Mit einem Balkonkraftwerk kann man selbst erzeugten Solarstrom direkt selbst nutzen und überschüssigen Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Doch lohnt sich die Einspeisung finanziell überhaupt? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die aktuelle Rechtslage und Bürokratie bei der Einspeisevergütung von Balkonkraftwerken.
Wir betrachten die Höhe der Vergütungssätze und machen eine exemplarische Wirtschaftlichkeitsberechnung. So erfahren Sie, ob sich der Aufwand einer Einspeisevergütung finanziell lohnt oder die Eigenverbrauchsoptimierung die bessere Alternative ist. Denn die bürokratischen Hürden sind hoch und die Vergütung gering. In den meisten Fällen ist die Optimierung des Eigenverbrauchs rentabler.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden montiert wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Solaranlagen sind Balkonkraftwerke sehr kompakt und einfach zu installieren.
Die Funktionsweise ist dabei dieselbe wie bei einer großen Solaranlage: Über Solarmodule wird Sonnenenergie in elektrischen Gleichstrom umgewandelt. Dieser Solarstrom kann entweder direkt vor Ort verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist werden.
Besonders praktisch sind steckfertige Systeme bis 600 Watt. Diese können als Komplettpaket mit allen Komponenten einfach auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt werden. Eine aufwendige Installation durch einen Fachbetrieb ist nicht erforderlich. Die Montage erfolgt durch einfaches Zusammenstecken und Anschließen an eine gewöhnliche Steckdose.
Damit der Solarstrom auch für Elektrogeräte im Haushalt genutzt werden kann, ist ein Wechselrichter integriert. Dieser wandelt den Gleichstrom aus den Solarmodulen in handelsüblichen Wechselstrom um. So lässt sich der Sonnenstrom direkt vor Ort für den Eigenverbrauch nutzen.
Aktuelle Gesetzeslage
Bis zu einer Leistung von 600 Watt sind Balkonkraftwerke in Deutschland genehmigungsfrei. Das bedeutet, die Mini-Solaranlagen können ohne behördliche Erlaubnis angebracht und betrieben werden.
Die Einspeisung des Solarstroms ist über einen modernen und intelligenten Stromzähler möglich, der die Einspeiseleistung automatisch auf 600 Watt begrenzt. Ältere Ferraris-Zähler sind dafür nicht geeignet.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gibt es ab dem 1. Januar 2023 erstmals eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke bis 10 kWp. Der Vergütungssatz wurde auf 8,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde festgelegt.
Damit wurde eine wichtige Hürde für den Betrieb von Balkonkraftwerken abgebaut. Die Mini-Solaranlagen können nun nicht nur zur Eigennutzung des Solarstroms installiert werden, sondern auch, um Überschüsse gegen Bezahlung ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
Eigener Verbrauch vs. Einspeisung
Die meiste Energie eines Balkonkraftwerks sollte für den Eigenverbrauch genutzt werden, da dies am lukrativsten ist. Der Strom, den man selbst verbraucht, muss nicht teuer aus dem Netz bezogen werden.
Nur der Überschuss, der nicht selbst verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. Für die Einspeisung dieses Überschusses kann man sich die Einspeisevergütung auszahlen lassen. Aber auch hier gilt: Je mehr man selbst verbraucht, desto besser.
Die Faustregel lautet: Maximiere zuerst den Eigenverbrauch, nur der Rest sollte eingespeist werden. Denn die Einspeisevergütung ist deutlich niedriger als der Preis für Netzstrom. Aus diesem Grund lohnt es sich, vor allem die eigene Stromrechnung mit dem Balkonkraftwerk zu senken.
Einspeisevergütung beantragen
Um eine Einspeisevergütung für den überschüssigen Solarstrom vom Balkonkraftwerk zu erhalten, ist ein bürokratischer Aufwand notwendig.
Zunächst muss man sich als Betreiber einer Solaranlage beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Dort erhält man dann auch weitere Informationen und Formulare, die ausgefüllt werden müssen.
Des Weiteren ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Hier muss man Angaben zu der Solaranlage, deren Leistung und dem Einspeisepunkt machen.
Wichtig ist außerdem, dass man einen eigenen Zähler für die Einspeisung hat. An diesem wird dann die Menge des eingespeisten Solarstroms gemessen. Über diesen Zähler kann der Netzbetreiber dann die Vergütung entsprechend der eingespeisten Kilowattstunden berechnen.
Ohne einen separaten Einspeisezähler ist also keine Vergütung für den eingespeisten Strom möglich. Der Einbau dieses Zählers verursacht zusätzliche Kosten.
Insgesamt ist der bürokratische Aufwand für die Beantragung der Einspeisevergütung recht hoch. Man muss Formulare ausfüllen und sich bei verschiedenen Stellen anmelden. Deshalb lohnt sich die Einspeisung finanziell oft nicht.
Vergütungssätze
Mit der EEG-Novelle 2023 wurde der Einspeisevergütungssatz für Balkonkraftwerke bis 10 kWp auf 8,6 Cent pro kWh erhöht.
Diese Erhöhung gilt jedoch nur für Kleinstanlagen bis 10 kWp Leistung. Größere Anlagen erhalten weiterhin keine Einspeisevergütung. Balkonkraftwerke liegen in der Regel deutlich unter dieser Grenze.
