Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom bezeichnet ein Konzept, bei dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen direkt an die Mieter eines Wohngebäudes geliefert wird. Dabei wird die Solaranlage typischerweise auf dem Dach des Gebäudes installiert und der erzeugte Strom über das hauseigene Stromnetz an die Mietparteien verteilt.
Die Funktionsweise ist relativ einfach: Die Photovoltaikanlage speist den erzeugten Solarstrom in das Gebäudenetz ein. Von dort aus wird der Strom an die angeschlossenen Mietparteien verteilt und kann zur Deckung des Energiebedarfs genutzt werden. Überschüssiger Strom kann bei Bedarf auch ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Zu den Vorteilen von Mieterstrom zählen:
- Mieter können ohne eigene Investition von Solarenergie profitieren.
- Vermieter erschließen eine zusätzliche Einnahmequelle.
- Es fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in Städten.
- Mieterstrom ist häufig günstiger als der Standardtarif.
- Die dezentrale Erzeugung entlastet die Stromnetze.
Kritiker sehen jedoch auch einige Nachteile:
- Die Einsparmöglichkeiten für Mieter sind begrenzt.
- Die Investitionskosten für Vermieter sind hoch.
- Rechtliche und steuerliche Hürden erschweren die Umsetzung.
- Netzstabilität und Versorgungssicherheit müssen gewährleistet sein.
Insgesamt bietet Mieterstrom aber eine vielversprechende Möglichkeit, um Solarenergie auch in Mehrfamilienhäusern stärker zu nutzen und die Energiewende voranzutreiben.
Gängige Mieterstrom-Modelle
Bei Mieterstrom gibt es verschiedene Modelle, die sich hauptsächlich in der Art der Stromlieferung und der Vergütung unterscheiden:
EEG-Mieterstrom: Hier wird der auf dem Gebäude erzeugte Solarstrom direkt an die Mieter geliefert. Der Strom wird zu einem vergünstigten Preis abgegeben, da der Betreiber der Anlage eine staatliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält. Dieses Modell ist derzeit das am häufigsten genutzte.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: In diesem Fall wird der Solarstrom nicht einzelnen Mietern zugeordnet, sondern dient der Versorgung des gesamten Gebäudes. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Mieter profitieren indirekt über die Betriebskostenumlage.
Volleinspeisung: Der gesamte auf dem Gebäude erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Die Mieter beziehen ihren Strom weiterhin vom Energieversorger. Der Vermieter erzielt Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
Das EEG-Mieterstrom-Modell bietet Mietern die Möglichkeit, direkt von der lokal erzeugten Solarenergie zu profitieren und dabei Geld zu sparen. Die anderen Modelle bringen vor allem für Vermieter finanzielle Vorteile.
Ausgestaltungsmöglichkeiten des EEG-Mieterstroms
Bei der Umsetzung von Mieterstrom-Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gibt es verschiedene Möglichkeiten der technischen und rechtlichen Ausgestaltung.
Technisch kann die Solaranlage entweder direkt an das Gebäude angeschlossen werden (Volleinspeisung) oder eine Kombination aus direkter Einspeisung und Netzeinspeisung nutzen. Bei Letzterem wird überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Die Solarmodule können auf dem Dach oder an der Fassade installiert werden.
Rechtlich gibt es zwei Hauptvarianten: das Direktliefermodell und das Bürgerenergiemodell. Beim Direktliefermodell verkauft ein kommerzieller Anbieter den Solarstrom direkt an die Mieter. Beim Bürgerenergiemodell hingegen sind die Mieter Mitgesellschafter der Energiegenossenschaft, die die Anlage betreibt.
Ein Beispiel für die Umsetzung ist die Energiegenossenschaft “Grün Strom Genossenschaft Köln eG”, die auf Wohnhäusern Solaranlagen errichtet und den Mietern Öko-Strom aus diesen Anlagen liefert. Die Mieter beteiligen sich als Genossen und erhalten Genossenschaftsanteile sowie Mitspracherecht.
Vorteile für Mieter
Für Mieter bietet Mieterstrom zahlreiche Vorteile. Einer der Hauptgründe ist die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Da der Solarstrom direkt vor Ort erzeugt wird, entfallen Netzgebühren und andere Umlagen. Somit können Mieter häufig günstiger an Strom kommen als über einen herkömmlichen Energieversorger.
