Balkonkraftwerk ab 2024: Alle Änderungen

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By James

Ab 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für Balkonkraftwerke. Diese Änderungen machen den Betrieb von kleinen Solarsystemen attraktiver und einfacher. In diesem Blogpost fassen wir die wichtigsten Neuerungen zusammen, die PV-Anlagen auf Balkonen und Terrassen betreffen.

Balkonkraftwerk ab 2024

800 Watt Einspeisegrenze

Ab Anfang 2024 wird die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke und ähnliche Kleinspeicheranlagen von derzeit 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Dies erlaubt eine höhere Eigenverbrauchsquote und reduzierte Stromkosten für die Betreiber solcher Anlagen.

Mit der Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt können mehr Module in die Anlagen integriert werden, wodurch sich die installierte Leistung und damit die mögliche Stromerzeugung erhöht. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von ca. 1 kWh pro installiertem kWp Leistung pro Tag führt dies in der Praxis zu deutlich mehr Solarstrom, der direkt vor Ort für den Eigenverbrauch genutzt werden kann.

Insbesondere Haushalte mit einem hohen Strombedarf am Tage, etwa durch Homeoffice, Elektroautos oder Wärmepumpen, können von dieser Regeländerung profitieren. Sie können einen größeren Teil ihres Tagesverbrauchs direkt durch die Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse decken und ihre Stromrechnung damit spürbar senken.

Durch die Erhöhung sinkt auch der relative Anteil der nicht selbsterzeugten Restmenge am Gesamtverbrauch, wodurch insgesamt weniger teurer Netzstrom bezogen werden muss.

Vereinfachte Anmeldung

Ab 2024 wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Es ist dann nur noch eine Registrierung in der Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber, wie bisher üblich, entfällt.

Dadurch wird der bürokratische Aufwand für die Inbetriebnahme deutlich reduziert. Die Balkonkraftwerke können nach der einfachen MaStR-Registrierung sofort in Betrieb genommen werden. Dies verkürzt die Zeit bis zur Stromerzeugung erheblich.

In der Vergangenheit musste nach der MaStR-Registrierung noch der Netzbetreiber informiert werden. Dieser Schritt entfällt ab 2024. Die einzige Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist dann die Registrierung in der MaStR-Datenbank.

Keine Bauprodukte mehr

Ab 2024 werden Balkonkraftwerke bis 800 Watt nicht mehr als Bauprodukte eingestuft. Dies bedeutet, dass die bisherige Höhenbegrenzung von 4 Metern nicht mehr gilt.

Die Module können somit auch höher als 4 Meter über dem Erdboden angebracht werden, was gerade in mehrgeschossigen Gebäuden die Installation vereinfacht. Durch die Aufhebung der Höhenbeschränkung können Balkonkraftwerke flexibler platziert werden, um eine optimale Ausrichtung zur Sonne zu ermöglichen.

Dadurch wird die solare Stromerzeugung effizienter und die Amortisationszeit verkürzt. Diese Änderung erhöht die Attraktivität von Balkonkraftwerken für Hausbesitzer und Mieter deutlich. Insgesamt ist es ein weiterer Schritt, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzubringen.

Keine Größenbeschränkung

Ab 2024 gibt es keine Begrenzung mehr für die Größe von Solarmodulen in Balkonkraftwerken. Bisher durften Module maximal 2qm groß sein, diese Beschränkung fällt nun weg.

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Das bedeutet, dass größere und leistungsstärkere Module eingesetzt werden können. Wo vorher maximal 2 Module mit je 300Wp Leistung installiert werden konnten, sind nun auch sogar einzelne Module mit 500Wp oder mehr möglich.

Der Vorteil von größeren Modulen ist, dass pro installiertem Modul mehr Strom erzeugt werden kann. Bei gleicher Anlagengröße ist also eine höhere Leistung möglich, wenn auf wenige große Module gesetzt wird, anstatt auf viele kleine.

Allerdings sollte die Statik des Balkons bzw. der Fassade beachtet werden. Sehr große und schwere Module können hier an die Grenzen stoßen. Eine Abstimmung mit Hausverwaltung und Statiker ist daher empfehlenswert.

Durch den Wegfall der Modulgrößenbeschränkung ergeben sich neue Möglichkeiten für leistungsoptimierte Balkonkraftwerke. Mit bedachter Planung lassen sich hier die Vorteile von großflächigen Solarmodulen nutzen.

Maximale Anlagengröße 2000Wp

Ab 2024 wird die maximal zulässige Modulleistung für Balkonkraftwerke auf 2000Wp begrenzt. Dies betrifft vor allem die sogenannten “XL-Anlagen”, die mit 4 Modulen à 550Wp bislang auf 2200Wp Modulleistung kamen.

Mit der neuen Begrenzung auf 2000Wp können solche XL-Anlagen nur noch bis Ende 2023 in dieser Konfiguration neu errichtet und registriert werden. Bestehende Anlagen sind von der Änderung nicht betroffen.

