In den letzten Jahren ist in Deutschland ein regelrechter Boom bei Balkonkraftwerken zu beobachten. Immer mehr Mieter und Hausbesitzer installieren die kleinen Solarpanele, um ihren eigenen Strom zu produzieren. Balkonkraftwerke, auch Mini-Solaranlagen oder Stecker-Solargeräte genannt, sind eine einfache Möglichkeit, Solarstrom zu erzeugen. Die kleinen Module können einfach an einen Stecker angeschlossen werden und erzeugen bis zu 600 Watt Peak Leistung.
Mit nur wenigen Handgriffen können Balkonkraftwerke installiert werden, ohne dass Eingriffe am Gebäude oder der Elektrik nötig sind. Das macht sie ideal für Mieter, die keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen. Durch die stark gefallenen Preise und die einfache Installation ist die Nachfrage nach Balkonkraftwerken in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Immer mehr Menschen wollen mit den Mini-Solaranlagen ihren eigenen umweltfreundlichen Solarstrom produzieren.
Geplante Gesetzesänderung
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), um den Ausbau von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Kern der geplanten Änderung ist, dass Balkonkraftwerke zu einem privilegierten Baueingriff werden sollen.
Das bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften den Ausbau von Balkonkraftwerken grundsätzlich nicht mehr verbieten dürfen, außer es liegen gewichtige Gründe dagegen vor. Damit soll es Mietern und Eigentümern erheblich erleichtert werden, auf ihrem Balkon eine Solaranlage zu installieren.
Bislang galten Balkonkraftwerke als bauliche Veränderung, die der Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft bedurfte. Das führte in der Praxis häufig dazu, dass der Ausbau verweigert wurde. Diese Hürde soll nun beseitigt werden.
Auswirkungen auf Mietrecht
Die geplanten Änderungen werden auch erhebliche Auswirkungen auf das Mietrecht in Deutschland haben. Bisher konnten Vermieter in Mietverträgen häufig das Anbringen von Balkonkraftwerken durch die Mieter untersagen. Mit der neuen Gesetzeslage wird dies voraussichtlich nicht mehr ohne triftigen Grund möglich sein.
Balkonkraftwerke werden damit zu den privilegierten baulichen Veränderungen gehören, die der Vermieter in der Regel dulden muss. Er darf die Installation von Kraftwerken auf Balkon oder Terrasse dann nicht mehr grundsätzlich verbieten, sondern nur noch aus wichtigem Grund ablehnen. Dies gilt sowohl für bestehende Mietverhältnisse als auch bei Neuvermietungen.
Die Privilegierung gilt allerdings nur für kleine Plug-In-Solaranlagen, die ohne bauliche Veränderung am Balkongeländer oder der Fassade installiert werden können. Größere bauliche Eingriffe kann der Vermieter auch weiterhin untersagen. Mieter müssen aber die Möglichkeit haben, zumindest kleinere Kraftwerke ohne Erlaubnis anzubringen. Damit fällt eine der bisherigen Hürden für Mieter, ihre Energieversorgung durch Sonnenstrom vom eigenen Balkon sicherzustellen.
Auswirkungen auf WEG
Die geplante Gesetzesänderung wird auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) betreffen.
Eigentümergemeinschaften werden zwar weiterhin gewisse Vorgaben zu Balkonkraftwerken machen können, ein generelles Verbot dieser Anlagen wird aber wahrscheinlich nicht mehr möglich sein.
Die Installation von Steckersolaranlagen auf Balkonen kann für die Gemeinschaft mit Kosten verbunden sein, wenn dadurch Änderungen an der Elektrik der Anlage nötig werden. Eigentümergemeinschaften können daher zum Beispiel verlangen, dass Mieter vor der Installation eine Genehmigung einholen müssen.
Auch optische Vorgaben, wie die Farbe oder Größe der Module, können gemacht werden. Ein komplettes Verbot von Balkonkraftwerken wird aufgrund der Gesetzesänderung aber voraussichtlich nicht mehr zulässig sein.
Eigentümergemeinschaften müssen also einen Kompromiss zwischen den Interessen der Mieter an Solarenergie und dem Gemeinschaftseigentum finden. Die neue Regelung stärkt hier die Rechte der Mieter, schließt aber angemessene Vorgaben der Eigentümer nicht aus.
Vorgaben der Eigentümergemeinschaft
Trotz der anstehenden Gesetzesänderung können Eigentümergemeinschaften noch gewisse Vorgaben machen, wie die Balkonkraftwerke installiert werden. Sie können beispielsweise vorschreiben, dass nur bestimmte Modelle verwendet werden dürfen oder dass die Kabelführung auf eine bestimmte Art erfolgen muss.