Darüber hinaus profitieren Mieter von einem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Durch den Bezug von Solarstrom aus der eigenen Anlage wird der CO2-Fußabdruck reduziert. Die Mieter können sich aktiv an der Energiewende beteiligen und unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen auf dem Weltmarkt. Da die Sonne keine Brennstoffkosten verursacht, sind die Strompreise über die Laufzeit der Anlage kalkulierbar. Mieter können so vor stark schwankenden Strompreisen geschützt werden.
Nicht zuletzt ermöglicht Mieterstrom auch Mietern ohne eigenes Haus die Teilhabe an der Energiewende. Sie können erneuerbare Energie direkt vor Ort nutzen, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen. Dies fördert die Akzeptanz der Energiewende in der Gesellschaft.
Vorteile für Vermieter
Mieterstrom bietet Vermietern eine attraktive Möglichkeit, neue Einnahmequellen zu erschließen. Durch den Verkauf des selbst erzeugten Solarstroms an die Mieter lassen sich stabile Zusatzerlöse generieren. Zudem kann die Investition in eine Photovoltaikanlage die Wertigkeit der Immobilie steigern und zu einer höheren Rendite bei einem späteren Verkauf führen.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Mietergewinnung und -bindung. Viele Mieter legen heute großen Wert auf Nachhaltigkeit und eine umweltfreundliche Energieversorgung. Eine Mieterstrom-Lösung kann daher ein wichtiges Argument bei der Vermietung sein und die Attraktivität der Wohnungen erhöhen. Gleichzeitig profitieren Vermieter von einem grünen, zukunftsorientierten Image als Anbieter nachhaltiger Wohnkonzepte.
Insgesamt ermöglicht Mieterstrom Vermietern, ihre Objekte energetisch aufzuwerten und gleichzeitig neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dies kann zu einer Steigerung der Rentabilität und einer Wertsteigerung der Immobilie beitragen.
Vorteile für Städte und Kommunen
Mieterstrom bietet Städten und Kommunen zahlreiche Vorteile bei der Verwirklichung einer nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung. Durch die verstärkte Nutzung von Solarenergie in Wohngebäuden können Kommunen ihre Klimaschutzziele effektiver erreichen und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Die dezentrale Erzeugung von Solarstrom direkt dort, wo er verbraucht wird, entlastet zudem die Verteilnetze und erhöht die Versorgungssicherheit. Städte können durch den Ausbau von Mieterstrom-Anlagen die lokale Wertschöpfung stärken und Arbeitsplätze in der Solarbranche schaffen.
Kommunen profitieren darüber hinaus von einer höheren Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgern, da Mieterstrom die direkte Teilhabe an erneuerbaren Energien ermöglicht. Städte können Mieterstrom gezielt fördern, indem sie Beratungsangebote und Förderprogramme auflegen sowie als Vorreiter bei der Umrüstung kommunaler Liegenschaften fungieren.
Förderung von Mieterstrom
Mieterstrom wird auf verschiedenen Wegen gefördert, um die Akzeptanz und Verbreitung zu steigern. Die wichtigsten Fördermechanismen sind die Einspeisevergütung und der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Einspeisevergütung ist eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom, die der Anlagenbetreiber für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhält. Bei Mieterstrom wird der Solarstrom jedoch nicht eingespeist, sondern direkt an die Mieter geliefert. Dennoch erhalten Mieterstromanlagen eine deutlich reduzierte Einspeisevergütung, um die Investitionskosten zu decken.
Der Mieterstromzuschlag ist eine Fördersumme, die zusätzlich zur Einspeisevergütung für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom gezahlt wird. Der Zuschlag soll die Preisvorteile von Mieterstrom für Mieter erhöhen und damit die Akzeptanz steigern. Die Höhe des Zuschlags ist gestaffelt und reicht von 3,79 bis 4,17 Cent pro Kilowattstunde.
