Photovoltaik-Förderung in Österreich: EAG-Solarbonus nutzen

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By James

Österreich bietet verschiedene Fördermittel und Steuervorteile für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Dies ist eine Chance für Hausbesitzer, die Energiewende selbst mitzugestalten und von sauberer Solarenergie zu profitieren. Gleichzeitig trägt die Photovoltaik-Nutzung zum Klimaschutz und zu mehr Energieunabhängigkeit bei.

Photovoltaik-Förderung in Österreich

Willkommen zu diesem umfassenden Guide über die verschiedenen Möglichkeiten der Photovoltaik-Förderung in Österreich. Die Sonnenenergie hat großes Potential, einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten. Mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach können Privatpersonen selbst zum Ausbau der Erneuerbaren beitragen und von günstigerem Solarstrom profitieren.

Allerdings sind die Anschaffungskosten einer PV-Anlage nicht unerheblich. Glücklicherweise gibt es in Österreich attraktive Förderprogramme, die den Einstieg in die Solarenergie erleichtern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Photovoltaik-Förderung – vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) über die Umsatzsteuerbefreiung bis hin zum Solarbonus.

Warum gibt es eine Photovoltaik-Förderung?

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Österreich verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Klimaschutz: Photovoltaik trägt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Je mehr Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonnenenergie stammt, desto weniger fossile Brennstoffe müssen verfeuert werden. Die Förderung unterstützt den Ausbau der Solarenergie und hilft somit, die Klimaziele zu erreichen.

  • Unabhängigkeit von Energieimporten: Österreich importiert einen Großteil seines Energiebedarfs aus dem Ausland. Mit Photovoltaik kann ein Teil des Strombedarfs direkt vor Ort erzeugt werden. Das macht Österreich unabhängiger von Importen und steigert die Versorgungssicherheit.

  • Senkung der Strompreise: Photovoltaikstrom hat sehr niedrige variable Kosten. Je mehr Solarstrom ins Netz eingespeist wird, desto stärker dämpft dies den Strompreis. Die Förderung soll den Ausbau beschleunigen und so die Strompreise für Haushalte und Unternehmen senken.

Die Photovoltaik-Förderung strebt diese Ziele an, indem sie Investitionen in PV-Anlagen attraktiver macht. Privatpersonen und Unternehmen sollen motiviert werden, auf Solarenergie umzusteigen.

EAG-Investitionszuschuss

Der EAG-Investitionszuschuss ist eine zentrale Fördermaßnahme im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zur Unterstützung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen in Österreich. Er ersetzt die bisherige Einspeisetarifförderung.

Der Investitionszuschuss wird für neu errichtete Photovoltaikanlagen gewährt. Gefördert werden Anlagen bis 500 kWp Leistung. Der Zuschuss beträgt pro kWp installierter Leistung:

  • 250 Euro für Anlagen bis 20 kWp
  • 200 Euro für Anlagen von 20 bis 100 kWp
  • 100 Euro für Anlagen von 100 bis 500 kWp

Für besonders innovative Photovoltaikanlagen kann es einen Technologiebonus von 50 Euro pro kWp geben.

Der Investitionszuschuss wird als einmaliger Zuschuss bei Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Die Förderung muss vor Errichtung der Anlage bei der zuständigen Abwicklungsstelle beantragt werden. Nach Inbetriebnahme und Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Insgesamt stehen im Zeitraum 2022 bis 2030 über 1,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den EAG-Investitionszuschuss zur Verfügung. 2021 betrug die durchschnittliche Förderquote rund 30% der Investitionskosten.

Umsatzsteuerbefreiung

Die Umsatzsteuerbefreiung ist eine wichtige Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen in Österreich. Sie gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2015 in Betrieb genommen wurden.

Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer sinken die Kosten einer Photovoltaikanlage um bis zu 10%. Statt 19% Umsatzsteuer auf die gesamten Kosten zahlt man 0%.

Um von der Regelung zu profitieren, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Photovoltaikanlage darf eine Leistung von maximal 30 kWp haben.
  • Sie muss auf oder an einem Gebäude installiert sein, das überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird.
  • Der erzeugte Strom wird überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt.
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Wenn diese Kriterien erfüllt sind, muss man die Umsatzsteuerbefreiung bereits beim Kauf der Anlage beim Installateur geltend machen. Dieser berechnet dann keine Umsatzsteuer auf seine Leistung.