Ein generelles Verbot von Balkonkraftwerken wird für Eigentümergemeinschaften aber künftig nicht mehr möglich sein. Sie müssen die Installation grundsätzlich erlauben. Es ist nur noch gestattet, Anforderungen an die Art der Installation zu stellen, um einen einheitlichen oder ordentlichen Gesamteindruck der Fassade beispielsweise zu wahren. Ein pauschales Verbot oder eine generelle Untersagung von Balkonkraftwerken wird es aber nicht mehr geben können.
Die neuen Regeln stärken hier die Rechte der Mieter und Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft. Jeder hat grundsätzlich das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren und muss sich nur an bestimmte Vorgaben bei der Umsetzung halten.
Entscheidung liegt beim Vermieter
Mit den geplanten Änderungen müssen Vermieter ihren Mietern die Installation von Balkonkraftwerken in der Regel erlauben. Denn Balkonmodule werden dadurch zu einem privilegierten baulichen Veränderungsrecht der Mieter.
Der Vermieter kann die Genehmigung nur noch aus wichtigem Grund verweigern. Ein solcher Grund wäre beispielsweise, wenn die Statik des Gebäudes gefährdet wäre oder denkmalrechtliche Belange dagegen sprechen. Ansonsten ist der Wunsch des Mieters nach einem Balkonkraftwerk zu respektieren.
Allerdings sind Vermieter hier weiterhin von Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft abhängig. Hat die Gemeinschaft beispielsweise Vorgaben zu Balkonkraftwerken beschlossen, müssen sich auch Mieter daran halten. Letztlich liegt die Entscheidung über die Genehmigung eines Balkonkraftwerks zwar beim einzelnen Vermieter, dieser muss aber Rücksicht auf Beschlüsse der Eigentümer nehmen.
Keine Bauprodukte mehr
Mit der Gesetzesänderung werden Balkonkraftwerke rechtlich anders eingeordnet. Bisher galten sie als Bauprodukte, wodurch ihre Installation an strenge Vorgaben geknüpft war. Durch die neue Regelung werden Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte behandelt.
Dadurch entfallen wichtige Hürden für die Installation. Mieter brauchen zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen mehr für den Einbau. Auch Abnahmen durch Sachverständige oder andere bürokratische Schritte sind nicht mehr nötig.
Die vereinfachte rechtliche Einordnung erleichtert den Einbau von Balkonkraftwerken erheblich. Mieter können die Solargeräte mit weniger Aufwand installieren. Das verringert Kosten und zeitlichen Mehraufwand.
Insgesamt ist die neue rechtliche Klassifizierung ein großer Vorteil für Mieter. Durch den Wegfall der Einstufung als Bauprodukt wird die Installation von Balkonkraftwerken deutlich einfacher. Das dürfte die Nachfrage nach diesen umweltfreundlichen Solargeräten weiter beflügeln.
Vorteile für Mieter
Die geplante Gesetzesänderung hat besondere Vorteile für Mieter in Deutschland. Da Mieter bisher die Erlaubnis des Vermieters benötigen, um ein Balkonkraftwerk zu installieren, profitieren sie am meisten von der geplanten Regelung.
Durch die Privilegierung von Balkonkraftwerken als unwesentliche bauliche Veränderung, kann der Vermieter die Installation in Zukunft nur noch aus gewichtigen Gründen ablehnen. Mieter müssen dann nicht mehr um Erlaubnis fragen, sondern lediglich den Vermieter informieren.
Auch in Eigentümergemeinschaften haben Mieter nun bessere Karten. Die Eigentümergemeinschaft kann zwar noch Vorgaben zur Art der Installation machen, ein generelles Verbot ist aber nicht mehr möglich.
Damit fällt für Mieter die bisher größte Hürde für den Einbau eines Balkonkraftwerks. Die Nachfrage nach diesen kleinen Solaranlagen ist bei Mietern sehr hoch. Durch die Gesetzesänderung wird es nun deutlich einfacher, diese auch als Mieter zu installieren und von günstigem Solarstrom zu profitieren.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die geplante Gesetzesänderung, die Balkonkraftwerke privilegiert und deren Installation erleichtert, befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Änderungen im Mietrecht sowie im Wohnungseigentumsgesetz vorsieht.
Dieser Entwurf muss nun durch Bundestag und Bundesrat. Laut der aktuellen Planung könnte das Gesetz frühestens Mitte 2024 in Kraft treten. Allerdings ist der weitere Fortgang und Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes abhängig von der parlamentarischen Agenda.
Sobald das Gesetz verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann es in der Regel nach Ablauf einer Übergangsfrist von einigen Wochen bis Monaten angewendet werden. Mieter sollten sich über den aktuellen Stand informieren, ab wann die neuen Regelungen konkret greifen und der Einbau von Balkonkraftwerken erleichtert wird.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht, um die Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle dürften sich die Hürden für Mieter deutlich verringern, ein kleines Solarkraftwerk auf dem Balkon zu installieren.
Können Eigentümergemeinschaften verbieten?
