Ab 2023: 0% Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke!

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By James

Ab dem 1. Januar 2023 werden die steuerlichen Regelungen für Balkonkraftwerke deutlich verbessert. Der Gesetzgeber hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Anschaffung und den Betrieb von kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und Hausdächern attraktiver machen soll.

Die wichtigsten Änderungen sind die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% sowie die Abschaffung der Einkommensteuer für Solaranlagen bis 30 kWp. Dadurch sinken die Kosten für die Installation eines Balkonkraftwerks spürbar. Laut Schätzungen verkürzt sich die Amortisationsdauer um rund 10 Monate.

Ab 2023: 0% Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke

Die neuen steuerlichen Regelungen gelten für alle Balkonkraftwerke, die nach dem 31. Dezember 2022 angeschafft und installiert werden. Wer bereits in diesem Jahr eine PV-Anlage kauft, zahlt noch den vollen Mehrwertsteuersatz. Die Investition lohnt sich daher besonders ab dem kommenden Jahr.

Mit den steuerlichen Verbesserungen möchte die Bundesregierung mehr Hausbesitzer dazu motivieren, auf umweltfreundlichen Solarstrom zu setzen. Die dezentrale Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke soll einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Senkung der Mehrwertsteuer

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Komponenten für den Eigenverbrauch auf 0% gesenkt. Dies betrifft die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 erfolgen.

Bisher musste man bei der Anschaffung einer PV-Anlage 19% Mehrwertsteuer auf die Kosten zahlen. Durch die Senkung auf 0% entfällt diese Position komplett, was die Anschaffungskosten deutlich reduziert.

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für die Komponenten wie Module und Wechselrichter als auch für die Installation durch einen Handwerksbetrieb. Entscheidend ist das Datum der Lieferung bzw. Fertigstellung, dieses muss nach dem 31.12.2022 liegen.

Ersparnis durch Mehrwertsteuer

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% für Balkonkraftwerke ab 2023 ergeben sich deutliche Einsparungen bei der Anschaffung. Bei einer 600W Anlage beträgt die Ersparnis durch die wegfallende Mehrwertsteuer rund 144 Euro.

Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Anschaffungskosten für Modul, Wechselrichter etc.: ca. 1200 Euro
  • Installation durch Fachbetrieb: ca. 600 Euro
  • Gesamtkosten: 1800 Euro
  • Mehrwertsteuer bei 19%: 342 Euro
  • Mehrwertsteuersatz ab 2023: 0%
  • Ersparnis: 342 Euro

Bei größeren Anlagen ist die Ersparnis entsprechend höher. Bei einer 1000W Anlage könnte man zum Beispiel rund 240 Euro Mehrwertsteuer sparen.

Insgesamt verkürzt sich durch den Wegfall der Mehrwertsteuer die Amortisationsdauer deutlich. Bei einer 600W Anlage um rund 10 Monate.

Verkürzte Amortisationsdauer

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% verkürzt sich die Amortisationsdauer von Balkonkraftwerken um rund 10 Monate.

Bei einer 600W Anlage liegen die Anschaffungskosten aktuell bei ca. 1000 Euro. Durch die MwSt-Ersparnis von rund 144 Euro sinken die Kosten auf ca. 856 Euro.

Bei einer durchschnittlichen Stromproduktion von 600 kWh pro Jahr und einem Strompreis von 0,30 Euro/kWh ergibt sich eine jährliche Ersparnis von 180 Euro.

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Ohne Mehrwertsteuersenkung würde sich die Anlage bei den aktuellen Strompreisen in rund 5,5 Jahren amortisieren. Durch die Steuersenkung verkürzt sich die Amortisationsdauer um etwa 10 Monate auf rund 4,5 Jahre.

Die Investition in ein Balkonkraftwerk wird damit noch attraktiver. Schon nach wenigen Jahren hat sich die Anschaffung durch die eingesparten Stromkosten gelohnt.

Wichtigste Anbieter von Balkonkraftwerken

Es gibt mittlerweile viele Anbieter von Komplettlösungen für Balkonkraftwerke. Hier eine Übersicht der 5 wichtigsten:

Anbieter 1

  • Produktbeispiel 1
  • Leistung: 600W
  • Preis: ca. 900 Euro

Anbieter 1 ist einer der führenden Komplettanbieter für Balkonkraftwerke. Sie bieten schlüsselfertige Sets mit allen Komponenten aus einer Hand. Die Montagesets sind einfach zu installieren.

Anbieter 2

  • Produktbeispiel 2
  • Leistung: 750W
  • Preis: ca. 1.200 Euro

Anbieter 2 hat sich auf leistungsstarke Sets für maximale Energieausbeute spezialisiert. Die Sets zeichnen sich durch hochwertige Komponenten und 25 Jahre Produktgarantie aus.

Anbieter 3

  • Produktbeispiel 3
  • Leistung: 300W
  • Preis: ca. 600 Euro

Anbieter 3 fokussiert sich auf Einsteigersets zum günstigen Preis. Die Sets sind ideal für erste Schritte in die Solarenergie ohne großes Budget.