Bei der Abrechnung mit dem Netzbetreiber wird ebenfalls keine Umsatzsteuer auf die vergütete Einspeisung fällig.

Durch die einfache Handhabung lohnt sich die Umsatzsteuerbefreiung in den meisten Fällen von privaten Photovoltaikanlagen. Sie führt zu einer deutlichen Senkung der Anschaffungskosten.

Solarbonus

Der Solarbonus ist eine zusätzliche Förderung für Photovoltaikanlagen in Österreich. Er wird seit dem Jahr 2009 vom Klima- und Energiefonds ausgeschüttet. Mit dem Solarbonus sollen mehr Hausbesitzer motiviert werden, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Der Solarbonus beträgt pro kWp installierter Leistung 250 Euro. Für eine typische Anlage mit 5 kWp gibt es also bis zu 1.250 Euro extra. Der Bonus wird zusätzlich zu anderen Förderungen wie dem EAG-Investitionszuschuss ausbezahlt.

Um den Solarbonus zu erhalten, muss man einen Förderantrag beim Klima- und Energiefonds stellen. Dies ist frühestens möglich, wenn die Photovoltaikanlage fertig installiert und ein Einspeisevertrag abgeschlossen wurde. Der Antrag kann online über das eingeloggte Förderkonto gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden für den Solarbonus benötigt:

  • Rechnung der PV-Anlage
  • Bestätigung über Inbetriebnahme
  • Einspeisevertrag
  • Meldenachweis der Anlage

Ist die Förderzusage erfolgt, wird der Solarbonus auf das angegebene Konto überwiesen. Die Frist für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 6 Monate nach Inbetriebnahme. Es lohnt sich also, den Bonus zeitnah zu beantragen.

Kommunale Förderprogramme

Viele Gemeinden und Städte in Österreich bieten zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen eigene kommunale Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Dadurch lassen sich die Kosten einer PV-Anlage noch weiter senken.

Die kommunalen Förderungen unterscheiden sich von Ort zu Ort. In manchen Gemeinden gibt es beispielsweise einen fixen Betrag pro kWp Leistung der Anlage. Andere unterstützen durch eine prozentuale Kostenbeteiligung. Teilweise werden auch spezielle Contracting-Modelle gefördert.

Um von der kommunalen Förderung zu profitieren, sollte man sich direkt an die Gemeinde wenden. Oft gibt es Förderrichtlinien und Antragsformulare, die ausgefüllt werden müssen. Wichtig ist, dies rechtzeitig vor der Montage zu erledigen.

Mitunter bieten Städte und Gemeinden auch eine kostenlose Erstberatung für Photovoltaik-Interessenten an. Hier lässt sich abklären, welche kommunalen Zuschüsse möglich sind und was man tun muss, um sie zu erhalten.

In manchen Bundesländern gibt es außerdem spezielle Förderprogramme auf Landesebene. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Recherche, welche zusätzlichen Mittel für eine PV-Anlage lukriert werden können.

Förderung Mehrfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser haben spezielle Möglichkeiten, eine Photovoltaikanlage gefördert zu errichten. Denn hier geht es um Anlagengrößen, die weit über ein Einfamilienhaus hinausgehen.

Die wichtigste Förderung ist der EAG-Investitionszuschuss. Für Mehrfamilienhäuser gelten hier jedoch andere Fördersätze und Obergrenzen. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Zudem ist die Förderung auf Anlagen bis 100 kWp begrenzt.

Weitere wichtige Punkte für Mehrfamilienhäuser:

  • Mieterstrommodelle können sich lohnen, um den Solarstrom an die Bewohner zu verkaufen
  • Contracting, bei dem ein Dienstleister die PV-Anlage betreibt
  • Gemeinschaftsanlagen, an denen sich mehrere Eigentümer beteiligen

Mit einer guten Planung lassen sich auch für Mehrfamilienhäuser interessante Förderquoten erreichen. Dabei sollten Eigentümergemeinschaften rechtzeitig Anträge stellen und Förderfähigkeit prüfen lassen. Beratungsangebote helfen, die passende Lösung für das jeweilige Mehrfamilienhaus zu finden.

Erneuerbare Energien fürs Eigenheim

In Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten, das eigene Haus mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Die beliebtesten Optionen sind Photovoltaik, Solarthermie und Windkraft.

Photovoltaik (PV) wandelt Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Die Solarmodule können auf dem Dach, der Terrasse oder im Garten installiert werden. Der erzeugte Solarstrom wird entweder direkt im Haus verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. PV eignet sich für alle Hausformen und -größen.