In den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen an der Gesetzeslage zu erwarten. Experten gehen davon aus, dass die Einspeisevergütung für Kleinstanlagen weiter angehoben und bürokratische Hürden abgebaut werden. Langfristig ist eine volle Vergütung des Solarstroms das Ziel.
Die aktuelle Erhöhung auf 8,6 Cent ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aufgrund des bürokratischen Aufwands bleibt jedoch die komplette Eigennutzung des Solarstroms meist die attraktivere Alternative zur Einspeisung.
Lohnt sich die Einspeisung?
Ob sich die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den meisten Fällen ist die volle Eigennutzung jedoch die bessere Option.
Aufwand vs. Vergütung
Der bürokratische Aufwand für die Beantragung der Einspeisevergütung ist nicht unerheblich. Formulare müssen ausgefüllt, Nachweise erbracht und mit dem Netzbetreiber kommuniziert werden. Die Vergütungssätze sind aktuell relativ niedrig. Bei kleineren Balkonkraftwerken lohnt sich dieser Aufwand in der Regel nicht.
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung seit dem EEG 2023 8,6 Cent pro kWh. Bei einem Beispiel-Balkonkraftwerk mit 600 Wattpeak Leistung und jährlich 600 kWh Ertrag wären das rund 52 Euro Vergütung im Jahr.
Meist nicht rentabel
Die bürokratischen Hürden und Kosten wiegen in den meisten Fällen schwerer als der Vergütungsbetrag. Nur wenn ohnehin ein neuer Zähler installiert werden muss, kann die Einspeisung interessant werden. Ansonsten empfiehlt sich die volle Eigennutzung des erzeugten Stroms.
Fazit: Die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz lohnt sich bei kleinen Balkonkraftwerken in der Regel nicht. Der bürokratische Aufwand ist zu hoch, die Vergütung zu gering.
Bessere Option: Volle Eigennutzung
Statt sich mit Netzbetreiber und Bürokratie herumzuschlagen, ist die einfachste und meist gewinnbringendste Option die volle Eigennutzung des erzeugten Solarstroms. Moderne Stromzähler ermöglichen die direkte Einspeisung in das häusliche Stromnetz. So lässt sich der teure Netzstrom optimal substituieren. Überschüsse sollte man in den eigenen Verbrauch verschieben, etwa für Elektrogeräte oder die Warmwasserbereitung.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Einspeisung des Stroms aus Balkonkraftwerken in das öffentliche Netz aufgrund der geringen Vergütungssätze meist nicht lohnenswert ist.
Die Selbstnutzung des erzeugten Solarstroms sollte daher im Vordergrund stehen. Mit einem modernen Stromzähler, der Rückspeisung erlaubt, kann der Solarstrom tagsüber direkt selbst verbraucht werden. Dies spart am meisten Stromkosten.
Auf eine Einspeisevergütung sollte aufgrund des bürokratischen Aufwandes zurzeit eher verzichtet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für die Einspeisung kleiner Solaranlagen in Zukunft weiter verbessert werden.
Bis dahin empfiehlt es sich, zunächst nur die Selbstnutzung des auf dem Balkon erzeugten Solarstroms anzustreben und diesbezüglich vorerst keine Einspeisung vorzunehmen. Gesetzliche Änderungen sollten abgewartet werden.
Häufige Fragen
Kann ich mehr als 600 Watt ins Netz einspeisen?
Nein, eine Einspeisung von mehr als 600 Watt ins öffentliche Stromnetz ist nur mit einer professionellen Installation und weiteren Genehmigungen möglich. Mit einem Stecker-Solar-Gerät, auch Balkonkraftwerk oder Mini-Solaranlage genannt, sind standardmäßig nur 600 Watt Einspeiseleistung erlaubt.
Brauche ich eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?
Für die Installation eines Balkonkraftwerks bis 600 Watt ist in der Regel keine explizite Genehmigung nötig. Allerdings muss die Mini-Solaranlage online beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem gelten die allgemeinen Vorschriften für die sichere Installation. Wichtig ist auch die Zustimmung des Vermieters.
Lohnt sich die Einspeisung finanziell für mein Balkonkraftwerk?
In den meisten Fällen lohnt sich der bürokratische Aufwand für die Einspeisevergütung bei einem Balkonkraftwerk finanziell nicht. Der Eigenverbrauch des Solarstroms ist in der Regel deutlich lukrativer. Nur wenn aufgrund eines sehr niedrigen Eigenverbrauchs viel Solarstrom ins Netz eingespeist werden kann, ist die Einspeisevergütung eine zusätzliche kleine Einnahmequelle.
Quellen
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Verordnung zur Regelung des Vergütungsanspruchs von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Solarstromverordnung – SolV)
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Studie des Fraunhofer ISE zur Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken (2022)
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Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zur Einspeisevergütung
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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023)
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Statistisches Bundesamt, Entwicklung der Strompreise
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Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Balkonkraftwerken
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Leitfaden des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft zur Installation von Balkonkraftwerken
Die Quellenangaben dienen zur Belegung der Fakten und Statistiken in diesem Artikel. Insbesondere Gesetzestexte, offizielle Studien und Daten der Energieverbände wurden herangezogen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte korrekt wiederzugeben. Der Artikel beruht auf Recherche zuverlässiger Quellen und bietet eine fundierte Informationsgrundlage.