Neben EEG-Förderungen gibt es auch andere Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die den Ausbau von Mieterstrom unterstützen. Dazu zählen Investitionskostenzuschüsse, Gründungszuschüsse für Mieterstromprojekte, Beratungsangebote und vieles mehr. Die konkreten Fördermöglichkeiten variieren je nach Standort.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom wurden in den letzten Jahren durch verschiedene Gesetzesänderungen deutlich verbessert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Überblick:
Gesetzliche Grundlagen
Das EEG 2017 führte den sogenannten “Mieterstromzuschlag” ein, der Anreize für Vermieter schafft, Solarstrom an die Mieter zu verkaufen. Dieser Zuschlag auf die Einspeisevergütung macht Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver. Im EEG 2021 wurden die Vorgaben nochmals präzisiert und die Förderung ausgeweitet.
Genehmigungsverfahren
Für den Betrieb einer Mieterstrom-Anlage sind je nach Bundesland unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. In der Regel müssen die Anlagen bei der zuständigen Bundesnetzagentur als Kundenanlage angemeldet werden. Auch baurechtliche Genehmigungen können nötig sein.
Steuern und Abgaben
Für Mieterstrom fallen die regulären Steuern und Abgaben wie Umsatzsteuer, EEG-Umlage und Stromsteuer an. Allerdings gibt es Privilegien wie einen ermäßigten Umsatzsteuersatz und die Befreiung von der EEG-Umlage für die selbstverbrauchten Strommengen.
Herausforderungen und Kritik
Trotz der vielversprechenden Vorteile von Mieterstrom gibt es auch einige Herausforderungen und Kritikpunkte, die berücksichtigt werden müssen.
Komplexität der Umsetzung: Die Einrichtung eines Mieterstrom-Systems kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination zwischen verschiedenen Beteiligten wie Vermietern, Mietern, Energieversorgern und Behörden. Die Abstimmung der technischen Anforderungen, Genehmigungsverfahren und rechtlichen Aspekte kann zeitaufwändig und kostspielig sein.
Netzanschlusskosten: Je nach Standort und Netzanbieter können die Kosten für den Netzanschluss und die Integration der Solaranlage in das öffentliche Stromnetz erheblich sein. Diese Kosten müssen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden und können die Rentabilität des Projekts beeinträchtigen.
Akzeptanzprobleme: Obwohl Mieterstrom ökologische und finanzielle Vorteile bietet, kann es bei einigen Mietern Vorbehalte oder Skepsis gegenüber dem neuen Konzept geben. Eine transparente Kommunikation und Aufklärung über die Funktionsweise und Vorteile von Mieterstrom sind erforderlich, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.
Aktuelle Marktentwicklung
Der Mieterstrom-Markt in Deutschland wächst rasant. Laut aktuellen Zahlen des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft e.V. gab es Ende 2022 bereits über 5.000 Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von über 350 Megawatt. Das entspricht einem Zuwachs von rund 50% gegenüber dem Vorjahr.
Große Immobilienkonzerne wie Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG haben den Mieterstrom-Markt für sich entdeckt und investieren massiv in den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Vonovia plant bis 2050 die Errichtung von 17.000 Mieterstromanlagen. Deutsche Wohnen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2026 eine Milliarde Euro in Photovoltaik und Mieterstrommodelle zu investieren.
Neben den Großen tummeln sich aber auch viele kleinere Energieversorger, Stadtwerke und Start-ups auf dem Mieterstrom-Markt. Innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrommodelle mit Blockheizkraftwerken, Batterie-Speichern oder der Kopplung mit Wärmepumpen tragen zur Diversifizierung des Marktes bei. Die Wachstumsraten liegen seit Jahren konstant im zweistelligen Bereich und ein Ende des Booms ist nicht abzusehen.
Praxisbeispiele
In vielen deutschen Städten gibt es bereits gelungene Beispiele für Mieterstrom-Projekte. In Berlin hat die Gewobag über 1.300 Wohnungen mit Mieterstrom aus Solarenergie versorgt. Das Projekt “Photon” spart jährlich rund 620 Tonnen CO2 ein.
In München hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG ein Mieterstrom-Modell für 188 Wohnungen umgesetzt. Die Mieter können so günstigen Ökostrom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach beziehen.
In Freiburg hat die Stadtbau eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus errichtet und versorgt damit 42 Wohnungen mit Mieterstrom. Durch Förderungen und Direktvermarktung kann sehr günstiger Strom angeboten werden.
In Leipzig wurde auf dem Dach einer Plattenbausiedlung eine Photovoltaikanlage installiert, die über 600 Haushalte mit Mieterstrom beliefert. Das Projekt wurde von den Stadtwerken Leipzig initiiert.