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Solarthermie nutzt die Sonnenwärme zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Sie besteht aus Kollektoren und einem Pufferspeicher. Solarthermie deckt etwa 50-70% des jährlichen Warmwasserbedarfs ab und reduziert die Heizkosten. Am besten geeignet für Einfamilien- und Reihenhäuser.

Windkraft wandelt die Bewegungsenergie des Windes in elektrischen Strom um. Kleinwindkraftanlagen mit einer Leistung bis 100 kW sind für private Haushalte möglich. Voraussetzung ist ein großes, windausgesetztes Grundstück ohne Hindernisse. Die Anlage muss genehmigt werden.

Für Einfamilienhäuser eignet sich Photovoltaik am besten. Mit einer Anlage von 4-8 kWp können ein Großteil des Strombedarfs gedeckt und die Stromkosten gesenkt werden. PV-Anlagen sind einfach zu installieren, wartungsarm und können gut gefördert werden. Mit einem Batteriespeicher kann der Solarstrom auch bei Dunkelheit oder windstiller Zeit genutzt werden.

Schritt für Schritt zur geförderten PV-Anlage

Ablaufplan: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Die Installation einer geförderten Photovoltaikanlage erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung einiger Fristen. Hier ein möglicher Ablauf:

Planung und Information

  • Informieren Sie sich zunächst umfassend über Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
  • Holen Sie mehrere Angebote von regionalen Installateuren ein. Achten Sie dabei auf Referenzen.
  • Planen Sie die passende Anlagengröße für Ihren Verbrauch. Berücksichtigen Sie den Eigenverbrauch.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Dach geeignet ist. Eventuell ist eine Dachsanierung erforderlich.
  • Klären Sie, ob eine Baubehörde Ihr Vorhaben genehmigen muss.

Förderantrag

  • Beantragen Sie frühzeitig die gewünschte Förderung. Fristen beachten!
  • Für den EAG-Investitionszuschuss benötigen Sie ein Energiekonzept.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.

Installation

  • Beauftragen Sie nach Erhalt des Förderbescheids einen regionalen Fachbetrieb.
  • Stimmen Sie den Installationstermin ab. Die Arbeiten dauern meist 1-2 Tage.
  • Überprüfen Sie nach Abschluss, ob die Anlage korrekt installiert wurde.

Inbetriebnahme

  • Der Netzbetreiber muss Ihre Anlage abnehmen und an das Stromnetz anschließen.
  • Führen Sie alle nötigen Meldungen durch, z.B. beim Netzbetreiber und der Ökostromabwicklungsstelle.
  • Nun können Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom nutzen und Einspeisevergütungen erhalten.

Mit guter Vorbereitung und frühzeitiger Beantragung der Fördermittel können Sie Ihre Photovoltaikanlage erfolgreich und kostengünstig realisieren.

FAQ EAG-Investitionszuschuss

Der EAG-Investitionszuschuss ist eine Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Er soll den Ausbau von erneuerbaren Energien in Österreich beschleunigen.

Was genau ist der EAG-Investitionszuschuss?

Beim EAG-Investitionszuschuss handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Gefördert werden sowohl Anlagen auf Einfamilienhäusern als auch auf Mehrfamilienhäusern und Betriebsgebäuden. Der Zuschuss kann für die Anschaffung und Installation der Anlage sowie für notwendige Umrüstungen am Gebäude verwendet werden.

Wie hoch ist die Förderung beim EAG-Investitionszuschuss?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage:

  • Anlagen bis 20 kWp: 250 € pro kWp
  • Anlagen über 20 kWp: 200 € pro kWp

Für den Speicher gibt es einen Zuschuss von 200 € pro kWh Speicherkapazität. Insgesamt ist die Förderung aber mit 500 € pro kWp PV-Leistung begrenzt.

Beispiel: Für eine 10 kWp Anlage gibt es 2.500 €, bei zusätzlichem 5 kWh Speicher weitere 1.000 €. Maximal können also 5.000 € Zuschuss gezahlt werden.

Der EAG-Investitionszuschuss muss vor der Umsetzung des Projekts beantragt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Förderung ausbezahlt.

FAQ Umsatzsteuerbefreiung

Ab wann gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen?

Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2016. Sie ist im Umsatzsteuergesetz §15 geregelt und besagt, dass der Verkauf, die Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie deren Komponenten von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Photovoltaikanlage auf einem Gebäude installiert wird, das älter als zwei Jahre ist. Zudem darf die installierte Leistung der Anlage nicht mehr als 30 kWp betragen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, muss auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

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Die Umsatzsteuerbefreiung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Egal ob man die PV-Anlage selbst nutzt oder den Strom ins Netz einspeist – die Installation und der Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das senkt die Kosten einer Photovoltaikanlage erheblich.

Insgesamt ist die Umsatzsteuerbefreiung ein wichtiger Baustein, um Solarstrom wettbewerbsfähiger zu machen. Sie gilt für alle neuen Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden.

FAQ Solarbonus

Wie beantrage ich den Solarbonus?

Der Solarbonus ist eine zusätzliche Förderung für Photovoltaikanlagen in Österreich. Er wird für neue Anlagen mit einer Leistung bis 5 kWp gewährt.

Um den Solarbonus zu erhalten, muss man folgende Schritte beachten:

  • Die PV-Anlage muss nach dem 1. Februar 2021 in Betrieb genommen werden.

  • Man muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme einen Förderantrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen. Dafür benötigt man eine Rechnung über die Kosten der PV-Anlage.

  • Der Netzbetreiber prüft die Unterlagen und bestätigt die Förderung.

  • Anschließend erhält man eine einmalige Förderung von 250 Euro pro kWp installierter Leistung. Bei einer 5 kWp-Anlage sind das maximal 1.250 Euro.

  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach Antragstellung auf das eigene Bankkonto.

Wichtig ist, dass man den Förderantrag rechtzeitig innerhalb der 6-Monats-Frist stellt. Sonst verfällt der Anspruch auf den Solarbonus. Bei Fragen hilft der Netzbetreiber oder Fachhändler weiter. So stellt man sicher, alle Voraussetzungen zu erfüllen und die Förderung zu erhalten.

FAQ Mehrfamilienhäuser

Welche Förderung gibt es für Mehrfamilienhäuser?

Für Mehrfamilienhäuser gibt es spezielle Förderprogramme, um den Einbau einer Photovoltaikanlage zu unterstützen. Die wichtigsten Optionen:

  • EAG-Investitionszuschuss: Der EAG-Investitionszuschuss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes kann auch für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern beantragt werden. Die Förderung beträgt pro kW installierter Leistung bis zu 250 Euro.

  • Umsatzsteuerbefreiung: Beim Kauf einer PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus fällt keine Umsatzsteuer an. Diese Ersparnis wird an die Eigentümer weitergegeben.

  • Kommunale Förderprogramme: Viele Städte und Gemeinden haben spezielle Töpfe für erneuerbare Energien bei Mehrfamilienhäusern. Hier gibt es oft Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.

  • Contracting: Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister die Installation und den Betrieb der PV-Anlage und verkauft den Solarstrom an die Mieter. Die Investitionskosten trägt der Contracting-Partner.

  • Mieterstrommodell: Hierbei wird der Solarstrom direkt an die Mieter verkauft. Dies ist steuerlich begünstigt. Ein Teil der Einspeisevergütung wird erstattet.

Die jeweilige Höhe der Förderung hängt vom konkreten Programm und der Größe der Anlage ab. Mit professioneller Beratung lassen sich oft Fördermittel kombinieren.

Fazit

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Österreich bietet Privatpersonen attraktive Möglichkeiten, die Energiewende voranzutreiben und die eigene Stromversorgung umweltfreundlich zu gestalten. Durch Programme wie den EAG-Investitionszuschuss, die Umsatzsteuerbefreiung und den Solarbonus lassen sich die Kosten für eine PV-Anlage deutlich reduzieren.

Die wichtigsten Punkte zur PV-Förderung in Österreich:

  • Mit dem EAG-Investitionszuschuss können bis zu 30% der Investitionskosten gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig von der Anlagengröße.
  • Seit 2016 sind Photovoltaikanlagen von der Umsatzsteuer befreit, was die Kosten um 20% senkt.
  • Der Solarbonus honoriert eingespeisten Solarstrom mit attraktiven Einspeisetarifen.
  • Auch auf kommunaler Ebene gibt es oft Förderprogramme für PV-Anlagen.
  • Für Mehrfamilienhäuser können ebenfalls spezielle Fördermittel beantragt werden.

Interessierte sollten sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und entsprechende Anträge stellen. Mit guter Planung lassen sich die Kosten für eine umweltfreundliche Stromerzeugung aus Sonnenenergie deutlich senken.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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