletzt. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage. Je größer die Leistung, desto höher fällt die Geldbuße aus.

Ab wann wird gestraft?

Sobald die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist, drohen Strafen. Die Anmeldefrist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage. Wer also sein Balkonkraftwerk installiert, muss innerhalb eines Monats die Eintragung im Marktstammdatenregister sowie beim Netzbetreiber vornehmen.

Wie hoch sind die Strafen?

Die genaue Höhe der Geldbuße bei Nichtanmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes oder der Beeinträchtigung des Netzbetriebs. Als Richtwert kann man aber Folgendes annehmen:

  • Bei einer Leistung bis 600 Watt: bis zu 500 Euro Strafe
  • Bei 600 bis 1.000 Watt Leistung: bis zu 2.000 Euro Strafe
  • Über 1.000 Watt Leistung: bis zu 50.000 Euro Strafe

Je größer die installierte Leistung des Balkonkraftwerks, desto empfindlicher fällt die Geldbuße für fehlende Anmeldung aus. Die Strafen können einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Aus diesem Grund sollten Hauseigentümer unbedingt die gesetzlichen Meldepflichten einhalten.

Vergleich: Die besten Balkonkraftwerke

Bei der Auswahl des passenden Balkonkraftwerks sollten Sie verschiedene Kriterien berücksichtigen, um das für Ihre Bedürfnisse optimale Modell zu finden.

Kriterien für einen Vergleich

  • Leistung: Wie viel Strom erzeugt das Balkonkraftwerk? Üblich sind 300-600 Watt. Höhere Leistung bedeutet mehr Ertrag.

  • Preis: Balkonkraftwerke gibt es ab ca. 300 Euro. Teurere Modelle bieten meist mehr Leistung und bessere Qualität.

  • Qualität: Markenhersteller bieten oft höhere Qualität und längere Haltbarkeit. Achten Sie auf Herstellergarantie.

  • Platzbedarf: Größere Module brauchen mehr Platz auf Balkon/Terrasse. Kleine Module eignen sich auch für begrenzten Platz.

  • Optik: Design und Look des Balkonkraftwerks – schlicht, elegant oder auffällig?

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Empfehlungen für verschiedene Bedürfnisse

  • Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis: Jusmik 600W für 399€
  • Ideal für begrenzten Platz: Eco-Worthy 300W für 339€
  • Höchste Qualität und Leistung: Enpal 600W für 699€
  • Design-Modell: Peimar SMART 300W für 459€

Vor- und Nachteile einzelner Modelle

Jusmik 600W

    • Hohe Leistung für vergleichsweise günstigen Preis
    • Solide Qualität
    • Optik weniger elegant

Eco-Worthy 300W

    • Kompakte Größe
    • Guter Preis
    • Geringere Leistung
    • Marke weniger bekannt

Enpal 600W

    • Top Qualität und Verarbeitung
    • Hohe Leistung
    • Vergleichsweise teuer

Peimar SMART 300W

    • Edles, elegantes Design
    • Kompakte Größe
    • Höherer Preis bei gleicher Leistung

Mit diesem Vergleich finden Sie hoffentlich das passende Balkonkraftwerk für Ihre Anforderungen und Ihren Geldbeutel.

Fazit

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken in Deutschland wird ab 2024 vereinfacht, da dann nur noch die Eintragung im Marktstammdatenregister erforderlich ist. Bis dahin muss zusätzlich eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber erfolgen.

Beide Schritte sollten jedoch auch vor 2024 durchgeführt werden, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Die Anmeldung ist kostenlos und mit wenig Aufwand online möglich. Lediglich einige technische Angaben und persönliche Daten müssen bereitgestellt werden.

Offen bleibt die Frage, wie sich die vereinfachte Anmeldepflicht ab 2024 konkret auswirken wird. Es ist zu erwarten, dass dann noch mehr Besitzer eines Balkonkraftwerks dieses auch ordnungsgemäß anmelden.

Insgesamt ist die zunehmende Verbreitung von Balkonkraftwerken als kleine Schritte in Richtung Energiewende und Unabhängigkeit von fossiler Energie zu begrüßen. Jedoch bedarf es deutlich umfangreicherer Maßnahmen und Investitionen, um die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen.

FAQ: Muss ich für die Anmeldung meines Balkonkraftwerks bezahlen?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Weder für die Registrierung noch für die eigentliche Anmeldung der Photovoltaikanlage fallen Gebühren an.

Auch die Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist gebührenfrei. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Balkonkraftwerken kostenfrei entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Sie müssen also keine zusätzlichen Kosten für die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks einplanen. Egal ob Sie sich für die Eintragung ins Marktstammdatenregister oder die Meldung beim Netzbetreiber entscheiden, in beiden Fällen entstehen keine Gebühren.

Die Anmeldung ist kostenlos und sollte daher auf jeden Fall durchgeführt werden, um möglichen Strafzahlungen zu entgehen. Planen Sie einfach etwas Zeit für die Registrierung und Meldung ein.

Kann ich mein Balkonkraftwerk auch ohne Anmeldung betreiben?

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Anmeldung bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Zwar wird die Nichtanmeldung aktuell in der Regel nicht geahndet, ab 2024 soll sich das jedoch ändern.