Anbieter 4

  • Produktbeispiel 4
  • Leistung: 1.000W
  • Preis: ca. 1.500 Euro

Mit einer Maximalleistung von 1.000W bietet Anbieter 4 Sets für ambitionierte Solaranlagen. Die Premium-Komponenten versprechen maximale Lebensdauer.

Anbieter 5

  • Produktbeispiel 5
  • Leistung: 800W
  • Preis: ca. 1.000 Euro

Anbieter 5 kombiniert leistungsstarke Komponenten mit fairen Preisen. Die Sets eignen sich sowohl für Einsteiger als auch für Profis.

Abschaffung Einkommensteuer

Ab 2023 wird die Einkommensteuer auf Solaranlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern abgeschafft. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Vermieter von Einfamilienhäusern.

Bisher musste der Eigenverbrauch aus solchen Solaranlagen als Einkommen versteuert werden. Durch die Abschaffung der Einkommensteuer für diese Anlagen entfällt diese Versteuerung des Eigenverbrauchs ab 2023 vollständig.

Dadurch wird der finanzielle Anreiz deutlich größer, den selbstproduzierten Solarstrom auch direkt selbst zu nutzen. Die Einsparung durch den Wegfall der Einkommensteuer hängt von der Menge des Eigenverbrauchs ab. Je mehr Solarstrom selbst genutzt wird, desto größer ist die Ersparnis.

Insgesamt macht die Abschaffung der Einkommensteuer die Anschaffung einer Solaranlage auf Einfamilienhäusern noch attraktiver. Gerade für Hauseigentümer, die viel Strom selbst nutzen, rechnet sich die Investition nun noch schneller.

Auch für Vermieter

Die Abschaffung der Einkommensteuer auf Solaranlagen gilt auch für Vermieter von Wohnungen und Mehrfamilienhäusern. Bisher mussten Vermieter die Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Ab 2023 wird die Einkommensteuer auf Solaranlagen auf selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern komplett abgeschafft, unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird. Das bedeutet, dass auch private Vermieter von der Regelung profitieren und die Einkünfte aus Solaranlagen auf ihren vermieteten Immobilien steuerfrei sind.

Dies senkt die Kosten für die Installation einer PV-Anlage auf Miethäusern erheblich und macht Solarstrom auch für Vermieter attraktiv. Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp auf Mehrfamilienhäusern. Vermieter können durch den Eigenverbrauch des Solarstroms die Nebenkosten senken und durch die Einspeisung weitere Einnahmen erzielen.

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Abschaffung 70% Regelung

Ab 2023 müssen Besitzer von Kleinst-Solaranlagen bis 10 kWp die erzeugte Solarenergie nicht mehr zu 70% selbst verbrauchen, um die volle Einspeisevergütung zu erhalten. Diese 70%-Regelung zur Vermeidung von Gewinnerzielungsabsicht entfällt komplett.

Damit wird der Eigenverbrauch des Solarstroms noch attraktiver, da man die komplette Menge selbst nutzen kann, ohne Abzüge bei der Vergütung. Zuvor musste man 70% des Solarstroms selbst verbrauchen um die volle Einspeisevergütung für die restlichen 30% zu bekommen. Diese Einschränkung fällt nun weg.

Die Änderung vereinfacht den Betrieb von Kleinstanlagen enorm. Eigentümer müssen den Eigenverbrauchsanteil nicht mehr überwachen und nachweisen. Der erzeugte Solarstrom kann nach Belieben genutzt oder eingespeist werden.

Erhöhte Einspeisevergütung lohnt sich kaum

Die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen wurde zwar erhöht, allerdings lohnt sich die Einspeisung in das Stromnetz bei Balkonkraftwerken trotzdem kaum.

Die Einspeisevergütung wurde für Anlagen bis 10 kWp auf 8,16 Cent pro kWh angehoben. Allerdings ist der bürokratische Aufwand für die Anmeldung beim Netzbetreiber und die jährliche Abrechnung relativ hoch.

Zudem ist die Einspeisevergütung deutlich niedriger als der Strompreis. Aktuell liegt der durchschnittliche Strompreis bei rund 35 Cent pro kWh. Es ist also viel lukrativer, den Solarstrom selbst zu nutzen und damit den Eigenverbrauch zu maximieren.

Bei einer 600 Watt Peak Anlage liegt die jährliche Einspeisevergütung selbst bei optimaler Ausrichtung nur bei maximal 100 Euro im Jahr. Der Eigenverbrauch des Solarstroms spart hingegen Stromkosten von über 200 Euro.

Die optimale Strategie ist daher, den erzeugten Solarstrom möglichst komplett selbst zu nutzen. Die Einspeisung lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung und des Aufwands bei Kleinstanlagen nicht.

Für welche Anlagen gilt die Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung gilt für Photovoltaikanlagen bis zu einer Maximalleistung von 30 kWp, die sich auf einem Einfamilienhaus befinden. Für Mehrfamilienhäuser wurde die Grenze bei 15 kWp festgelegt.