Nein, Eigentümergemeinschaften können Balkonkraftwerke nicht mehr gänzlich verbieten, aber weiterhin Vorgaben zur Installation machen. Laut der geplanten Gesetzesänderung werden Balkonkraftwerke zu einem privilegierten baulichen Veränderungsrecht. Das bedeutet, Eigentümergemeinschaften dürfen die Installation von Balkonkraftwerken nicht grundsätzlich untersagen, sondern nur noch Auflagen zur Art und Weise der Installation machen.
Etwaige Einschränkungen durch die Eigentümergemeinschaft müssen dabei verhältnismäßig sein. Ein pauschales Verbot von Balkonkraftwerken wird damit nicht mehr möglich sein. Allerdings können bestimmte Vorgaben gemacht werden, wie z.B. zur Größe und Positionierung der Module oder zur Art der Befestigung. Solange diese Vorgaben nachvollziehbar begründet und verhältnismäßig sind, bleiben sie weiterhin möglich. Ein Totalverbot von Balkonkraftwerken durch die Eigentümergemeinschaft entfällt jedoch mit der Gesetzesänderung.
Welche Vorgaben können gemacht werden?
Auch wenn die geplante Gesetzesänderung den Einbau von Balkonkraftwerken erleichtert, bedeutet das nicht, dass Eigentümergemeinschaften keinerlei Vorgaben mehr machen können. Sie können zum Beispiel festlegen, dass die Solarmodule optisch zu den Balkonen passen müssen oder dass Kabel ordentlich verlegt werden.
Eigentümergemeinschaften können auch technische Anforderungen an den Einbau der Balkonkraftwerke stellen. Beispielsweise können sie vorgeben, dass nur Produkte verwendet werden dürfen, die von unabhängigen Prüfstellen zertifiziert wurden.
Allerdings dürfen die Vorgaben die Installation von Balkonkraftwerken nicht faktisch unmöglich machen oder unverhältnismäßig erschweren. Ein generelles Verbot von Balkonkraftwerken wird mit der Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein. Die Eigentümergemeinschaften können lediglich Vorgaben zu Art und Weise der Installation machen, um die Solarmodule optisch einzupassen und die technischen Anforderungen an die Gebäudesicherheit einzuhalten.
Hohe Nachfrage
Balkonkraftwerke erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit in Deutschland. Immer mehr Mieter und Hausbesitzer interessieren sich für diese kleinen Photovoltaikanlagen, mit denen sich ein Teil des eigenen Strombedarfs klimafreundlich durch Sonnenenergie decken lässt.
Dank einfacher Montage und unschlagbar günstiger Preise sind Balkonkraftwerke für viele Hausbesitzer und Mieter attraktiv. Die Systeme lassen sich flexibel auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden montieren. Moderne Stecker-Solarmodule machen die Installation besonders einfach.
Laut Branchenverband liegt die Nachfrage nach Stecker-Solargeräten wie Balkonkraftwerken derzeit rund drei Mal so hoch wie das vorhandene Angebot. Die Auftragsbücher der Anbieter sind voll. Teilweise betragen die Lieferzeiten ein halbes Jahr und länger.
Vor allem die geplanten Gesetzesänderungen, die Balkonkraftwerke für Mieter attraktiver machen werden, sorgen für einen regelrechten Boom. Experten rechnen damit, dass die Nachfrage weiter signifikant steigen wird.
Fazit: Gesetzesänderung erleichtert Installation von Balkonkraftwerken
Die geplante Gesetzesänderung wird es Mietern wesentlich erleichtern, Balkonkraftwerke zu installieren. Bisher war die Erlaubnis des Vermieters dafür in den meisten Fällen erforderlich.
Künftig werden Balkonkraftwerke höchstwahrscheinlich als privilegierte bauliche Veränderung eingestuft. Das bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten können.
Die Nachfrage nach diesen kleinen Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Viele Mieter möchten ihren eigenen Solarstrom nutzen, um die Energiekosten zu senken. Mit der Gesetzesänderung fällt für sie nun eine große Hürde weg.
Insgesamt ist die neue Regelung ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen und mehr erneuerbare Energien zu ermöglichen. Mieter profitieren dabei besonders, da ihnen der Weg zu einer eigenen Solaranlage erheblich erleichtert wird.
In Deutschland boomt die Installation von Balkonkraftwerken. Immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer wollen mit kleinen Solarpaneelen auf dem Balkon eigenen Strom erzeugen. Dieser Boom wird begünstigt durch sinkende Preise und einfachere Installation der Systeme.
Viele Vermieter und Eigentümergemeinschaften sehen die Balkonkraftwerke allerdings kritisch. Bisher benötigen Mieter in der Regel eine Genehmigung vom Vermieter, um ein solches System zu installieren. Das kann den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern.
Deshalb plant die Bundesregierung jetzt eine Gesetzesänderung. Balkon-Solarmodule sollen zu einem privilegierten Mieterrechtsfall werden. Das würde bedeuten, dass Vermieter die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr generell verbieten dürfen. Nur mit guten Gründen könnte die Installation noch abgelehnt werden.