Eine Nichtanmeldung ist aus folgenden Gründen riskant:

  • Bei einer Kontrolle kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.
  • Im Schadensfall kann es Probleme mit der Versicherung geben.
  • Der Netzbetreiber kann die Einspeisung von Strom aus einer nicht angemeldeten Anlage verweigern.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, erwischt zu werden, empfiehlt es sich, das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden. Nur so ist man auf der sicheren Seite und vermeidet Ärger. Zudem ist die Anmeldung inzwischen unkompliziert und kann einfach online durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Anmeldung verpasse?

Die Frist zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Viele Experten empfehlen jedoch, die Anlage spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme anzumelden.

Wird diese Frist versäumt, drohen zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen. Allerdings kann es bei einer verspäteten Anmeldung oder Nichtanmeldung langfristig zu Problemen kommen:

  • Bei einer Kontrolle kann der fehlende Nachweis der Anmeldung als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Es droht dann ein Bußgeld.

  • Ohne Anmeldung erhält man keine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom. Man geht also leer aus, obwohl man Anspruch darauf hätte.

  • Der Netzbetreiber kann die Einspeisung von nicht registrierten Anlagen untersagen. Eine nachträgliche Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.

  • Im Schadensfall oder bei Problemen in der Stromversorgung kann es zu Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung kommen, wenn die Anlage nicht offiziell bekannt ist.

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Es empfiehlt sich daher, die Anmeldefrist nicht zu verpassen. Sollte dies doch passiert sein, sollte man umgehend alle notwendigen Unterlagen einreichen, um die Anlage nachträglich zu registrieren. Bei Unsicherheiten hilft der Netzbetreiber oder Energieberater weiter. Mit einer schnellen Anmeldung lassen sich größere Probleme in aller Regel vermeiden.

FAQ 4: Welche Daten muss ich für die Anmeldung bereitstellen?

Für die korrekte Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks benötigen Sie folgende Angaben:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Daten zur geplanten Anlage wie Modultyp, Nennleistung und Hersteller
  • Standortdaten, also wo die Anlage installiert werden soll
  • Zählernummer, falls vorhanden
  • Angaben zum Netzbetreiber

Diese Informationen werden für die Registrierung im Marktstammdatenregister sowie die Meldung beim Netzbetreiber benötigt. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Daten parat haben, bevor Sie mit der Anmeldung beginnen. Insbesondere die korrekte Zählernummer und Angaben zum Netzbetreiber sind wichtig, damit Ihre Anmeldung bearbeitet werden kann.

Sollten Sie nicht alle Informationen bereit haben, ist das aber kein Problem. Sie können die Anmeldung zunächst mit den vorhandenen Daten vornehmen und fehlende Angaben später nachreichen. Wichtig ist nur, dass Sie mit der grundsätzlichen Anmeldung innerhalb der Frist beginnen, um Strafzahlungen zu vermeiden.

FAQ 5: Wer hilft mir bei der Anmeldung meines Balkonkraftwerks?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in der Regel einfach und kann selbstständig durchgeführt werden. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, Unterstützung bei der Registrierung zu erhalten:

  • Anleitung des Herstellers: Oft liefern die Hersteller von Balkonkraftwerken eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung mit. Hier sind alle nötigen Informationen gebündelt verfügbar.

  • Installateur: Wenn die Montage durch einen Fachbetrieb erfolgt ist, kann auch die Anmeldung gleich mit übernommen werden. Der Elektriker kennt sich mit den nötigen Formalitäten aus.

  • Energieberater: Bei komplexeren Fragen hilft ein unabhängiger Energieberater weiter. Er unterstützt bei der Wahl des passenden Balkonkraftwerks und der korrekten Anmeldung.

  • Verbraucherzentrale: Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten kostenfreie Erstberatungen zur Anmeldung von Balkonkraftwerken an.

  • Netzbetreiber: Mit konkreten Fragen zur Erfassung der Anlage im Netz kann man sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

  • Online-Foren: In Communitys und Diskussionsforen helfen sich Besitzer von Balkonkraftwerken gegenseitig weiter.

Mit der richtigen Unterstützung gelingt die Anmeldung des Balkonkraftwerks sicher und schnell. Am besten nutzt man die kostenfreien Informationsangebote, bevor man einen kostenpflichtigen Dienstleister engagiert.

Quellen

Liste der verwendeten Quellen:

  • Bundesnetzagentur: Leitfaden zur Eigenversorgung
  • Stromnetz Hamburg: Merkblatt zur Anmeldung von Stecker-Solargeräten
  • Verbraucherzentrale NRW: Photovoltaik vom Balkon
  • Solaranlagen-Portal: Kleine Solaranlagen und Balkonmodule
  • Umweltbundesamt: Photovoltaik-Anlagen im Überblick
  • Solarenergie-Förderverein: Ratgeber Photovoltaik
  • BNetzA: Marktstammdatenregister
  • Bundesverband Solarwirtschaft: Solarstrom vom Balkon

Die Inhalte dieses Artikels beruhen auf sorgfältiger Recherche und Experteneinschätzungen. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen korrekt, jedoch ohne Gewähr.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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