Das bedeutet, dass praktisch alle üblichen Balkonkraftwerke mit einer Leistung zwischen 300 und 600 Watt von der Regelung profitieren. Auch etwas größere Anlagen auf Einfamilienhäusern, etwa mit 10 kWp, sind von der Steuerbefreiung umfasst. Wichtig ist, dass sich die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach befindet und der Strom überwiegend selbst verbraucht wird.

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für die Lieferung und Installation neuer Anlagen als auch für Erweiterungen bestehender Solaranlagen. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023.

Muss ich für 2022 noch Steuern zahlen?

Ja, die Steuerbefreiung gilt erst ab Lieferung/Installation ab 1.1.2023. Für alle Anlagen, die 2022 installiert wurden oder deren Komponenten 2022 geliefert wurden, müssen noch regulär Steuern gezahlt werden.

Erst ab dem 1. Januar 2023 greift die neue Regelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% sowie die Abschaffung der Einkommenssteuer. Alle Käufe und Installationen vor diesem Stichtag unterliegen noch der vollen Mehrwertsteuer von 19% auf die Komponenten sowie der Besteuerung von Solarstrom als Einkommen.

Wer also 2022 noch ein Balkonkraftwerk installiert hat, muss für dieses Jahr noch die vollen Steuern zahlen. Ab 2023 entfallen dann die Steuern für diesen Haushalt. Die Steuerbefreiung gilt immer pro Anlage und Installationsjahr und nicht rückwirkend für schon getätigte Investitionen.

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Gilt auch für Vermieter

Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt auch für die Installation auf vermieteten Immobilien. Das bedeutet, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter von der Regelung profitieren können.

Vermieter können die Anschaffungs- und Installationskosten der Photovoltaikanlage komplett von der Steuer absetzen. Dadurch verringern sich die laufenden Kosten der Immobilie. Diese Einsparungen können an die Mieter weitergegeben werden, beispielsweise in Form von günstigeren Mieten.

Auch für Mieter ergeben sich Vorteile. In vielen Fällen können sie den selbst produzierten Solarstrom nutzen, um die Nebenkosten für Strom zu senken. Zudem steigert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach auch den Wert der Immobilie, von dem langfristig auch der Mieter profitiert.

Die Steuerbefreiung macht Solaranlagen also nicht nur für Eigennutzer attraktiv, sondern auch speziell für Vermieter. Durch die Installation von Photovoltaik können sich Vorteile für beide Parteien ergeben. Mieter und Vermieter sollten daher gemeinsam prüfen, ob eine Solaranlage sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Lohnt sich die Einspeisevergütung?

Nein, trotz der Erhöhung der Einspeisevergütung für Kleinanlagen ab 2023 lohnt sich die Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Netz bei Balkonkraftwerken kaum.

Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp wurde zwar von 10,41 Cent/kWh auf 12,42 Cent/kWh angehoben. Allerdings ist der bürokratische Aufwand für die Anmeldung als Stromerzeuger relativ hoch. Zudem muss ein Smart Meter installiert werden, der den eingespeisten Strom misst.

Da bei Balkonkraftwerken i.d.R. der meiste Solarstrom selbst verbraucht wird, bleiben nur geringe Mengen übrig, die man einspeisen könnte. Selbst wenn man 10% des Ertrags einspeist, ergibt das bei einer 600 Watt Anlage nur ca. 15 Euro Vergütung pro Jahr.

Angesichts des Aufwands lohnt sich die Einspeisung von Kleinstmengen aus Balkonkraftwerken daher nicht. Sinnvoller ist es, den Solarstrom möglichst komplett selbst zu nutzen.

Fazit: Anschaffung deutlich attraktiver durch Steuerbefreiung

Die geplanten Steueränderungen machen die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ab 2023 deutlich attraktiver. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% werden die Anschaffungskosten spürbar gesenkt.

Bei einer 600 Watt Anlage beträgt die Ersparnis rund 144 Euro. Dies verkürzt die Amortisationsdauer um etwa 10 Monate. Somit rechnet sich die Investition schneller.

Durch die Abschaffung der Einkommensteuer auf Kleinstanlagen entfällt eine weitere steuerliche Belastung beim Betrieb der Anlage. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Vermieter von Photovoltaikanlagen.

Insgesamt wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks damit deutlich attraktiver. Am meisten profitiert man durch den Eigenverbrauch des Solarstroms. Die Einspeisung in das Netz lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung kaum.

Durch die Steuerbefreiungen können Verbraucher schon ab 2023 günstiger und umweltfreundlicher ihren eigenen Solarstrom produzieren. Die Investition in ein Balkonkraftwerk rechnet sich damit schneller und lohnt sich noch mehr.

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Gründer von Balkonkraftwerk800W. Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Verfassen zahlreicher Solar-PV-Testberichte, PV-Produktvergleiche und Balkonkraftwerk-Ratgeber. Ich behalte stets eine objektive und unabhängige Perspektive bei.

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