Balkonkraftwerk Förderung 2024: Übersicht nach Bundesland

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By James

Die steigenden Energiekosten und attraktiven Förderprogramme der Bundesländer machen Balkonkraftwerke derzeit sehr beliebt. Immer mehr Hausbesitzer investieren in die kleinen Solaranlagen, um ihren eigenen Strom zu produzieren und unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden.

Doch die Förderprogramme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich. Während in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 500 Euro pro Balkonkraftwerk gezahlt werden, gibt es in anderen Ländern deutlich weniger oder gar keine Förderung.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke in den verschiedenen Bundesländern.

Übersicht der Förderung nach Bundesland

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine Förderung von 100 Euro pro Balkonkraftwerk. Die Förderung kann online über das Förderportal des Landes beantragt werden.

Bayern

Bayern fördert Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Anlage. Der Antrag erfolgt über die jeweiligen Kommunen und Landkreise.

Berlin

Berlin bietet im Rahmen des Solaranlagenprogramms eine Förderung von bis zu 250 Euro für Balkonkraftwerke. Der Antrag kann online gestellt werden.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine pauschale Förderung von 200 Euro pro Balkonkraftwerk. Der Antrag wird über die ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt.

Bremen

Bremen fördert Balkonkraftwerke mit einem Festbetrag von 100 Euro pro Anlage. Der Förderantrag kann online über die Bremer Aufbaubank beantragt werden.

Hamburg

Hamburg fördert Balkonkraftwerke im Rahmen des Programms “Solar Invest” mit bis zu 300 Euro pro Anlage. Der Antrag wird online über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gestellt.

Bis zu 500 Euro in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern bietet derzeit die höchste Förderung für Balkonkraftwerke in Deutschland. Pro Haushalt können hier bis zu 500 Euro beantragt werden. Die Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude.

Voraussetzung ist, dass das Balkonkraftwerk eine Nennleistung von bis zu 600 Watt hat. Gefördert wird sowohl die Anschaffung als auch die Installation der Anlage. Der Förderantrag kann ganz einfach online über die Website der landeseigenen Energieagentur gestellt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Förderung erst ab dem Kaufdatum gewährt wird. Wer also schon ein Balkonkraftwerk angeschafft hat, geht leer aus. Das Programm ist außerdem begrenzt, sobald die Fördertöpfe erschöpft sind, können keine Anträge mehr gestellt werden. Interessierte sollten sich also beeilen, um noch von der attraktiven 500 Euro Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zu profitieren.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können private Haushalte eine Förderung von bis zu 500 Euro für den Kauf und die Installation eines Balkonkraftwerks beantragen.

Die wichtigsten Förderkriterien in Baden-Württemberg:

  • Fördersumme bis 500 Euro pro Haushalt
  • Gefördert werden neue Anlagen mit einer Nennleistung von 600 bis 1.200 Watt peak
  • Anlagenbetreiber müssen in Baden-Württemberg wohnhaft sein
  • Antragstellung vor Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks
  • Online-Antragstellung über das Förderportal des Landes
  • Förderung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme

Die Fördermittel in Baden-Württemberg sind begrenzt. Es gilt das Windhundprinzip – wer zuerst einen Antrag einreicht, erhält auch zuerst die Förderung. Die Förderrichtlinien gelten zunächst bis Ende 2023.

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Bayern

In Bayern wird die Installation von Balkonkraftwerken mit bis zu 500 Euro gefördert. Die Förderung wird vom Bundesland Bayern bereitgestellt und kann bei der jeweiligen Kommune beantragt werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Balkonkraftwerk muss eine Leistung von 600 bis 750 Watt peak haben.
  • Es müssen neue Komponenten verwendet werden, gebrauchte Module werden nicht gefördert.
  • Das Balkonkraftwerk muss dauerhaft am Haus oder der Wohnung installiert werden.
  • Der erzeugte Strom darf nur für den Eigenverbrauch genutzt werden, eine Einspeisung ins Netz ist nicht erlaubt.

Die Förderung beträgt pauschal 500 Euro pro Balkonkraftwerk. Pro Haushalt kann nur ein Kraftwerk gefördert werden. Die Fördermittel sind begrenzt, Anträge sollten daher zeitnah gestellt werden.

Der Antrag kann online über das Förderportal der jeweiligen Kommune gestellt werden. Dafür braucht man eine Rechnung über die Installation sowie einen Nachweis, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde.