Ab 2024 müssen XL-Anlagen dann mit kleineren Modulen geplant werden, um die 2000Wp Grenze einzuhalten. Wer den maximalen Ertrag eines Balkonkraftwerks erreichen möchte, sollte die XL-Konfiguration also noch 2023 errichten und registrieren lassen.

Betrifft XL-Anlagen

Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von über 2000 Wattpeak, wie z.B. Systeme mit 4x550Wp Modulen (2200Wp), können ab dem Jahr 2024 nicht mehr neu errichtet und registriert werden.

Diese Änderung betrifft speziell die sogenannten XL-Anlagen, die mit einer sehr hohen Modulleitung von über 2.000 Wattpeak betrieben werden. Vier Module mit jeweils 550 Wattpeak erreichen zusammen eine Nennleistung von 2.200 Wattpeak und überschreiten damit ab 2024 die neu eingeführte Obergrenze für die Registrierung von Balkonkraftwerken.

Wer also ein Balkonkraftwerk mit einer sehr hohen Gesamtleistung von mehr als 2.000 Watt errichten möchte, sollte dies noch bis Ende 2023 umsetzen. Danach sind solche überdimensionierten Systeme nicht mehr registrierbar. Stattdessen empfiehlt sich der Umstieg auf ein Balkonkraftwerk mit maximal 2.000 Watt Gesamtleistung, das auch nach 2023 noch problemlos betrieben werden kann.

Nur bis Ende 2023

Extragroße Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 2000 Watt Peak, zum Beispiel mit 4x550Wp Modulen, sind ab dem Jahr 2024 nicht mehr förderfähig. Diese sogenannten “XL-Anlagen” können aktuell noch problemlos angemeldet und in Betrieb genommen werden. Allerdings läuft die Frist dafür Ende 2023 ab.

Wer also überlegt, ein Balkonkraftwerk mit einer Gesamtkapazität von mehr als 2.000 Wp zu installieren, sollte dies tunlichst noch 2023 umsetzen. Denn ab dem Jahr 2024 dürfen laut den neuen Regeln nur noch Anlagen bis maximal 2.000 Wp Gesamtleistung als Balkonkraftwerke deklariert und registriert werden.

XL-Anlagen, die bis Ende 2023 fertiggestellt und angemeldet werden, können auch noch danach weiterbetrieben werden. Allerdings sollten Interessierte sich beeilen, denn bis zur Installation und Inbetriebnahme können einige Wochen oder Monate vergehen. Damit die Anlage noch 2023 ans Netz gehen kann, sollte man jetzt zeitnah mit der Planung beginnen.

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Attraktivere Kleinsysteme

Die anstehenden Änderungen machen Kleinsysteme wie Balkonkraftwerke attraktiver für Besitzer. Mit der Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt und der Vereinfachung der Anmeldung wird der Betrieb deutlich attraktiver.

Zusätzlich ermöglichen die Wegfall von Größenbeschränkungen und die Anhebung der maximalen Anlagengröße auf 2000 Watt mehr Flexibilität bei der Planung und Installation. Dadurch können optimal auf den eigenen Verbrauch und Platz abgestimmte Systeme realisiert werden.

Insgesamt werden Balkonkraftwerke und ähnliche Kleinsysteme damit einfacher umsetzbar und wirtschaftlicher. Die Änderungen senken die Hürden für die Installation eines solchen Systems deutlich. Für Besitzer bedeutet dies mehr Unabhängigkeit und geringere Stromkosten durch einen höheren Eigenverbrauch. Dies macht diese Systeme attraktiver als bisher.

Einfachere Installation

Ab 2024 wird die Installation von Balkonkraftwerken durch vereinfachte Bürokratie deutlich erleichtert.

Bisher musste man Balkonkraftwerke nicht nur beim Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden, sondern auch eine Meldung beim Netzbetreiber einreichen. Diese Doppelanmeldung entfällt ab 2024.

Eine Anmeldung ist dann nur noch über das MaStR erforderlich. Der bürokratische Aufwand für die Inbetriebnahme sinkt dadurch erheblich.

Die vereinfachte Registrierung ermöglicht eine schnellere und einfachere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken. Statt zwei Behördengänge ist nur noch einer nötig.

Dies senkt die Hürden für den Aufbau solcher Kleinsysteme und dürfte zu einer höheren Verbreitung in privaten Haushalten beitragen. Insgesamt eine sehr positive Änderung für alle, die sich für mehr Unabhängigkeit und sauberen Solarstrom vom eigenen Balkon interessieren.

Flexiblere Konfiguration

Ab 2024 gibt es deutlich mehr Flexibilität bei der Konfiguration von Balkonkraftwerken. Die beiden wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der Größenbeschränkung für Module und die Möglichkeit, die Anlage höher als 4 Meter zu montieren.

Mehr Flexibilität bei Modulgrößen

Bisher galt eine Begrenzung von maximal 2 Quadratmetern Modulfläche pro Anlage. Diese Beschränkung fällt ab 2024 weg. Dadurch können auch größere und leistungsstärkere Module eingesetzt werden. Beispielsweise können statt 4 Module mit je 270 Watt Leistung auch nur 2 Module mit je 550 Watt installiert werden. Dies vereinfacht die Montage und senkt die Kosten.