Diese Beispiele zeigen, dass Mieterstrom-Lösungen sowohl für kommunale als auch für private Wohnungsunternehmen wirtschaftlich interessant sind und den Ausbau der Solarenergie vorantreiben können.
Ausblick und Potenzial
Mieterstrom hat ein enormes Potenzial, um in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung und Energiewende zu leisten. Experten gehen davon aus, dass der Markt für Mieterstrom in Deutschland deutlich wachsen und sich zu einem Milliardengeschäft entwickeln wird.
Auf politischer Ebene werden die Rahmenbedingungen für Mieterstrom kontinuierlich verbessert. Neben Förderprogrammen und Zuschüssen werden auch regulatorische Anpassungen erwartet, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Mieterstrommodellen weiter voranzutreiben. Das Ziel ist es, Anreize für Vermieter zu schaffen und Mieter stärker an den Vorteilen erneuerbarer Energien teilhaben zu lassen.
Mieterstrom spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende, da er zur Dezentralisierung und Demokratisierung der Energieversorgung beiträgt. Durch die direkte Nutzung des vor Ort erzeugten Solarstroms werden Netzausbaukosten und Übertragungsverluste reduziert. Zudem fördert Mieterstrom die Akzeptanz und das Bewusstsein für erneuerbare Energien in der Bevölkerung.
Insgesamt bietet Mieterstrom ein großes Zukunftspotenzial, um die Energiewende voranzutreiben, die Treibhausgasemissionen zu senken und eine nachhaltige, dezentrale Energieversorgung aufzubauen. Es wird erwartet, dass Mieterstrom in den kommenden Jahren zu einem festen Bestandteil der Energieversorgung in Städten und Gemeinden wird.
Fazit
Mieterstrom bietet ein großes Potenzial für eine dezentrale, nachhaltige und kostengünstige Stromversorgung in Mehrfamilienhäusern. Es ermöglicht Mietern die Teilhabe an Solarenergie und schafft für Vermieter neue Einnahmequellen. Durch die Förderung über die Einspeisevergütung und den Mieterstromzuschlag sowie die vereinfachten rechtlichen Rahmenbedingungen ist Mieterstrom wirtschaftlich attraktiv geworden.
Allerdings gibt es auch Herausforderungen wie die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung, die Komplexität der Umsetzung und offene rechtliche Fragen. Insgesamt überwiegen jedoch die Vorteile, insbesondere der Beitrag zur Energiewende und Klimaschutz. Mit steigenden Energiepreisen und dem Ausbau der Solarkapazitäten auf Dächern wird Mieterstrom zukünftig noch attraktiver werden. Es ist ein vielversprechender Ansatz, um die Energiewende gerade im städtischen Bereich voranzubringen.
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Wie werden Mieterstromverträge geschlossen?
Mieterstromverträge werden in der Regel zwischen dem Vermieter als Anlagenbetreiber und den einzelnen Mietern geschlossen. Der Vertrag regelt die Konditionen wie Preis, Laufzeit und Kündigungsfristen. Oft werden pauschale Verträge für alle Mieter angeboten. Eine individuelle Vertragsgestaltung ist aber ebenfalls möglich.
Wie wird eine störungsfreie Stromversorgung gewährleistet?
Die Solaranlage ist in der Regel nicht die einzige Stromquelle, sondern wird durch einen Netzanschluss ergänzt. Bei Ausfall oder unzureichender Solarstromproduktion greift automatisch die Netzversorgung. Außerdem sind Speichersysteme zur Pufferung möglich. Insgesamt ist die Versorgungssicherheit durch Redundanzen sehr hoch.
Wie hoch darf der Preis für Mieterstrom sein?
Der Mieterstrompreis darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Tatsächlich liegen die Preise oft deutlich darunter, da durch die EEG-Förderung und entfallende Netzentgelte Kosteneinsparungen möglich sind. Konkrete Preisgestaltungsmodelle sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
Welche Fördervoraussetzungen gelten für Mieterstrom?
Die wichtigste Förderung ist der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser Zuschlag auf die Einspeisevergütung wird gezahlt, wenn der Strom unmittelbar an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geliefert wird. Außerdem können KfW-Darlehen und andere Förderprogramme genutzt werden.