Berlin

In Berlin gibt es für Balkonkraftwerke eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Haushalt.

Die wichtigsten Förderkriterien sind:

  • Das Balkonkraftwerk muss nach dem 1. Januar 2022 angeschafft worden sein.

  • Es darf eine Maximalleistung von 600 Watt haben.

  • Der Antragsteller muss in Berlin seinen Erst- oder Zweitwohnsitz haben.

  • Die Förderung kann online über die Investitionsbank Berlin beantragt werden.

  • Der Zuschuss wird als einmaliger Festbetrag ausgezahlt.

  • Das Balkonkraftwerk muss mindestens 5 Jahre betrieben werden. Bei früherer Demontage kann es zur anteiligen Rückzahlung kommen.

  • Pro Haushalt ist nur ein Antrag möglich.

  • Die Fördermittel sind begrenzt, es gilt das Windhundprinzip.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Haushalt für den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken.

Die Förderung kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) online beantragt werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Balkonkraftwerk muss nach dem 01.01.2022 gekauft und installiert worden sein.
  • Pro Haushalt wird nur ein Balkonkraftwerk gefördert.
  • Die Module und der Wechselrichter müssen neu gekauft worden sein.
  • Die Anlage darf eine Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach der Installation und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks.

Neben dem Zuschuss für die Anschaffung gibt es in Brandenburg auch einen Zuschuss für die Installation durch einen Fachbetrieb in Höhe von bis zu 500 Euro.

Bremen

In Bremen gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke in Höhe von 200 Euro pro Haushalt. Die Fördermittel kommen vom Bremer Förderprogramm “Klimaschutz tut gut”.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Balkonkraftwerk muss eine Leistung zwischen 600-1000 Watt haben.
  • Es darf nur Neuware gefördert werden, keine gebrauchten Systeme.
  • Die Module und Wechselrichter müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
  • Nach der Installation ist eine Kopie der Rechnung einzureichen.
  • Der Antrag muss vor dem Kauf online gestellt werden.
  • Die Förderung gilt nur für Privatpersonen, keine Unternehmen.
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Pro Haushalt kann nur ein Balkonkraftwerk gefördert werden. Sind die Fördermittel aufgebraucht, besteht kein Anspruch mehr.

Die Beantragung erfolgt ganz einfach über ein Online-Formular auf der Website von “Klimaschutz tut gut Bremen”. Nach positiver Prüfung wird die Fördersumme ausgezahlt.

Hamburg

In Hamburg gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke in Höhe von bis zu 500 Euro pro Haushalt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Balkonkraftwerk muss nach dem 1. Januar 2022 angeschafft worden sein.
  • Es muss eine Nennleistung zwischen 600-750 Watt haben.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses sein, in dem das Balkonkraftwerk installiert wird.
  • Das Balkonkraftwerk darf nicht über einen Mieterstrom-Vertrag refinanziert werden.
  • Die Förderung kann nur einmal pro Haushalt in Anspruch genommen werden.

Der Förderantrag kann online über die Website der Hamburg Energie gestellt werden. Dazu benötigt man die Rechnung über den Kauf des Balkonkraftwerks sowie einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis.

Die Fördermittel sind begrenzt. Sollten diese ausgeschöpft sein, besteht kein Anspruch mehr auf die Förderung.

Hessen

In Hessen wird die Installation von Balkonkraftwerken mit bis zu 500 Euro pro Haushalt gefördert.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Balkonkraftwerk muss eine Leistung von bis zu 600 Watt haben.
  • Die Module und der Wechselrichter müssen neu gekauft werden.
  • Die Anlage darf frühestens ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden.
  • Der Förderantrag muss vor Inbetriebnahme gestellt werden.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer oder Mieter der Immobilie sein, an der das Balkonkraftwerk installiert wird.

Die Förderung kann online über die Website des Wirtschaftsministeriums Hessen beantragt werden. Dafür benötigt man Rechnungen über den Kauf der Komponenten sowie den Mietvertrag oder Eigentumsnachweis. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Fördersumme ausgezahlt.

Sollten die Fördermittel bereits ausgeschöpft sein, muss mit einer Warteliste gerechnet werden. Dann greift die Förderung erst, wenn wieder Budget vorhanden ist.