Höhere Montage möglich

Eine weitere Lockerung betrifft die maximale Montagehöhe. Bisher durften Balkonkraftwerke nicht höher als 4 Meter über dem Erdboden angebracht werden. Diese Beschränkung entfällt, so dass die Module auch in größerer Höhe montiert werden können. Dies ermöglicht eine bessere Ausrichtung für den Ertrag und mehr Flexibilität bei der Anbringung.

Die neuen Möglichkeiten für die Modulgröße und -höhe erlauben somit eine einfachere Planung und Installation. Man kann die Anlage optimal an die baulichen Gegebenheiten anpassen. Dies sorgt für einen höheren Ertrag und geringere Kosten.

Höhere Einspeisegrenze

Ab 2024 wird die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke von derzeit 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Diese Erhöhung der Grenze ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch des selbsterzeugten Solarstroms.

Mit einer höheren Einspeiseleistung kann mehr des produzierten Stroms direkt im Haushalt genutzt werden, beispielsweise für Elektrogeräte, Beleuchtung oder die Warmwasserbereitung. Der Strom, der nicht direkt verbraucht wird, wird weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist. Allerdings steigt hierbei der Anteil des selbstgenutzten Stroms.

Eine höhere Einspeisegrenze führt somit dazu, dass weniger Strom extern zugekauft werden muss. Die Stromrechnung der Haushalte mit Balkonkraftwerk sinkt dadurch ab 2024 noch weiter. Der höhere Eigenverbrauch wirkt sich finanziell positiv aus.

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Die Erhöhung auf 800 Watt erfolgt, da die meisten Balkonmodule heute eine Nennleistung von etwa 350 bis 400 Watt aufweisen. Mit der neuen Einspeisegrenze können dann problemlos 2 Module betrieben werden, ohne die Grenze zu überschreiten. Damit wird der Betrieb von Balkonkraftwerken weiter vereinfacht.

Geringere Stromkosten durch mehr Eigenverbrauch

Mit der Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt können Balkonkraftwerke mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch produzieren. Je höher der Eigenverbrauch, desto geringer sind die Stromkosten.

Durch den höheren Selbstverbrauch des erzeugten Solarstroms vom Balkonkraftwerk kann mehr Strom aus dem öffentlichen Netz eingespart werden. Man ist weniger auf externe Stromlieferungen angewiesen. Die Kilowattstunden aus dem Netz, für die man bezahlen muss, reduzieren sich.

Bei einem durchschnittlichen Haushalt in Deutschland mit einem Jahresverbrauch von rund 3000 kWh bedeutet eine Erhöhung der solaren Eigenstromversorgung um 20% bereits eine Senkung der jährlichen Stromkosten um über 100 Euro.

Mit dem ausgebauten Balkonkraftwerk nach der Gesetzesänderung 2024 können also merklich geringere Stromrechnungen erreicht werden. Der höhere Eigenverbrauch des Solarstroms vom Balkon ist finanziell attraktiv.

Zusammenfassung

Ab 2024 wird es einige wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland geben, die den Betrieb attraktiver und einfacher gestalten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt. Dies ermöglicht eine höhere Eigenversorgung und reduzierte Stromkosten.

  • Vereinfachte Anmeldung nur noch über MaStR. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt, so dass die Inbetriebnahme schneller und einfacher wird.

  • Wegfall der Bauprodukteigenschaft. Dadurch können Module über 4 Meter Höhe und mit einer Fläche von über 2 Quadratmetern installiert werden.

  • Maximal zulässige Anlagengröße von 2000 Watt. Betrifft größere XL-Anlagen, die ab 2024 nicht mehr neu angemeldet werden können.

Insgesamt werden Balkonkraftwerke durch die Änderungen attraktiver, da sie höhere Erträge ermöglichen und die Installation sowie der Betrieb vereinfacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die neue Einspeisegrenze ab 2024?

Ab 2024 gilt eine neue Einspeisegrenze von 800 Watt für Balkonkraftwerke. Damit kann mehr selbst erzeugter Solarstrom ins Netz eingespeist werden.

Welche Anmeldung ist 2024 erforderlich?

Ab 2024 reicht eine einfache Anmeldung in der Marktstammdatenregister (MaStR). Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.

Wie hoch darf ich meine Anlage 2024 installieren?

Ab 2024 gibt es bei der Installationshöhe grundsätzlich keine Begrenzung mehr. Allerdings sind weiterhin die baurechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslands zu beachten.

Wie groß dürfen die Module 2024 sein?

Auch bei der Modulgröße gibt es ab 2024 keine gesetzliche Begrenzung mehr, solange die Gesamtanlagenleistung unter 2 kWp bleibt. Übermäßig große Module könnten aber Probleme beim Montagesystem verursachen.

Was ist die maximale Anlagengröße ab 2024?

Ab 2024 liegt die maximale Modul-Leistung einer Balkonkraftwerk-Anlage bei 2.000 Watt. Größere Anlagen sind rechtlich nicht mehr als Balkonkraftwerke registrierbar.

Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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