Niedersachsen

In Niedersachsen werden Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro pro Haushalt gefördert. Die Förderung wird vom Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes, angeboten.

Um die Förderung zu erhalten, muss das Balkonkraftwerk eine Leistung von mindestens 600 Watt peak haben. Außerdem darf es erst nach dem 01.02.2022 in Betrieb genommen worden sein. Die Module und der Wechselrichter müssen neu gekauft worden sein. Auch Mieter können die Förderung beantragen, wenn der Vermieter der Installation zugestimmt hat.

Die Förderung kann online über das Förderportal der NBank beantragt werden. Dort müssen ein Antragsformular sowie Rechnungen und Fotos eingereicht werden. Nach positiver Prüfung wird die Fördersumme ausgezahlt.

Sollten die Fördermittel ausgeschöpft sein, können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Förderung wird aber voraussichtlich im Jahr 2023 fortgesetzt.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine attraktive Förderung für Balkonkraftwerke. Pro Haushalt können Bürgerinnen und Bürger einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks beantragen.

Um die Förderung zu erhalten, muss das Balkonkraftwerk eine Nennleistung von 600 bis 750 Watt haben. Außerdem darf es erst nach dem 1. Februar 2022 in Betrieb genommen worden sein. Die Module und der Wechselrichter müssen neu gekauft worden sein. Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters.

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Der Antrag kann online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Dort müssen unter anderem eine Rechnung und Fotos des installierten Balkonkraftwerks hochgeladen werden. Die Förderung wird so lange ausgezahlt, bis die bereitgestellten Haushaltsmittel von über 20 Millionen Euro aufgebraucht sind. Da die Nachfrage sehr hoch ist, lohnt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Haushalt für den Kauf und die Installation eines Balkonkraftwerks.

Die wichtigsten Förderkriterien in Rheinland-Pfalz:

  • Das Balkonkraftwerk muss eine Nennleistung von 600 bis 1000 Watt haben.
  • Die Module und der Wechselrichter müssen neu gekauft worden sein.
  • Der Strom muss für den Eigenverbrauch genutzt werden, eine Einspeisung ist nicht erlaubt.
  • Anträge können online über das EASY-Onlineportal gestellt werden.
  • Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.
  • Förderfähig sind Material- und Installationskosten.
  • Pro Haushalt kann nur ein Balkonkraftwerk gefördert werden.

Die Förderung kommt sowohl Mietern als auch Eigentümern zu Gute. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters.

Saarland

Das Saarland fördert die Installation von Balkonkraftwerken mit bis zu 500 Euro pro Haushalt. Allerdings gelten einige Kriterien für die Förderfähigkeit:

  • Die Module müssen neu gekauft worden sein, gebrauchte Module werden nicht gefördert.
  • Die Leistung darf 600 Watt Peak nicht überschreiten.
  • Der Standort muss im Saarland liegen.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer der Immobilie sein, Mieter können nicht gefördert werden.
  • Die Förderung gilt nur für Privatpersonen, keine Unternehmen.
  • Nach der Installation muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Die Förderung kann online über das Förderportal des Saarlandes beantragt werden. Dort müssen alle nötigen Unterlagen hochgeladen werden. Das Programm läuft nur bis Ende 2023, danach ist unklar, ob es verlängert wird. Es gilt also möglichst bald zu beantragen, solange Fördermittel verfügbar sind.

Schluss

Die Übersicht über die regionalen Förderprogramme für Balkonkraftwerke zeigt deutlich, dass es große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Während einige Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sehr hohe Fördersummen von bis zu 500 Euro pro Haushalt anbieten, fallen die Zuschüsse in anderen Ländern wie Hessen, Bremen oder Berlin eher mager aus.

Dies lässt sich zum Teil durch die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Länder erklären. Wohlhabendere Länder können es sich leisten, die Anschaffung von Balkonkraftwerken großzügiger zu unterstützen. Allerdings spielen sicher auch strategische Überlegungen zur Förderung erneuerbarer Energien eine Rolle.

Insgesamt ist die Tendenz klar: Immer mehr Bundesländer erkennen das Potenzial von Balkonkraftwerken bei der dezentralen Stromerzeugung durch Solarenergie und wollen dies durch attraktive Förderprogramme unterstützen. Für Hauseigentümer lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die konkreten Fördermöglichkeiten in ihrem Bundesland.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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